Wie im Nationalrat beschlossen, wird der steuerfreie Betrag für Sonderzahlungen zum Gehalt vorübergehend an die Inflation angepasst. Durch die Anhebung der Grenzwerte der Tarifstufen der Lohnsteuertabelle wird die kalte Progression - zu mindest teilweise - abgeschafft. Erstmals umgesetzt wurde das im vergangenen Jahr. Heuer liegt die Entlastung für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei insgesamt 3,6 Milliarden Euro.
Doch für manche EinkommensbezieherInnen ergab sich dadurch sogar eine Verschlechterung - und zwar bei den Sonderzahlungen. Laut Finanzministerium soll das beim 13. und 14. Gehalt für ArbeitnehmerInnen mit monatlichem Bruttoeinkommen von rund 1.200 Euro bis 1.600 Euro und für PensionistInnen mit einem Monatsbrutto von rund 1.050 bis 1.450 Euro der Fall sein.
So sieht die Lohnsteuertabelle 2024 im Vergleich zum Vorjahr aus:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
Die betroffenen Personen werden so um fast 100 Euro im heurigen Jahr 2024 zusätzlich steuerlich entlastet. Konkret wurde also die Freigrenze für die Sonderzahlungen dadurch angehoben, um bei geringem Einkommen nicht überproportional mehr Lohnsteuer auf eben das 13. und 14. Gehalt entrichten zu müssen.
Die Höhe des Gehalts oder der Pension kann mit dem Brutto-Netto-Rechner bzw. den Pensionsrechner auf Finanz.at errechnet werden.
Kirchenbeitrag bis 600 Euro absetzbar
Zudem wurde auch die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht. Dieser Beschluss wurde in der vergangenen Wochen im Nationalrat gefasst. Die Erhöhung soll ab der Veranlagung - etwa durch den Lohnsteuerausgleich - für das Jahr 2024 anzuwenden sein.
Zusätzlich werden für die Veranlagung des Jahres 2024 auch, wie bereits seit Jahresbeginn beschlossen wurde, der Kindermehrbetrag und der Familienbonus Plus für über 18-Jährige auf 700 Euro erhöht.
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