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Versicherungen vergleichen in Österreich
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Private Altersvorsorge - das Plus in der Pension
Durch sinkende Geburtenraten und damit einhergehenden demographischen Veränderungen (Überalterung der Gesellschaft, weniger Rentenversicherungseinnahmen) wird die Pension der heute zahlenden Generation im Alter geringer ausfallen. Früher traf dieses Modell der staatlichen Pension noch hervorragend zu. Damals zahlten gut fünf Arbeitnehmer für einen Rentner ein. Durch die schon erwähnte Überalterung trifft diese Rechnung nicht mehr zu.
Heute sind es nur noch drei Arbeitnehmer für einen Rentner. Aber wer möchte im Alter nicht auch mal verreisen oder sich seine Träume erfüllen, eben einen schönen Lebensabend verbringen? Aus diesem Grund muss man sich schon frühzeitig um eine private Absicherung kümmern und schon in jungen Jahren monatlich einen, wenn auch kleineren, Geldbetrag sparen. Dieser Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über Notwendigkeit, Vorsorgemodellen geben und Ihnen nützliche Tipps mit auf den Weg durch den Vorsorgedschungel geben.
Benötige ich eine private Altersvorsorge?
Diese Frage stellen sich viele am Anfang. Natürlich ist die Antwort abhängig vom Gehalt und der persönlichen Situation abhängig. Wer Millionen auf dem Konto hat und diese gut abgesichert hat, wird weniger eine private Altersvorsorge brauchen wie eine Büroangestellte, die in die staatliche Pensionskasse einzahlt. Hinzukommt die Frage, ob Sie schon in eine betriebliche Vorsorge einzahlen, denn dann fällt der private Vorsorgebeitrag eventuell kleiner aus.
Auch wenn man zu Beginn der Berufslaufbahn nicht so viel verdient sollte man schon ein mal anfangen Beträge auf die Seite zu legen. Wichtig ist hierbei die passende Beratung zu den verschiedenen Vorsorge-/Sparmodellen zu erhalten. Denn nicht jedes Modell ist zur Altersvorsorge geeignet. Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Abschluss gut informieren und auch die verschiedenen Anlagemöglichkeiten vergleichen.
Selbstständige Personen zahlen auch in die Pensionskasse ein, aber selbst diese Zahlungen werden nicht ausreichen. Da es für Selbstständige keine betriebliche Vorsorge gibt, sollten diese sich auf jeden Fall nach einer privaten Altersvorsorge umschauen. Egal ob man Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, ein Blick auf die Zeit nach dem Beruf ist wichtig.
Was ist vor dem Abschluss einer Altersvorsorge zu beachten?
Die Arbeitskammern haben in dem Zusammenhang herausgefunden, dass die Beratungen oft mangelhaft sind. Aus diesem Grund sollten sich Interessenten ein Produkt genau erklären lassen und eventuelle Fragen gleich stellen. Hierbei ist vor allem auf das ausgewogene Verhältnis zwischen Einzahlung und Auszahlung der privaten Altersvorsorge zu achten.
Es ist zudem anzuraten auf eine regelmäßige Einzahlung und einer möglichst langen Laufzeit zu achten. Natürlich kann man im Leben nicht alles voraus planen. Am Besten nehmen Sie sich die Zeit noch eine Nacht drüber zu schlafen oder verschiedene Angebote zu vergleichen, bevor Sie einen Vorsorge-Vertrag unterschreiben. Sollte Ihnen das Angebot undurchsichtig vorkommen, fragen Sie nochmals bei dem Berater nach. Ansonsten sollten Sie sich nach einem anderen für Sie tranparentere Angebot umschauen.
Welchen Betrag soll ich einzahlen?
