Wer selbst Autofahrer ist, kennt die Schlagzeilen: Ständig wird von Autounfällen berichtet, man erlebt sie manchmal auch selbst mit. Wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist man selbst in der Regel 24 Stunden pro Tag für die Folgen eines Unfalls in der Arbeit, aber auch privat versichert.
Was zeichnet diese Versicherung aus?
Der Begriff Unfall ist generell so definiert, dass bei einem solchen ein Ereignis eintritt, das gegen den Willen des Versicherten eintritt, welches sich auf den Körper auswirkt und in Folge dessen eine Verletzung bzw. Schädigung oder in ganz schlimmen Fällen den Tod mit sich bringt. In den heute angebotenen Versicherungen sind auch Unfälle, die in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkt entstanden sind, mitversichert.
Nicht zu verwechseln sind die Versicherungsprodukte „Lenkerunfallversicherung“ und „Insassenunfallversicherung“. Beide Begriffe werden im Folgenden definiert, um die Unterschiede verständlicher zu machen:
- Lenkerunfallversicherung: Bei dieser ist nur der Lenker des Fahrzeuges selbst versichert. Dieses Produkt kann durchaus sinnvoll sein, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist und in den Leistungen der privaten Unfallversicherung nicht genügend Schäden oder Vorkommnisse gedeckt sind.
- Insassenunfallversicherung: Hier sind – im Unterschied zur Lenkerunfallversicherung – alle Insassen, die sich in einem bestimmten Auto befinden, mitversichert. In der Regel umfasst die Insassenunfallversicherung Schutz für sechs oder sieben Sitzplätze im KFZ. Hat man ein Auto, welches mehr Sitze haben sollte, so kann man auch diese im Zuge einer Prämienanpassung mitversichern lassen.
Bei der Insassenunfallversicherung sind in den meisten Fällen zu den „normalen“ Schäden auch Invalidität und Todesfall versichert. Auch bezüglich der Summe, die die Versicherung im Falle eines Unfalls mit solchen Folgen maximal bezahlt, kann man in der Regel aus einem Portfolio verschiedener Summen wählen. Die Höhe der Summe wirkt sich in Folge auf die monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zu bezahlende Prämienhöhe aus.
Zu erwähnen ist ferner, dass es sich bei einer Insassenunfallversicherung um keine gesetzliche Pflichtversicherung handelt. Als Lenker ist man im Zuge der Pflichtversicherung in der Regel bereits versichert, die Insassen sind bei der Pflichtversicherung (KFZ-Haftpflichtversicherung) auch in einem gewissen Maße versichert. Inwieweit eine Insassenunfallversicherung für einen selbst bzw. den Personen, die im Auto mitfahren, sinnvoll und notwendig ist, muss man selbst abwägen. Insassenunfallversicherungen werden oftmals von den Versicherungen als Nebenprodukt verkauft.
Dafür bekommt man oft große Rabatte, wenn man diese im Zuge einer Haftplicht- oder Kaskoversicherung abschließt. Sollte man bei Abschluss eine solche Versicherung mit dazu abgeschlossen hat – der Abschluss einer Insassenunfallversicherung geht in der Regel recht einfach und schnell – ohne, dass man dies mitbekommen oder gewollt hätte, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von normalerweise einem Monat jährlich wieder zu kündigen und aus der Kraftfahrzeug-Versicherung herauszunehmen.
Möchte man jedoch eine solche Versicherung, weil man sie als sinnvoll und hilfreich erachtet, abschließen, sollte man auf alle Fälle verschiedene Angebote einer Versicherung oder verschiedener Versicherungen miteinander vergleichen. Die Preise variieren oftmals, ebenso die Leistungen im Falle eines Versicherungsfalles. Es ist nämlich auch möglich, eine solche Versicherung nicht bei demselben Anbieter abzuschließen, wo man seine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Ein kleiner Tipp am Rande: Versicherungsprämien, die man für Insassenunfall-, aber auch Lenkerunfallversicherungen bezahlt, kann man steuerlich im Zuge des Steuerausgleichs absetzen. Darauf vergisst man oftmals, da diese in der Unfallversicherung oft inkludiert sind. Dies gilt für Versicherungen, die vor dem Jahre 2016 abgeschlossen wurden und nur bis zum Jahre 2020.
Was deckt die Insassenunfallversicherung?
Hat man einen Unfall, müssen Lenker oftmals für einiges an Behandlungskosten und dergleichen für einen selbst, den Unfallgegner oder den eigenen Insassen aufkommen.
Als Beispiel: Man leiht seinem Freund sein Auto. Dieser ist etwa eine Sekunde unachtsam und ein Unfall passiert. Das Fahrzeug ist reif für den Schrottplatz und was noch schlimmer ist: der Freund, der gefahren ist, ist schwer verletzt. Die Versicherung des anderen Menschen, der am Unfall beteiligt ist, wird von der Haftpflichtversicherung des Verursachers entschädigt. Aber auch der Freund muss behandelt werden. Er muss etwa operiert werden und muss einen Aufenthalt im Krankenhaus absolvieren. Nachdem er entlassen wird, bekommt er einen Brief, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die Kosten für seine Operation nicht von dieser übernommen wird. Das kann durchaus der Fall sein. Hier kann eine Insassenunfallversicherung Abhilfe leisten. Diese übernimmt in der Regel die Behandlungskosten bzw. die Kosten für den Krankenhausaufenthalt für die Insassen. Dieser ist jedoch als berechtigter Lenker anzugeben.
Dieses Beispiel soll zeigen, wie sinnvoll und vor allem in finanzieller Hinsicht nützlich eine Insassenunfallversicherung ist. Ein Unfall kann auf viele Arten und Weisen passieren. Es kann auch sein, dass ein Unfall durch einen Fußgänger oder Radfahrer verursacht wird oder es einen Unfall mit anschließender Fahrerflucht gibt. Bei solchen Fällen versuchen sich manche Versicherungen aus der Schlinge zu ziehen, um nicht bezahlen zu müssen. Hier ist eine Insassenunfallversicherung der rettende Anker, den man in einer solchen Situation benötigt.
Es müssen noch zwei Begriffe definiert werden, die zum Verständnis beitragen.
- Unberechtigter Lenker: Hierzu zählt man etwa einen Fahrzeugdieb oder eine Person, die nicht das Einverständnis von einem selbst hat, das Auto fahren bzw. benutzen zu dürfen.
- Berechtigter Lenker: Eine Person wird sodann zu einem berechtigten Lenker, sobald man ihm die Erlaubnis erteilt, sein Fahrzeug zu benutzen.
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