Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 01. März 2024 gelten und soll Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen. Zudem werden damit auch Handwerksbetriebe in Österreich unterstützt und KundInnen finanziell entlastet. Der Beschluss soll im April gefasst und weitere Details zur Antragstellung veröffentlicht werden.
Bereits in den Jahren 2014 und 2015 gab es in Österreich einen entsprechenden Handwerkerbonus von damals bis zu 600 Euro. Nun soll diese Aktion mit neuer Förderhöhe erneuert werden.
Höhe des Handwerkerbonus 2024 und 2025
Gefördert werden alle Leistungen professioneller Handwerker bzw. alle Handwerksarbeiten. Der Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der Gesamtkosten, sofern diese mehr als 250 Euro betragen. Die Förderung wird auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro beschränkt, was einen maximalen Handwerkerbonus von 2.000 Euro ausmacht.
Der Bonus soll pro erwachsener Person jedoch einmalig pro Adresse bzw. Haushalt im Jahr beantragt werden können. Das bringt im Jahr 2024 eine maximale Förderung für Arbeiten an einer Wohnung oder einem Haus von 2.000 Euro. Für das Jahr 2025 soll der maximale Betrag bei 1.500 Euro pro beantragtem Handwerkerbonus liegen. Damit liegt die maximale Höhe des Handwerkerbonus für 2024 und 2025 bei 3.500 Euro pro Person.
Es sollen auch mehrere kleine Rechnungen ab einem Betrag von 50 Euro zusammengefasst und gemeinsam eingereicht werden können.
Handwerkerbonus in Bundesländern
Im Burgenland gibt es zusätzlich einen eigenen Handwerkerbonus, der vom Land Burgenland ausbezahlt wird. Dieser kann ab 01. April 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 beantragt werden. Gefördert werden Handwerksarbeiten, die zwischen 01. April und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden.
Förderwürdig sind dabei die Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen. Bei thermischer Sanierung können zusätzlich auch die Materialkosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung liegt bei 25 Prozent der Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Haushalt. Ein Antrag kann hier auf der Webseite des Landes Burgenland gestellt werden.
Antrag
Ein Antrag für den Handwerkerbonus ist ab 15. Juli 2024 online unter handwerkerbonus.gv.at möglich. Auf der Website ist ein Antrag mittels Name, Anschrift und IBAN einzureichen. Die dafür vorgesehenen Rechnungen und ein Ausweis (oder ID Austria) können hochgeladen werden. Der Antrag wird ab 15. Juli 2024 rückwirkend für Dienstleistungen seit März 2024 möglich sein.
Maßnahmen im Wohnpaket
Umgesetzt wird der Bonus im Rahmen des Wohnpakets, das mehrere Maßnahmen zur Leistbarkeit von Wohnraumschaffung und der Entlastung gegen hohe Wohnkosten umfasst. Ebenfalls enthalten ist u.a. die Aussetzung der Grundbucheintragsgebühr für Immobilienerwerbe bis 500.000 Euro.
Der finale Beschluss über die Umsetzung des Handwerksbonus soll im April im Nationalrat gefasst werden. Dieser soll letztlich rückwirkend ab 01. März 2024 gelten - somit also für alle Handwerksrechnungen seit diesem Stichtag. Die konkreten Details zur Antragsstellung und Auszahlung sind noch nicht bekannt, sollen aber nach Beschlussfassung bis Juli 2024 veröffentlicht werden.
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Handwerkerbonus 2024 und 2025?
Im Jahr 2024 beträgt der Handwerkerbonus 20 Prozent bzw. maximal 2.000 Euro pro Person. Für das Jahr 2025 wird die Höhe auf 1.500 Euro begrenzt.
Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?
Ein Antrag auf den Bonus ist online auf der dafür vorgesehenen Website möglich. Dieser kann ab 15. Juli 2024 gestellt werden und gilt rückwirkend ab 01. März 2024.
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