Der Betrag zur privaten Vorsorge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zahlen Sie beispielsweise in eine betriebliche Rente ein oder rein in die staatliche Vorsorge. Besteht eine betriebliche Vorsorge so ist ungefähr abzuschätzen wie hoch der spätere Pensionsbetrag der betrieblichen Vorsorge ausfällt. Erst danach sollten Sie sich überlegen, ob eine zusätzliche private Vorsorge für Sie in Frage kommt. Als Faustregel gilt bei einer privaten Vorsorge monatlich 10 % vom Nettolohn einzuzahlen. Dieser Betrag kann jedoch variieren. Letztlich kommt es auf Ihr persönliches Bedürfnis an. Grundlegend sollte eine Absicherung des derzeitigen Lebensstandard stattfinden, um im Alter eben diesen erhalten können.
Pensionsvorsorge: Welche Altersvorsorgemöglichkeiten habe ich?
Neben den "klassischen" Modellen der Lebensversicherung oder Pensionsversicherung werden auch alternative Möglichkeiten immer beliebter. So bieten einige Banken mittlerweile ein sogenanntes Pensionskonto an. Diese Möglichkeit ist vor allem in Sachen Beitrag und Laufzeit flexibel gestaltbar. So kann man schon zu Beginn des Berufslebens mit dem Sparen beginnen und anfangs einen kleinen Beitrag leisten.
Später kann man dann zusammen mit dem Berater überlegen, in wie weit man den Beitrag nun erhöht. Es gibt natürlich auch die weniger flexiblen Sparmodelle, Bausparen oder gebundene Sparbücher beispielsweise. Diese Angebote sind bindend und setzen eine bestimmte gleichbleibende Einzahlung. Investitionen in Grundstücke oder Immobilien bieten eine weitere Möglichkeit und können je nach dem sogar im Wert steigen. Die letzte Möglichkeit wären Wertpapiere und Fonds. Diese Alternative birgt jedoch immer ein Risiko, da der Wert auch sinken kann und man hierdurch einen Verlust macht.
Ob Sie sich für eine Vorsorge entscheiden und für welches Modell ist Ihre persönliche Entscheidung. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich schon den einen oder anderen Gedanken dazu gemacht haben. Ein Blick in die Zukunft und auf die Zeit nach dem Berufsleben sollte man jedoch immer wieder wagen.
Kurz gefasste Tipps zur Altersvorsorge & Pension:
- Nehmen Sie sich die Zeit und vergleichen Sie die Angebote.
- Vorsorge Angebote sollen für Sie transparent/durchschaubar sein.
- Rechnen Sie sich den Nutzen einer privaten Vorsorge aus.
- Lassen Sie sich ausführlich beraten.
- Beginnen Sie lieber früher mit der Vorsorge als zu spät.
- Die Altersvorsorge soll Ihren Lebensstandard im Alter erhalten.
- Zu guter Letzt: Den Lebensabend genießen!
Motorradversicherung vergleichen
Wie beim PKW auch, ist die Haftpflichtversicherung für Motorräder gesetzlich vorgeschrieben. Hier werden all die Schäden mit abgedeckt, die Sie schuldhaft oder fahrlässig mit Ihrem Motorrad bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursachen. Dazu zählen zum Beispiel die Reparaturkosten des anderen Verkehrsteilnehmers oder auch Beschädigungen an öffentlichem Eigentum.
Mit der Haftpflichtversicherung alleine sind aber die Schäden an Ihrem eigenen Motorrad nicht abgedeckt. Sollte also zum Beispiel ein Unfall von Ihnen verschuldet worden sein, müssen Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Motorrades selbst bezahlen. Hiergegen können Sie sich jedoch ebenfalls durch eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung absichern. Mit dem Abschluss einer dieser beiden Versicherungen sind dann unter anderem auch die Kosten abgesichert, die Sie haben, wenn Ihr Motorrad durch einen Sturm oder durch Hagelschläge beschädigt wird.
