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Im September treten neue Anti-Teuerungmaßnahmen für Familien und Geringverdiener in Kraft, die spätestens bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 beansprucht werden können. Konkret erhalten niedrige Einkommen bis zu 500 Euro einmalig und 550 Euro pro Kind, höhere Einkommen werden durch die Erhöhung des Familienbonus zusätzlich entlastet.
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Österreichs Politikergehälter werden im kommenden Jahr 2023 voraussichtlich um 5,2 Prozent steigen. Für Bundespräsident und -Kanzler würde das eine Gehaltserhöhung von über 2.000 Euro pro Monat bedeuten. Die jährliche Anpassung ist im Bezügegesetz geregelt und wird zum Jahresende im Amtsblatt veröffentlicht. Ein Beschluss über die tatsächliche Anpassung steht noch aus.
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Für die Jahre 2022 und 2023 können ArbeitnehmerInnen von einer Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 Euro als steuer- und beitragsfreie Entlastung profitieren. Diese Zahlung unterliegt bestimmten Voraussetzungen und kann auch an Teilzeit-Mitarbeiter und geringfügig Beschäftigte erfolgen.
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Viele Maßnahmen aus dem Anti-Teuerungspaket - darunter vor allem Einmalzahlungen für diverse Personengruppen und Haushalte - sind bereits in diesem Jahr ausgezahlt worden. Weitere Entlastungen und Zahlungen werden 2023 noch folgen. Wie hoch welcher Haushalt entlastet wird, sieht man anhand dieser Beispiele.
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Für Menschen mit geringem Einkommen warten noch weitere Entlastungen gegen die Teuerung. Sie sollen durch erhöhte und neue Absetzbeträge mehr Geld erhalten. Konkret betrifft das Familien mit Kindern und alle ArbeitnehmerInnen, die aufgrund ihres Einkommens wenig Einkommensteuer zu entrichten haben.
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Ab 01. Oktober wird die CO2-Bepreisung von 30 Euro pro Tonne CO2 in Kraft treten. Benzin, Diesel und Heizöl werden dadurch spürbar teurer. Die Kritik an zusätzlichen Preiserhöhungen wird immer lauter. Bis 2025 soll der Preis pro Tonne CO2 auf 55 Euro steigen.
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Die Aufwertungszahl für 2023 lässt diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Sie beträgt für das kommende Jahr 1,031. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen.
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Die Abschaffung der kalten Progression wird am Mittwoch fixiert. Die Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer sollen ab Januar 2023 an die Inflation angepasst werden. Auch Absetzbeträge und Sozialleistungen werden valorisiert.
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Die geplanten steuerlichen Entlastungen ab Januar 2023 bringen laut Wirtschaftsforschern durchschnittlich 5,3 Prozent mehr Netto-Gehalt. Weitere Steuersenkungen folgen zur Jahresmitte. Damit sollen mittlere Einkommen entlastet werden.
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Die Auszahlung des Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus von insgesamt 500 Euro ist bereits Ende August gestartet. Noch immer warten viele Österreicher und Österreicherinnen auf die Auszahlung. Dabei haben nicht alle Personen Anspruch darauf.