Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen haben heuer bereits ihren Lohnsteuerausgleich erledigt. Sie warten nun auf ihre Rückerstattung vom Finanzamt - oder haben sie bereits erhalten. Heuer profitiert man dabei durch die erhöhten Absetzbarkeiten und die Valorisierung noch mehr als in den Vorjahren.
Doch auch wer keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bezahlt, kann beim Steuerausgleich profitieren. Bis zu 1.250 Euro pro Person als direkte Auszahlung sind möglich. Wie das geht, findet man hier auf Finanz.at erklärt.
Wer so wenig verdient, dass er keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezahlt, kann dennoch von der Arbeitnehmerveranlagung profitieren. Hierbei sind auch heuer wieder Hunderte Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese "Negativsteuer" ist eine sogenannte Sozialversicherungserstattung und damit eine Gutschrift für eben jene ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der geringen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten.
So werden etwa im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) etwa der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer errechneten Einkommensteuer unter 0 Euro direkt vom Finanzamt aufs Konto ausgezahlt.
Kann man aufgrund eines zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus Plus profitieren, so hat man unter bestimmten Voraussetzungen aber Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt 550 Euro pro Kind als Negativsteuer für das Jahr 2023. Dieser steht zu, wenn man an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt hat und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.
Bei geringer Steuerlast wird die Differenz aus dem beanspruchten Familienbonus und der Höhe des Kindermehrbetrags ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.
Bis zu 1.250 Euro für das Jahr 2023 möglich
Für das Veranlagungsjahr 2023 ergeben sich damit Höchstwerte von 55 Prozent bzw. 1.105 Euro an SV-Rückerstattungen. Besteht auch ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, so erhöht sich der Betrag auf maximal 1.250 Euro. PensionistInnen stehen 80 Prozent bzw. 579 Euro an SV-Rückerstattung zu.
Für das Jahr 2024 werden diese Werte abermals valorisiert und damit erhöht. Auch der Kindermehrbetrag steigt von 550 auf 700 Euro an. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit niedrigen Einkünften und damit nur geringer oder gar keiner Steuerlast können also auch vom Steuerausgleich profitieren und sich teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.
Mehr Informationen: Negativsteuer