Die Vollkaskoversicherung zahlt nahezu in jedem Fall die Reparatur Ihres Motorrades. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr abgestelltes Motorrad beim Ausparken zerkratzt und sich dann aus dem Staub macht. Oder wenn durch einen Wildwechsel auf der Landstraße ein Unfall ohne die Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers stattfand und Ihr Motorrad repariert werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung bei Motorrädern? Beide Versicherungen zahlen grundsätzlich nur die Schäden an Ihrem Motorrad. Die Teilkaskoversicherung sichert Sie gegen Schäden durch Glasbruch, Wildunfälle und Unwetter wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ab. Wenn Ihr Motorrad oder Teile davon gestohlen wurden, ersetzt die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden. Die Vollkaskoversicherung kommt auch für diese Schäden auf, darüber hinaus aber auch Schäden am Motorrad, wenn Sie Opfer einer Fahrerflucht wurden oder wenn der Unfallgegner den angerichteten Schaden nicht bezahlen kann. Die Vollkaskoversicherung tritt auch dann ein und zahlt die Reparatur, wenn Ihr Motorrad durch Vandalismus beschädigt wurde.
Übrigens gibt es bei einer Vollkaskoversicherung ebenso Schadenfreiheitsrabatte wie bei der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Je länger ein Motorradfahrer also unfallfrei bzw. schadensfrei unterwegs ist, desto günstiger wird die Vollkasko-Versicherung.
Ein weiteres Merkmal der Vollkaskoversicherung ist die variable Selbstbeteiligung. Hier können Sie bestimmen, ab welchem Betrag die Vollkaskoversicherung Ihren Schaden reguliert. Auch hier gilt natürlich: Je höher die Selbstbeteiligung, also der Betrag, den Sie aus eigener Tasche zahlen, ist, desto günstiger ist der Beitrag zur Vollkaskoversicherung.
KFZ-Versicherung vergleichen - Auto versichern
In Österreich ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung von Kraftfahrzeugen entstehen können. Sie hat den Sinn, gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners zufriedenzustellen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Seit 1.9.1994 gilt das Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) 1994. War der KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag früher relativ einheitlich geregelt, so sind derzeit im Gesetz nur mehr bestimmte inhaltliche Mindeststandards vorgesehen.
Infos zum Versicherungsabschluss
Vor Vertragsabschluss sollten Sie jedenfalls die gesetzliche Informationspflicht der Versicherungen nützen. Diese müssen ihre vollständigen und allgemein verwendeten Tarife und Bedingungen an allen Geschäftsstellen für jedermann zur Einsichtnahme auflegen.
Wenn ein Versicherer Bedingungen anbietet, die von den Musterbedingungen des österreichischen Versicherungsverbandes zur KFZ-Haftpflichtversicherung abweichen, muß er Sie ausdrücklich auf diese Abweichungen hinweisen.
Ratsam ist ein regelmäßiger Vergleich der unterschiedlichen Angebote schon deshalb, weil die Versicherer nunmehr ihren allgemein verwendeten Tarif zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern können. Die Versicherer bieten darüber hinaus auch eine Vielzahl von Rabatten und Zusatzleistungen auf ihre Prämien an.
Vor Vertragsabschluss können Sie zwischen zwei Varianten wählen (sog. Spalttarif). Bei Variante A gewährt Ihnen die Versicherung einen Nachlaß von 20 % auf die Prämie. Allerdings müssen Sie dabei vorweg auf die Ansprüche der Variante B (z.B. Ersatzanspruch auf einen Leihwagen) verzichten.
Wenn Sie auf die persönliche Betreuung durch die Versicherung verzichten und eine sogenannte Schalterpolizze abschließen, können sie in der Regel 7 % der Jahresprämie einsparen. Damit ist Ihr Versicherungsschutz nicht eingeschränkt.
