Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Um einen gemeinnützigen Abzug in Ihrer Steuererklärung oder im Lohnsteuerausgleich geltend zu machen, müssen Sie Ihre Abzüge auflisten. Sie geben auf Ihrem Formular die Einzelposten an.

Welche Spenden sind abzugsfähig?

Spendenbegünstigte Zwecke sind in Österreich etwa Spenden an Forschung und Erwachsenenbildung, unmittelbare Mildtätigkeit, Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe, Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Tierheime oder Künstlerische Tätigkeiten und Präsentation von Kunstwerken vonKunst- und Kultureinrichtungen. Auch das Sammeln für Mildtätigkeit oder Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ist absetzbar.

Für Privatpersonen sind nur Geldspenden beim Lohnsteuerausgleich absetzbar. Für Unternehmen sind neben Geldspenden auch Sachspenden abzugsfähig.

Höhe der Spenden

Privatpersonen können Spenden in der Höhe von 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres absetzen.

Unternehmen können 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres beziehungsweise 10% er Einkünfte des laufenden Jahres steuerlich geltend machen und damit absetzen.

Gemeinnützige Spenden steuerlich absetzen

Wählen Sie beim Spenden sorgfältig aus. Nur Spenden an qualifizierte gemeinnützige Organisationen sind abzugsfähig. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob eine Organisation für den Steuerabzug qualifiziert ist, fragen Sie nach dem Bestätigungsschreiben der Organisation von dem Finanzamt: Viele Organisationen veröffentlichen ihre Briefe tatsächlich auf ihrer Website. Ist dies nicht möglich, können Sie online mit dem Auswahlprüfungswerkzeug des Finanzamtes nach der Organisation suchen. Spender können den Status einer Organisation auch bestätigen lassen, indem sie das Finanzamt(gebührenfrei) anrufen. Denken Sie daran, dass Kirchen, Tempel, Synagogen und Moscheen de facto als gemeinnützige Organisationen angesehen werden und auch abzugsfähige Spenden erhalten können.

Spenden an Personen

Bedenken Sie, dass Spenden an einzelne Personen nicht zum Steuerabzug berechtigt sind. Sie können keine Spende Summen an bestimmten Personen abziehen, egal wie verdient. Dies umfasst Spenden an Obdachlose und Abgaben bei der Arbeit oder in Ihrer Nachbarschaft für diejenigen, die sich in schwierigen Zeiten befinden (einschließlich Pools für Kranke oder eine Tragödie, wie einen Unfall oder ein Feuer). Wenn der Abzug für Sie wichtig ist, sollten Sie in Erwägung ziehen, mit einer etablierten Organisation wie dem Roten Kreuz zusammenzuarbeiten, die bei Katastrophen Abhilfe schaffen.

Beleg aufbewahren

Erhalten Sie ein Beleg - auch für Bargeldspenden. Geldspenden müssen unabhängig vom Betrag durch ein Bankbuch wie einen stornierten Scheck oder einen Kreditkartenbeleg belegt werden, der eindeutig mit der Bezeichnung der Wohltätigkeitsorganisation oder schriftlich von der Organisation zu versehen ist. Das Schreiben muss das jeweilige Datum, dem Betrag der Spende und die Organisation enthalten, die die Spende erhalten hat. Sie können einen Abzug für einen Beitrag von 250 Euro oder mehr nur beantragen, wenn Sie ein Beleg Ihrer Spende von der qualifizierten Organisation erhalten haben. Als Best Practice empfehle ich, immer nach einer Quittung zu fragen: Fast jede gemeinnützige Organisation bietet Ihnen gerne eine an. Sie müssen diese Dokumentation nicht zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen, aber Sie müssen darauf vorbereitet sein, sie im Falle einer Prüfung vorzulegen.

Spenden über den Lohnzettel abführen

Vergessen Sie nicht, Lohnabzüge nicht zu übersehen. Ihr Arbeitgeber kann an einem Spendenprogramm für wohltätige Zwecke teilnehmen, mit dem Sie direkt von Ihrem Gehaltsscheck Beiträge leisten können. Wenn Sie eine Spende durch Gehaltsabzug leisten, müssen die nach den Aufbewahrungspflichten des Rentenschutzgesetzes, von Ihrem Arbeitgeber ein übermitteltes Dokument enthalten, das den Gesamtbetrag als gemeinnützige Spende anzeigt. Für Bundesangestellte erfüllt eine vereinfachte Form mit dem Namen einer kombinierten Bundeskampagne diese Anforderungen.

