
Ab Januar 2025 wird der Angehörigenbonus von 1.569,60 Euro in zwölf Monatsraten zu je 130,80 Euro ausgezahlt.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Für einen Anspruch auf den Bonus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielen die Pflegestufe, die Dauer der Pflege und das Netto-Einkommen pro Monat eine Rolle. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.

Der Handwerkerbonus beträgt im Jahr 2025 bis zu 1.500 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 7.500 Euro. Ein Antrag inklusive Vorlage der Rechnungen ist online möglich unter handwerkerbonus.gv.at.

Der "Kärnten Bonus Extra" wird als Folgezuschuss zum "Kärnten Bonus" und "Kärnten Bonus Plus" ab Mitte Juli ausbezahlt und beträgt 300 Euro. Ein Antrag ist ab 03. Juli 2023 möglich.

Für Klein- und Kleinstunternehmen kann noch bis 30. November 2023 eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von 100 bis 2.475 Euro erfolgt binnen weniger Tage und ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich. Der Antrag kann Energiekostenpauschale.at gestellt werden.

Die Auszahlung der Sonderzuwendung von 60 Euro monatlich erfolgt automatisch rückwirkend an alle BezieherInnen von Sozialhilfe in ganz Österreich. Ein Anspruch darauf besteht für die Monate Juli bis Dezember 2023 (insgesamt 360 Euro). Die Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Aktuelle Details zum Auszahlungsstatus findet man hier.

Den Kärntner Heizkostenzuschuss für die Saison 2023/24 von bis zu 280 Euro erhalten alle Personen mit Hauptwohnsitz in Kärnten und einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Die kleine Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommengrenzen von 1.360 netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Pro weiterer Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht.
Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag von 180 bzw. 110 Euro wird auch ein Energiebonus von 100 Euro ausgezahlt. Das ergibt für diese Periode einen Zuschuss von 210 bis 280 Euro.

Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.
Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet ebenfalls am 30. Juni 2024.

Die Strompreisbremse subventioniert die Kosten für einen Verbrauch der ersten 2.900 kWh pro Jahr mit 30 Cent. Ab 01. Juli 2024 beträgt der Zuschuss 15 Cent pro kWh. Der Zuschuss endet am 31. Dezember 2024.

Die Sonderzuwendungen von 60 Euro monatlich pro Kind gelten für alle AlleinverdienerInnen mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage. Ein Anspruch besteht von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024. Das sind in Summe 18 Monate und bringt pro Kind bis zu 1.080 Euro. Die Auszahlung erfolgt je Monat rückwirkend. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Mittels Nachweis eines Bezugs von Sozialleistungen erhalten SchülerInnen innerhalb weniger Tage die Zusage für den "Schulsportwochen-100er". Die Servicestelle "Schulsportwochen" trägt damit dazu bei, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an schulischen Winter- und Sommersportwochen teilnehmen können.

Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz ist in Kärnten gemeldet, das Kind ist unter zehn Jahre alt und lebt mit Förderwerber im gemeinsamen Haushalt und ist österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt. Zudem wird aktiv Familienbeihilfe bezogen. Es darf zudem kein Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld nach §2 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes vorliegen.
Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Anzahl der Kinder. Die Höhe des Zuschusses wird gestaffelt berechnet.

Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro und gilt rückwirkend ab 01. März 2024. Damit werden Handwerksbetriebe unterstützt und KundInnen finanziell entlastet.

Die neuen Einkommensgrenzen für den kleinen Heizkostenzuschuss von 110 Euro liegen bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, bei 2.080 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Für den großen Zuschuss von 180 Euro beträgt die Grenze für Alleinstehende maximal 1.270 Euro netto pro Monat bzw. bei Zwei-Personen-Haushalten höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben.
Förderungen werden laufend erweitert.
Sobald weitere Zuschüsse oder Bonuszahlungen in Kärnten veröffentlicht werden, werden wir diese hier ergänzen.
Diese Liste umfasst neben Zuschüssen in Kärnten auch bundesweite Förderungen und Zuschüsse, die auch von Personen in Kärnten bezogen werden können. In Kärnten gibt es unter anderem einen Heizkostenzuschuss, der für die aktuelle Periode um 100 Euro extra erhöht wird.
Einige Zuschüsse als Entlastung gegen die Teuerung, wie der "Kärnten Bonus" oder der "Kärnten Bonus Plus" sind bereits abgelaufen.
Alle Zuschüsse, Bonuszahlungen und Förderungen in Österreich findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Weitere Zuschüsse:
- Heizkostenzuschuss
- Stromkostenzuschuss
- Netzkostenzuschuss
- Angehörigenbonus
- Teuerungsprämie
- Freiwilligenpauschale
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