Die jährliche Zahlungsart der Versicherung ist für Sie am günstigsten. Für unterjährige Zahlung werden zumeist folgende Prämienzuschläge verrechnet:
- monatlich: 6 %
- 1/4 jährlich: 5 %
- 1/2 jährlich: 3 %
Der Umfang der Versicherungsleistungen ist vor allem durch die Versicherungssumme begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 15 Millionen Schilling. Die Versicherer bieten gegen Prämienaufschlag auch höhere Versicherungssummen an.
Sollte es Ihnen passieren, dass bereits drei Versicherungen es abgelehnt haben mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen, können Sie vom Versicherungsverband die Zuweisung eines Versicherers verlangen. Für die zugewiesene Versicherung besteht dann die Pflicht zum Vertragsabschluss mit Ihnen. Allerdings ist sie auch berechtigt, von Ihnen einen Prämienzuschlag von 50 % oder einen Schadenersatzbeitrag im Ausmaß einer Jahresprämie zu verlangen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung auch mit einem ausländischen Versicherer, der in Österreich keine Niederlassung hat, abschließen.
Bonus/Malus-System
Im KHVG 1994 ist das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben. An den bereits bestehenden Verträgen ändert sich zwar nichts, doch sind zukünftig auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig. Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie daher darauf achten!
Beim bisherigen Bonus-Malus-System bestimmt sich die Höhe der Prämie nach dem Verlauf der Schadenereignisse, für die das Versicherungsunternehmen einzustehen hat.
Jeder Versicherungsnehmer beginnt bei Vertragsabschluss in der Grundstufe 9.
Versicherungsprämie in den Bonus/Malus Stufen: 60%
Prämie | 50% | 70% | 80% | 100% | 120% | 140% | 170% | 200% | |
Stufen | 0/1 | 2/3 | 4/5 | 6/7 | 8/9 | 10/11 | 12/13 | 14/15 | 16/17 |
Wenn Sie während des Beobachtungszeitraumes schadenfrei fahren, verbessert sich Ihre Einstufung um eine Prämienstufe. Ein Schadenfall führt zu einer Rückversetzung um drei Prämienstufen.
Der Beobachtungszeitraum ist jeweils die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 30. September des Folgejahres.
Jeder Schaden eines Beobachtungszeitraumes wirkt sich im ersten Kalenderjahr, das nach Ablauf des Beobachtungszeitraumes beginnt, aus. Wirksam wird die Veränderung mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit Ihrer Jahresprämie. Dieser Termin ist in Ihrer Polizze vermerkt.
Die Schadensmeldung allein bewirkt bereits eine Rückstufung im Bonus-Malus-System. Wenn nach spätestens drei Jahren keine Leistungen aus dem Unfall gefordert werden, erfolgt eine Rückabwicklung.
- Infos zum Versicherungsvertrag
- Ihr Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Versicherungsbestätigung.
- Mit Erhalt der Polizze beginnt Ihre Prämienzahlungspflicht.
- Eine Nichtbezahlung der Erstprämie berechtigt die Versicherung zum Vertragsrücktritt.
- Wenn Sie mit den Folgeprämien in Verzug geraten, ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr: Die Versicherung hat Sie zwar schriftlich zu mahnen und Ihnen eine Zahlungsfrist von zwei Wochen zu setzen; wenn Sie aber nicht innerhalb dieser Frist bezahlen, wird die Versicherung Ihnen gegenüber völlig leistungsfrei.
- Grundsätzlich beträgt die Laufzeit der Versicherungsverträge ein Jahr. Sie haben ein jährliches Kündigungsrecht. Ihre schriftliche Kündigung muß dabei spätestens einen Monat vor dem aus der Polizze ersichtlichen Versicherungsablauf bei der Versicherung einlangen. Wenn Sie den Vertrag nicht kündigen, kommt es zu einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
- Wenn der Vertrag für weniger als ein Jahr geschlossen wurde, endet er mit Zeitablauf, ohne daß es einer Kündigung bedarf.
- Die Vereinbarung einer längeren Vertragsdauer als ein Jahr oder ein Vorwegverzicht auf das Kündigungsrecht ist rechtlich unwirksam, Sie können dennoch jährlich kündigen.
- Bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer haben Sie ein kurzfristiges Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag binnen einem Monat nach Verständigung und Begründung der Prämienerhöhung kündigen. Wirksam wird diese Kündigung erst mit dem Ablauf eines Monats. Innerhalb dieser Frist bleibt Ihr Versicherungsschutz trotz Kündigung aufrecht.
- Vor einer geplanten Kündigung sollten Sie unbedingt die schriftliche Zusage Ihrer neuen Versicherung einholen, daß Sie dort auch aufgenommen werden. Es ist nämlich kein KFZ-Haftpflichtversicherer zu einem Vertragsabschluß mit Ihnen verpflichtet.
- Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung treffen Sie einige gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtungen (sog. "Obliegenheiten"), die Sie unbedingt beachten sollten. Bei einer Mißachtung dieser Obliegenheitspflichten ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr (z.B. Fahren in alkoholisiertem Zustand)!
KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen
Wettbewerb in der KFZ-Haftpflicht
Die Liberalisierung des Versicherungsmarktes hat in der KFZ-Haftpflichtversicherung dazu geführt, dass die einzelnen Versicherungsunternehmen eine Vielzahl von Rabatten und Zusatzleistungen auf ihre Haftpflichtprämien anbieten. Als Konsument stehen Sie vor der schwierigen Frage: Welches ist die für mich günstigste KFZ-Haftpflichtversicherung?
Vergleiche können sich lohnen
Der Konsument kann den so entstandenen Wettbewerb für sich nutzen, wenn er sich eine entsprechende Marktübersicht verschafft und die diversen Angebote der Versicherer vergleicht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich kann Ihnen mit einem eigens dafür entwickelten Computerprogramm behilflich sein. Als AK-Mitglied können Sie dieses Service kostenlos in Anspruch nehmen.
Dieser Vergleich lohnt sich nicht nur für Konsumenten, die erstmals eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen wollen, sondern ist auch für jene empfehlenswert, die bereits über einen Versicherungsvertrag verfügen.
Jährliches Kündigungsrecht
Um den Wechsel von einem Versicherungsunternehmen zum anderen zu begünstigen, beträgt die gesetzliche Laufzeit der Versicherungsverträge grundsätzlich nur ein Jahr. Sie können Ihren Versicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen.
Beachte: Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei Ihr Schreiben bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung eingelangt sein muss. Wenn Sie den Vertrag nicht kündigen, kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorzeitige Kündigungsmöglichkeit
Eine vorzeitige gesetzliche Kündigungsmöglichkeit haben Sie, wenn der Versicherer die vereinbarte Prämie einseitig erhöht. Sie können den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Versicherer Ihnen die Prämienerhöhung sowie deren Begründung mitgeteilt hat.
Wirksam wird diese Kündigung erst mit Ablauf eines Monats. Ihr Versicherungsschutz bleibt innerhalb dieser Frist trotz Kündigung aufrecht.
Achtung! Bei einer Kündigung sollten Sie aber bereits vorher die schriftliche Zusage Ihrer neuen Versicherung einholen, mit Ihnen auch wirklich einen Vertrag abzuschließen. Es ist nämlich kein KFZ-Haftpflichtversicherer zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen verpflichtet.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, geht die KFZ-Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Dieser kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats ab dem Kauf kündigen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder verschrotten lassen, endet der Versicherungsvertrag, weil das versicherte Interesse weg-fällt. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Versicherer und der Zulassungsbehörde eine entsprechende Erklärung übermitteln.
Bonus-Malus-System
Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. An den bereits bestehenden Verträgen ändert sich zwar nichts, doch sind zukünftig auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig.
Kündigungsverzicht?
