Steuersenkung für Arbeitnehmer und Pensionisten wird erweitert

Kürzlich wurden neue steuerliche Regelungen beschlossen, die ArbeitnehmerInnen und PensionstInnen finanziell entlasten sollen. So werden etwa die Steuerfreigrenzen für Sonderzahlungen erhöht. Wer wie viel davon profitiert und alle weiteren Details findet man hier auf Finanz.at.

05.03.2024, 09:29 Uhr von
Euro
Bildquelle: Canva / Euro

Wie im Nationalrat beschlossen, wird der steuerfreie Betrag für Sonderzahlungen zum Gehalt vorübergehend an die Inflation angepasst. Durch die Anhebung der Grenzwerte der Tarifstufen der Lohnsteuertabelle wird die kalte Progression - zu mindest teilweise - abgeschafft. Erstmals umgesetzt wurde das im vergangenen Jahr. Heuer liegt die Entlastung für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei insgesamt 3,6 Milliarden Euro.

Doch für manche EinkommensbezieherInnen ergab sich dadurch sogar eine Verschlechterung - und zwar bei den Sonderzahlungen. Laut Finanzministerium soll das beim 13. und 14. Gehalt für ArbeitnehmerInnen mit monatlichem Bruttoeinkommen von rund 1.200 Euro bis 1.600 Euro und für PensionistInnen mit einem Monatsbrutto von rund 1.050 bis 1.450 Euro der Fall sein.

So sieht die Lohnsteuertabelle 2024 im Vergleich zum Vorjahr aus:

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

Die betroffenen Personen werden so um fast 100 Euro im heurigen Jahr 2024 zusätzlich steuerlich entlastet. Konkret wurde also die Freigrenze für die Sonderzahlungen dadurch angehoben, um bei geringem Einkommen nicht überproportional mehr Lohnsteuer auf eben das 13. und 14. Gehalt entrichten zu müssen.

Die Höhe des Gehalts oder der Pension kann mit dem Brutto-Netto-Rechner bzw. den Pensionsrechner auf Finanz.at errechnet werden.

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Kirchenbeitrag bis 600 Euro absetzbar

Zudem wurde auch die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht. Dieser Beschluss wurde in der vergangenen Wochen im Nationalrat gefasst. Die Erhöhung soll ab der Veranlagung - etwa durch den Lohnsteuerausgleich - für das Jahr 2024 anzuwenden sein.

Zusätzlich werden für die Veranlagung des Jahres 2024 auch, wie bereits seit Jahresbeginn beschlossen wurde, der Kindermehrbetrag und der Familienbonus Plus für über 18-Jährige auf 700 Euro erhöht.

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Mehr Informationen: Lohnsteuer

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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