Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Es kann sein, dass man auf einer Reise medizinische Hilfe benötigt. Sei es, man rutscht am Rande des Pools aus oder man hat beispielsweise auf einer Radtour einen Radunfall. Muss man wegen einer Verletzung oder aber auch wegen einer Krankheit im Ausland ins Krankenhaus und von den dortigen Ärzten behandelt werden, so kann das nicht nur den Urlaub ruinieren, sondern auch sehr teuer werden. Viele Menschen sind der Meinung, dass die e-Card eine Art Ersatz für eine Reiseversicherung darstellt.
Diese Meinung ist jedoch falsch. Diese wird nämlich nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die einen Kassenvertrag haben, in der EU beziehungsweise in den EU-Staaten akzeptiert. Hinzu kommen hier auch noch andere Länder, wie etwa die Schweiz oder die Türkei. In allen anderen Ländern wird seitens der Gebietskrankenkassen nur ein anteiliger Satz geleistet. Dieser Betrag beläuft sich bei ambulanten Behandlungen zwischen 27 und 84 €, bei einem stationären Aufenthalt werden rund 175 € pro Tag rückerstattet. Dies bedeutet gleichzeitig, dass wenn eine Behandlung im Ausland teurer ist als beispielsweise in Österreich, man die Differenz aus eigener Hand bezahlen muss.
In manchen Reisegebieten, die vor allem durch Tourismus geprägt sind, findet man oft nur private Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die Beträge, die hier verlangt werden, finden sich bei einer täglichen Summe von bis zu 1000 €– in den USA oder Kanada findet man Beträge von bis zu 10.000 € pro Tag für ärztliche Behandlung.
Was wird von der Auslandskrankenversicherung gedeckt?
Die Leistungen, die im Normalfall durch eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind bzw. werden, sind im Folgenden noch einmal detailliert aufgelistet. Natürlich werden hier nicht alle Versicherungsleistungen aufgelistet – das Angebot variiert je nach Anbieter und man sollte vorab die Konditionen und Leistungen unbedingt vergleichen.
Heilbehandlungskosten:
Heilbehandlungskosten sind in der Versicherungsleistung inkludiert. Diese umfassen in etwa:
- Unaufschiebbare Operationen
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalls notwendig waren
- Stationäre Heilbehandlungen
- Ambulante Behandlung
- Gymnastik, Massagen, Packungen in Folge der Heilbehandlung
- Zahnbehandlungen, die schmerzstillend sind, ferner Zahnfüllungen von Zahnersatz, der bereits vorhanden ist
- Schwangerschaftsbehandlungen, die medizinisch notwendig und akut sind, aber auch medizinisch der Notwendigkeit bedürfende Schwangerschaftsabbrüche
- Zusätzlicher Versicherungsschutz bis zu einer Summe von X Euro bei Frühgeburten
- Röntgenkosten
- Physikalische Behandlungen, die von einem als notwendig verschrieben wurden
- Rehabilitations- und Kurbehandlungen nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder einer Skeletterkrankung
Nachbehandlungen im Ausland
Wenn es nicht möglich ist, eine Rückreise ins Heimatland anzutreten auf Grund von Transportunfähigkeit, die nachgewiesen werden kann, werden oftmals auch Leistungen erbracht, bis eine Rückreise medizinisch möglich ist.
Rücktransport und Bestattung:
- Auch ein medizinischer Transport in das nächste Krankenhaus im Heimatland, welcher sinnvoll ist, ist meist in den Versicherungsleistungen enthalten.
- Der Rücktransport wird in der Regel auch dann bezahlt, wenn dieser zwar nicht medizinisch erforderlich ist, man sich jedoch 14 Tage im ausländischen Krankenhaus aufhält oder aber auch, wenn die Kosten der Behandlung in dem dortigen Krankenhaus die des Transportes übersteigen würden.
- Überführung des Leichnams eines verstorbenen Versicherten an den ursprünglichen Wohnort
- Bestattung im Ausland, wenn dies gewünscht ist und die Kosten einer Überführung des Leichnams nicht überschreitet
- Kosten für Mitversicherten, wenn medizinisch erforderlich, ärztlich angeordnet oder durch das Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
In der Regel gibt es aber Leistungen, die nicht versichert sind – diese variieren je nach Versicherungsgeber:
- Behandlungen, die für Kinder, Eltern oder Ehegatten erfolgen
- Kosten, die nach der Abreise aus dem Ausland entstehen, wie etwa für Medikamentenkäufe oder Kontrolltermine bei Ärzten
- Untersuchungen bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft
Was zeichnet diese Versicherung aus und was sollte man beachten?
Warum man eine Auslandskrankenversicherung abschließen sollte, ist schnell erklärt. Diese Auswahl kann den Versicherungsnehmer zwar nicht von medizinischen Notfällen im Urlaub oder auf Reisen bewahren, kann jedoch dafür sorgen, dass die Kosten gedeckt werden. In der Regel werden die Kosten sowohl für stationäre als auch für ambulante Behandlungen im Ausland gedeckt. Bei manchen Versicherungen sind sogar Behandlungen chronischer Krankheiten versicherbar, ein etwaiger Heimtransport ist in der Regel auch in der Versicherungsleistung enthalten.
Modelle
Es gibt unterschiedliche Reisekrankenversicherungen beziehungsweise unterschiedliche Modelle innerhalb dieser Art von Versicherung. Diese werden im Folgenden näher erläutert:
Die Reisekrankenversicherung eignet sich grundsätzlich für Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, und privat oder beruflich reisen. Viele Versicherungsunternehmen bieten ihre Versicherung ohne einen Selbstbehalt an. Die Versicherungsleistung erfolgt in der Regel für Medikamente, Operationen, Physiotherapie, schmerzstillende Zahnbehandlung, Schwangerschaftsbehandlungen, sowie ambulante und stationäre Behandlungen.
In der Regel ist die Höhe der Versicherungsprämie abhängig vom Lebensalter der zu versicherten Person, andererseits gibt es auch Preisunterschiede, wenn man USA und Kanada in der Versicherungsleistung inkludiert haben will oder nicht. Mit der Reiseversicherung sind keinerlei Behandlungen innerhalb von Österreich versichert, die Versicherungsleistung umfasst nur Behandlungen im Ausland. Grundsätzlich muss die Reiseversicherung für den gesamten Aufenthalt im Ausland gebucht werden, die Abrechnung erfolgt oft tagemäßig (bis zu 365 Tage).
Ein Vergleich im Vorhinein ist auf alle Fälle ratsam, jede Versicherung bietet verschiedene Leistungen und schließt andere wiederum aus.
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