Sie können rechtswirksam vereinbaren, dass Sie bestimmte Vor-teile erhalten (z.B. spezielle Rabatte), wenn Sie Ihr jährliches Kündigungsrecht nicht ausüben. Sollten Sie den Vertrag dennoch kündigen, büßen Sie diese Vorteile natürlich ein und können vom Versicherer zu Ersatzleistungen verpflichtet werden. Das Recht auf jährliche Kündigung würden Sie aber dadurch nicht verlieren.
Weitere Tipps zur KFZ-Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Auto oder KFZ (Kraftfahrzeug) gesetzliche Pflicht. Bei einem Unfall können hohe Sach- oder Personenschäden verursacht werden. Vor allem wenn Menschen zu Schaden kommen, entstehen oft immense Kosten für die medizinische Versorgung, weshalb eine gute Versicherung besonders wichtig ist. Jedes Unfallopfer soll berechtigte Ansprüche auch erfüllt bekommen, war die Meinung des Gesetzgebers und vor allem soll der Verursacher diese auch tatsächlich erfüllen können. Einer Privatperson kann das angesichts der fraglichen Summen oft nicht gelingen, sie müsste entstandene Kosten häufig bis ans Lebensende abtragen.
Mit der Autohaftpflichtversicherung werden alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgedeckt, die der Fahrer mit seinem Wagen möglicherweise verursachen könnte. Hier hat der Gesetzgeber ebenfalls eingegriffen und Mindestbeträge festgelegt, die der Versicherungsschutz im Eventualfall zu leisten hat. Mit der Haftpflichtversicherung erhält jeder Fahrzeughalter auch gleichzeitig eine Form des Rechtsschutzes, denn der Versicherer prüft alle eventuellen Ansprüche gegen seinen Versicherungsnehmer und betreibt die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Kosten einer Autohaftpflichtversicherung richten sich nach mehreren Faktoren wie der Art des Fahrzeuges und seiner Eingruppierung in eine bestimmt Typklasse, dem Zulassungsort und dem Schadensfreiheitrabatt des Versicherungsnehmers, womit langes Fahren ohne verursachte Schäden honoriert wird. Je nach Versicherer können beispielsweise auch das Alter oder der Beruf des Fahrers, der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs oder die jährliche Kilometerleistung Einfluss auf die Beitragshöhe haben.
Fehler, die Sie bei Haftpflichtversicherungen vermeiden sollten:
Grundsätzlich ist die private Haftpflichtversicherung mit Sicherheit eine der sinnvollsten Versicherungen überhaupt, können doch jederzeit und überall Schäden passieren, die man selber schlichtweg nicht bezahlen könnte. Experten bemängeln aber immer wieder, dass viele Menschen beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung grobe Fehler machen. In den meisten Fällen sind diese Fehler zwar auf eine unzureichende Beratung zurückzuführen, wenn es erst einmal zu einem Schadenereignis gekommen ist, hilft das allerdings nur wenig. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen die drei wichtigsten Kardinalsfehler einmal näherbringen und zeitgleich zeigen, worauf man beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung unbedingt achten sollte.
1: DIE VERSICHERUNGSSUMME IST ZU NIEDRIG
Auch wenn viele Versicherer inzwischen Haftpflichtversicherungen mit Versicherungssummen von 10-15 Millionen Euro im Angebot haben, kann man hier und da immer noch Verträge mit lediglich 1 Million Euro Deckungssumme sehen. Diese Summe ist jedoch heute, gerade wenn man an Personenschäden denkt, bei weitem nicht mehr zeitgemäß. Jeder Versicherungsnehmer sollte daher beim Abschluss seiner Haftpflichtversicherung unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme mindestens 10 Millionen Euro beträgt.
