
In Niederösterreich wird 2025 ebenfalls die Pendlerhilfe für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Die Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, mind. 25 km einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und die Einhaltung der Einkommensgrenzen.
Diese Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei 2.000 Euro monatlich, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Kind beträgt das maximale Einkommen 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 800 Euro.
Die Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro jährlich. Sie hängt von der einfachen Entfernung ab und beträgt im Förderungszeitraum jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 4 Euro pro Tageskilometer. Werden mit einer personenbezogenen Jahreskarte öffentliche Verkehrsmittel verwendet, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent (bis zu 1.200 Euro pro Jahr).

Einen Anspruch auf den Scheck von 1.000 Euro pro Jahr haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Auch Personen mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 haben Anspruch, sofern sie unter 18 Jahre alt sind oder eine Demenzerkrankung vorliegt. Gleichzeitig muss von allen Personen die bereitgestellte Beratung zur "Pflege und Betreuung" in Anspruch genommen werden.

Ab Januar 2025 wird der Angehörigenbonus von 1.569,60 Euro in zwölf Monatsraten zu je 130,80 Euro ausgezahlt.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Für einen Anspruch auf den Bonus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielen die Pflegestufe, die Dauer der Pflege und das Netto-Einkommen pro Monat eine Rolle. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.

Der Handwerkerbonus beträgt im Jahr 2025 bis zu 1.500 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 7.500 Euro. Ein Antrag inklusive Vorlage der Rechnungen ist online möglich unter handwerkerbonus.gv.at.

Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss von 150 Euro kann zusätzlich zum bisherigen Zuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte mit maximal 40.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen (Mehr-Personen-Haushalt).

Für Klein- und Kleinstunternehmen kann noch bis 30. November 2023 eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von 100 bis 2.475 Euro erfolgt binnen weniger Tage und ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich. Der Antrag kann Energiekostenpauschale.at gestellt werden.

Der Wohnkostenzuschuss beträgt 150 Euro plus 50 Euro extra für jede weitere im Haushalt lebende Person. Das bedeutet je Haushaltsgröße:
- 1 Personenhaushalt: 150,00 Euro
- 2-Personenhaushalt: 200,00 Euro
- 3-Personenhaushalt: 250,00 Euro
- 4-Personenhaushalt: 300,00 Euro
- 5-Personenhaushalt: 350,00 Euro

Die Auszahlung der Sonderzuwendung von 60 Euro monatlich erfolgt automatisch rückwirkend an alle BezieherInnen von Sozialhilfe in ganz Österreich. Ein Anspruch darauf besteht für die Monate Juli bis Dezember 2023 (insgesamt 360 Euro). Die Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Aktuelle Details zum Auszahlungsstatus findet man hier.

Der NÖ Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von 150 Euro sowie einer Sonderförderung zum von 75 Euro extra pro Haushalt kann von 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. EmpfängerInnen von Sozialhilfe erhalten den Zuschuss automatisch überwiesen.

Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.
Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet ebenfalls am 30. Juni 2024.

Der neue NÖ Wohnbonus für 2024 und 2025 kann von 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden. Die Einkommensgrenzen liegen bei 18.000 Euro für Einpersonen- und 45.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte (Jahresbrutto).
Für die erste Person im Haushalt erhält man 80 Euro, für jede weitere 30 Euro als Auszahlungsbetrag. Das ergibt:
- Eine Person: 80 Euro
- Zwei Personen: 110 Euro
- Drei Personen: 140 Euro
- Vier Personen: 170 Euro
- Fünf Personen: 200 Euro

Die Strompreisbremse subventioniert die Kosten für einen Verbrauch der ersten 2.900 kWh pro Jahr mit 30 Cent. Ab 01. Juli 2024 beträgt der Zuschuss 15 Cent pro kWh. Der Zuschuss endet am 31. Dezember 2024.

Die Sonderzuwendungen von 60 Euro monatlich pro Kind gelten für alle AlleinverdienerInnen mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage. Ein Anspruch besteht von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024. Das sind in Summe 18 Monate und bringt pro Kind bis zu 1.080 Euro. Die Auszahlung erfolgt je Monat rückwirkend. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Mittels Nachweis eines Bezugs von Sozialleistungen erhalten SchülerInnen innerhalb weniger Tage die Zusage für den "Schulsportwochen-100er". Die Servicestelle "Schulsportwochen" trägt damit dazu bei, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an schulischen Winter- und Sommersportwochen teilnehmen können.

Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro und gilt rückwirkend ab 01. März 2024. Damit werden Handwerksbetriebe unterstützt und KundInnen finanziell entlastet.

Der Heizkostenzuschuss für die Periode 2024 und 2025 beträgt einmalig 150 Euro. Anspruch auf den Heizkostenzuschuss von 150 Euro haben Niederösterreichinnen und Niederösterreicher unter bestimmten Voraussetzungen:
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Förderungen werden laufend erweitert.
Sobald weitere Zuschüsse oder Bonuszahlungen in Niederösterreich veröffentlicht werden, werden wir diese hier ergänzen.
Diese Übersicht umfasst ebenfalls bundesweite Förderungen und Zuschüsse, die auch von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern bezogen werden können. Ab November sollen auch die Richtlinien für den neuen Heizkostenzuschuss in Niederösterreich vorliegen. Dieser gilt für den Winter 2023/2024. Die Höhe und Einkommensgrenzen sind noch nicht bekannt.
Zusätzlich dazu gibt es in Niederösterreich auch einen Pflegescheck, sowie weitere Boni, die beantragt werden können.
Alle Zuschüsse, Bonuszahlungen und Förderungen in Österreich findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Weitere Zuschüsse:
- Heizkostenzuschuss
- Stromkostenzuschuss
- Netzkostenzuschuss
- Angehörigenbonus
- Teuerungsprämie
- Freiwilligenpauschale
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