Höhe beachten

Beachten Sie den Wert Ihrer eventuellen Spenden. Eine Spende für wohltätige Zwecke ist nur dann abzugsfähig, wenn die Spende den Wert der im Austausch erhaltenen Waren oder Dienstleistungen übertrifft. Wenn Sie eine Spende tätigen und etwas dafür erhalten - von einer Kaffeetasse bis zu einem plattierten Abendessen -, können Sie die Kosten Ihrer Spende abzüglich des Wertes des erhaltenen Gegenstands abziehen. Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Wert ein Artikel oder eine Dienstleistung nach einer Spende erhalten hat, fragen Sie einfach nach. Die meisten Wohltätigkeitsorganisationen erledigen das für Sie und halten den Wert Ihrer Spende auf ihrem Dankesbrief oder der Quittung fest.

Erwägen Sie, geschätzte Vermögenswerte zu spenden. Das Spenden von Immobilien, Vermögenswerte, die an Wert gewonnen haben, wie Aktien, können zu einem doppelten Nutzen führen. Sie können nicht nur den beizulegenden Zeitwert der Immobilie abziehen (solange Sie sie mindestens ein Jahr im Besitz haben), Sie werden auch keine Kapitalertragsteuer zahlen. Normalerweise unterliegen geschätzte Vermögenswerte der Kapitalertragssteuer - entweder durch Verkauf oder Schenkung -, aber es gibt eine Ausnahme und zwar bei Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Freiwilligenarbeit

Sie können den Wert Ihrer Zeit nicht abziehen. Der Fiskus erlaubt keinen gemeinnützigen Abzug für die Freiwilligenarbeit Ihrer Dienste, auch wenn Sie leicht einen Euro für Ihre Zeit berechnen können. Wenn Sie als Architekt normalerweise 350 Euro pro Stunde berechnen und diese Zeit nutzen, um einer qualifizierten gemeinnützigen Organisation zu helfen, können Sie einen Abzug in Höhe von 0 Euro vornehmen. Dies ist kein Tippfehler. Die gleiche Regel gilt unabhängig davon, ob Sie Rechtsanwalt, Arzt, Architekt, Künstler, Krankenschwester, Buchhalter oder Redakteur bei Forbes sind.

Sie können die Kosten für die Freiwilligenarbeit abziehen. Sie können den Wert Ihrer Zeit zwar nicht abziehen, aber es gibt eine gute Nachricht: Die meisten Ausgaben für freiwilliges Engagement sind abzugsfähig, solange sie Ihnen nicht erstattet werden oder als persönlicher Natur gelten. Zu den gemeinnützigen Spesen, die möglicherweise abgezogen werden können, gehören die Transportkosten einschließlich Parkgebühren und Mautgebühren. Reisekosten; Uniformen oder andere verwandte Kleidung, die im Rahmen Ihrer gemeinnützigen Arbeit getragen wird; und Verbrauchsmaterialien, die zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen verwendet werden. Behalten Sie wie bei anderen Spenden die Belege, da die Dokumentation von entscheidender Bedeutung ist.

Spenden für das Finanzamt dokumentieren

Dokumentieren Sie den Wert Ihres Geschenks. Gute Aufzeichnungen sind immer wichtig, wenn es um Wohltätigkeitsspenden geht, vor allem aber für Sachspenden. Im Allgemeinen können Sie einen Abzug für den fairen Marktwert des Artikels vornehmen: Der faire Marktwert wird häufig als der Preis betrachtet, den ein williger Käufer einem willigen Verkäufer zahlen würde. In diesem Sinne sollten Sie in der Lage sein, einen angemessenen Wert festzulegen. Wenn Sie die Spende selbst dokumentieren, weil sie weniger als 500 Euro beträgt, geben Sie die Beschreibung und den Zustand der Artikel an.

Eine vollständige Liste spendenbegünstigter Einrichtungen in Österreich findet man hier auf bmf.gv.at als PDF.

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Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
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Fix! - Neue Freiwilligenpauschale bringt 3.000 Euro jährlich

Die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit ab 2024 ist fix. Die neue Freiwilligenpauschale soll Menschen in Österreich für ihr freiwilliges Engagement um bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerlich entlasten. Zudem sollen Spenden an alle Vereine und gemeinnützige Organisationen steuerlich abgesetzt werden können. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Erleichterung: Was man zukünftig von der Steuer absetzen kann

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 03.12.2020, 13:54 Uhr