Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf echte, wohingegen sich die Privat Haftpflichtversicherung nur auf unechte Vermögensschäden konzentriert. Die Deckungssumme sind bei der Vermögenshaftpflicht in der Regel deutlich höher als bei der Privathaftpflicht.

Was sind die Eigenschaften dieser Versicherungsart?

Besondern eignet sich diese Versicherung für Personen, aber auch Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind. Die Geschäftstätigkeit besteht vor allem darin, Vermögensinteressen anderer wahrzunehmen. In Berufen, wie etwa Rechtsanwalt, Arzt, Steuerberater, Notar, IT-Dienstleister, Dolmetscher, etc. kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besonders vorteilhaft sein. Kommt es nämlich zu einer fehlerhaften oder falschen Beratung oder Begutachtung, so kann dies deutlich hohe finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Solche Schäden werden in erster Linie abgedeckt.

Entsteht durch eigenes Handeln einer anderen Person ein finanzieller Schaden, so wird dieser durch die Versicherung gedeckt und eine Entschädigung bezahlt. Dies ist jedoch nur dann so, wenn die fehlerhafte Handlung nicht vorsätzlich vonstattenging. War eine Handlung vorsätzlich, so bezahlt die Versicherung zwar die Entschädigung an die betroffene Person, kann jedoch den Versicherungsnehmer dazu verpflichten, die Summe an das Versicherungsunternehmen rückzahlen zu müssen. Eine weitere Aufgabe der Versicherung ist es, vor Bezahlung des Schadens zu prüfen, ob die Ansprüche der potenziell geschädigten Person auch tatsächlich berechtigt sind. Dafür wird der Sachverhalt umfassend geprüft. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche gerechtfertigt sind, wird bezahlt – wenn nicht, dann nicht. Welche Beträge im Schadensfall bezahlt werden, hängt von der Deckungssumme ab, die man im Zuge des Vertragsabschlusses ausgemacht hat.

Daher sollte die Deckungssumme in einer ausreichenden Höhe ausgewählt werden. Die Wahl dieser Summe ist eine sehr wichtige Entscheidung im Zuge einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Man kann die Frage nach der idealen Deckungssumme nicht pauschal beantworten, diese hängt nämlich von einigen Faktoren, wie etwa dem Aufgabengebiet des Unternehmens, dessen Größe, etc. ab. Größere Unternehmen haben im Unterschied zu kleineren wesentlich höhere Risiken. Bei manchen Berufen ist ferner ohnehin eine gesetzliche Mindestdeckungssumme vorgeschrieben, zum Beispiel 1.000.000,00 Euro.

Eigenschaften

Folgende Eigenschaften hat eine Vermögensschadenversicherung:

  • Deckung von echten Vermögensschäden
  • Deckungssummen von mehreren Millionen Euro möglich
  • Kostengünstige Versicherungsvarianten mit einem geringen Jahresbeitrag sind möglich
  • Gute Absicherungsmöglichkeit vor allem für selbstständig e und Freiberufler

Vermögensschadenhaftpflicht- gegen Privathaftpflichtversicherung (und Beispiele)

Im Folgenden werden die Unterschiede einer Vermögensschadenhaftpflicht- zu einer Privathaftpflichtversicherung betrachtet:

Viele selbstständige freiberuflich tätige Personen sind der Meinung, dass die Privathaftpflichtversicherung zur Absicherung von zahlreichen Risiken, die in der beruflichen Tätigkeit entstehen, ausreichend ist. Es ist richtig, dass die Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden, sowie auch Vermögensschäden absichert, jedoch handelt es sich dabei um unechte Vermögensschäden. Darunter versteht man Schäden, die infolge eines Sachschadens oder Personenschadens entstehen.

Andererseits sind die Deckungssummen der Privathaftpflichtversicherung mit einer häufigen Höhe von nur 100.000 € vergleichsweise gering. Einen echten Vermögensschaden zeichnet aus, dass dieser auch ohne einen Personen- oder Sachschäden im Vorhinein entstehen kann. Und genau diese Schäden können mit einer speziellen Haftpflichtversicherung, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, abgesichert werden. Ein weiterer Vorteil von dieser ist die höhere Deckungssumme, die vereinbart werden kann. Bei großen Unternehmen beziehungsweise bei großer geschäftlicher Tätigkeit können Deckungssummen bis zu mehreren Millionen Euro vereinbart werden.

Abschließend finden sich hier noch einige Beispiele zum besseren Verständnis:

  • Da man sich vielleicht nicht vorstellen kann, wo eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll sein kann, gehen wir von folgendem Beispiel aus: Man betreibt als Architekt ein Geschäft. Man plant ein Einfamilienhaus und macht bei den Berechnungen einen erheblichen Fehler. Dieser wird jedoch erst nach Baubeginn mitten im Bauvorgang entdeckt. Die sich aus diesem Fehler resultierende Folge ist, dass Teile des Gebäudes wieder abgerissen werden müssen bzw. anschließend korrigiert werden. Dabei handelt es sich um einen klassischen echten Vermögensschaden. Der Architekt hat diesen zu verantworten, eine Privathaftpflichtversicherung würde diesen Schaden nicht übernehmen, da es sich bei dem Schaden eben um einen echten, keinen unechten Vermögensschaden handelt. Hat der Architekt keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, so müsste er den Schaden aus eigener Tasche zahlen, was mitunter auch den finanziellen Ruin bedeuten kann. Hat er jedoch eine solche Versicherung abgeschlossen, so kommt diese für den Schaden auf.
  • Ein zweites Beispiel könnte sein: Man ist Steuerberater und vergisst des Öfteren, die Steuererklärung en der Mandanten rechtzeitig abzugeben. Dadurch entsteht ein Vermögensschaden, da das Finanzamt hierfür einen Zuschlag verlangen wird.
  • Ebenso ein Beispiel: Man betreibt ein IT-Dienstleistungsgeschäft. Man schützt hingegen der Abmachung mit dem Kunden die Computer nicht ausreichend gegen Viren- und Hackerangriffe. Ein Angriff gelingt und der Datenklau und die Bereinigung der Computer verursachen hohe Kosten. Auch dies wäre ein Fall eines echten Vermögenschadens, bei dem die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – sofern man eine solche abgeschlossen hat – einspringen würde.

Man kann also sehen, dass diese Art der Versicherung in vielen beruflichen Feldern durchaus nützlich und vor allem sinnvoll sein kann und im Falle eines Schadens eine enorme Kostenersparnis darstellt.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 30.08.2021, 08:19 Uhr