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Aufgrund der anhaltenden Teuerung und hohen Inflation erhalten auch Studentinnen und Studenten in Österreich entlastet. Sie erhalten noch im August 300 Euro als Einmalzahlung. Ab September wird die Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent erhöht.
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Das Finanzamt Österreich hat 2022 bereits knapp 3,5 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt. Insgesamt werden fast 750 Euro pro Arbeitnehmer ausbezahlt. Die Bearbeitungsdauer der Anträge wird deutlich beschleunigt.
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Der Klimabonus wird gemeinsam mit dem Teuerungsbonus (500 Euro) ab Oktober ausgezahlt. Einige Haushalte erhalten den Bonus jedoch als Gutschein. Dieser kann in diversen Shops verwendet oder bei der Bank gegen Bargeld eingetauscht werden.
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Erste Entlastungen des Anti-Teuerungspakets werden im August ausgezahlt. Die Sonder-Familienbeihilfe beträgt dabei 180 Euro pro Kind. So bekommt man das Geld nun überwiesen.
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Die Rekordinflation sorgt für eine Pensionserhöhung von rund sechs Prozent ab 2023. Zusätzlich werden bis zu 500 Euro an Einmalzahlungen im September fällig. Mindestpensionen werden mit 300 Euro unterstützt.
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Die Inflation liegt weiterhin auf einem Rekordhoch. Ein Ende der Teuerung ist noch nicht in Sicht. Im August 2022 werden nun die ersten Einmalzahlungen aus dem Anti-Teuerungspaket ausgezahlt.
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Die anhaltenden Preissteigerungen aufgrund der hohen Inflation belasten weiterhin die Haushalte in Österreich. Das im Juni beschlossene Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung soll die Bevölkerungen vor allem durch Einmalzahlungen im Jahr 2022 entlasten. Die ersten Auszahlungen aus dem Paket starten bald.
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Zum Schulbeginn dürfen sich Familien über zusätzliche finanzielle Hilfen freuen. Nach heftiger Kritik wird das Schulstartpaket für Kinder, deren Eltern Sozialhilfe beziehen, erhöht. Zuvor hätte es von 100 auf 80 Euro gekürzt werden sollen. Ein Teuerungsausgleich für diese Familien wird ab August verfügbar sein.
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Ab 2023 steigen die Nettolöhne durch Lohnverhandlungen und die Abschaffung der kalten Progression in Österreich. Damit wird auch das Arbeitslosengeld höher ausfallen. Es wird jedoch nicht automatisch an die Inflationshöhe angepasst werden.
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Die Abschaffung der kalten Progression ab Januar 2023 bringt SteuerzahlerInnen im Schnitt bis zu 5,3 Prozent mehr Nettogehalt. Damit werde vor allem die mittlere Einkommensgruppe entlastet. Je höher die Inflation, desto mehr Entlastung.