Bereits Ende des Vorjahres wurden im Rahmen der KV-Verhandlungen großteils deutliche Gehaltserhöhungen um oder sogar über der Inflationsrate abgeschlossen. Millionen Beschäftigte erhalten damit seit Jahresbeginn 2024 mehr Gehalt ausgezahlt. Ab April werden nun auch rund 67.000 Beschäftigte in Österreich eine deutlich Gehaltserhöhung bekommen - und zwar deutlich über der Inflationsrate der letzten zwölf Monate.
In der zweiten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für den Finanzsektor wurde eine Einigung zwischen Arbeitgebervertretern und den Gewerkschaften gefunden. Die Einigung umfasst eine Lohnerhöhung von 7,25 Prozent zuzüglich einem Fixbetrag von 37,50 Euro pro Monat. Das ergibt teils ein Gehaltsplus von bis zu 9 Prozent. Durchschnittlich liegt die Erhöhung der Gehälter bei 8,3 Prozent.
Auch der Lehrlingseinkommen werden ab 01. April 2024 um 9 Prozent erhöht. Damit liegt die Gehaltserhöhung über der Inflationsrate. Der ÖGB ist mit dem Ergebnis zufrieden. Laut Anita Palkovich von der Gewerkschaft GPA bedeute diese Einigung "vor allem für jüngere Beschäftigte und Berufseinsteiger ein kräftiges Gehaltsplus", das auch zur Attraktivierung der gesamte Branche beitragen wird.
Die Höhe des Gehalts kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at errechnet werden.
Neue Lohnrunden im Frühjahr
Ab Mitte März starten auch die Frühjahrslohnrunden für rund 130.000 Beschäftigte. Verhandelt werden unter anderem auch die Gehaltserhöhungen in diversen Branchen, darunter etwa die Elektro- und Elektronikindustrie (EEI), gefolgt von der Chemischen Industrie, Glasindustrie, Papierindustrie und Textilindustrie.
Die derzeitige, monatliche Teuerungsrate liegt zwar nicht mehr so hoch wie noch im Vorjahr, könnte mit einer rollierenden Inflation der letzten zwölf Monate von 6,8 Prozent aber dennoch deutliche Gehaltserhöhungen bringen. Das Ziel der Gewerkschaft ist es, für die Beschäftigten mindestens diese Inflation abzugelten. Gestartet wird ab 12. März 2024 mit der Elektro- und Elektronikindustrie.
Eine bestimmte Gruppe von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen erhält zudem eine steuerliche Erleichterung, die durch eine Anhebung der Freigrenzen der Sonderzahlungen herbeigeführt wird. Das wurde kürzlich im Nationalrat beschlossen. Der Grund dafür ist, dass sie durch die Abschaffung der kalten Progression auf Sonderzahlungen überproportional mehr Lohnsteuer zu zahlen hätten. Finanz.at hat berichtet.
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