2: NOTWENDIGE DETAILS NICHT MITVERSICHERT
Für viele Menschen ist es wichtig, dass sie z.B. den Verlust von fremden, privaten und beruflichen Schlüsseln in ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert haben. Schaut man sich jedoch die meisten der in Deutschland bestehenden Verträge an, so ist eben diese Leistung sehr oft nicht zu finden. Ebenso verhält es sich auch mit der “Mitversicherung deliktunfähiger Kinder” oder mit der “Mitversicherung von Au-Pairs”. Nicht immer ist jede dieser Leistungen auch unbedingt notwendig, wenn man sie jedoch für sich selber für wichtig erachtet, sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass der Versicherer sie auch ausdrücklich gewährt.
3: DER PREIS IST ZU HOCH
Der wohl häufigste Fehler, der beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemacht wird, ist der, dass schlicht und einfach zu wenig auf die Höhe des Beitrages geachtet wird. Aus diesem Grund kann man immer wieder Verträge sehen, die schlicht und ergreifend viel zu viel Geld kosten. Mit einem unabhängigen Versicherungsvergleich oder einem Haftpflichtversicherungen Tarifcheck kann man dieses Problem schon im Vorwege aus der Welt räumen, da einem hier immer verschiedene Tarife von unterschiedlichen Versicherern zum Vergleich und, falls gewollt, zum Abschluss angeboten werden.
Reiseversicherung - Gut versichert in den Urlaub
Damit Sie im Urlaub nicht in ernste Schwierigkeiten geraten, sollten Sie bereits bei der Urlaubsplanung über mögliche Versicherungen nachdenken. Von Versicherungsunternehmen, Kreditkartenfirmen bzw. Autofahrerorganisationen werden verschiedene Reiseversicherungen angeboten.
Neben einer Reisestornoversicherung wird auch das "klassische" Reiseversicherungspaket angeboten, welches eine Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und allenfalls eine Heimtransportversicherung umfasst.
Wenn Sie die Absicht haben, eine Reiseversicherung abzuschließen, sollten Sie zunächst Ihre eigenen bereits bestehenden Versicherungsverträge prüfen, ob sie vielleicht für die geplante Reise anwendbar sind (z.B. Krankenzusatzversicherung, Privathaftpflichtversicherung). Häufig sind bei Kreditkarten Reisegepäck-, Reiseunfall- bzw. Heimtransportversicherung beinhaltet. Beachten sollten Sie aber jedenfalls die sehr unterschiedlichen Bedingungen unter denen Kreditkartenfirmen Reiseversicherungsschutz bieten.
Achtung! Um den vorhandenen Versicherungsschutz zu klären und den Umfang der nötigen zusätzlichen Reiseversicherungen zu bestimmen, sollten Sie unbedingt die einschlägigen Vertragsbedingungen genau studieren. Die Angebote klingen zwar meist sehr beruhigend, doch haben die Versicherer eine Vielzahl von vertraglichen Ausnahme- und Sonderbestimmungen vorgesehen. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht ausreichend beachten, kann es Ihnen passieren, dass Sie im Schadenfall leer ausgehen.
Welche Reiseversicherungen gibt es?
Spezielle Reiseversicherungen werden üblicherweise bei der Buchung im Reisebüro oder durch Einzahlung einer vom Reisebüro ausgehändigten Zahlscheinpolizze abgeschlossen. Diese Versicherungen decken die speziell für die Dauer einer Urlaubsreise anfallenden Risiken ab. Beachten sollten Sie auch hier vor Vertragsabschluß die sehr unterschiedlichen Prämien und Leistungen der Versicherungsunternehmen. Die folgende Darstellung kann Ihnen nur einen allgemeinen Überblick geben. Sie sollten unbedingt selbst die unterschiedlichen Versicherungsangebote vergleichen, um das für Sie geeignete finden zu können.
Reisestornoversicherung
Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können, weil beispielsweise Sie oder nahe Angehörige plötzlich erkranken, dann müssen Sie aufgrund der Reisebedingungen, die Ihrem Vertrag mit dem Reiseveranstalter zugrunde liegen, Stornogebühren bezahlen. Der Abschluss einer Reisestornoversicherung empfiehlt sich, wenn Sie zu den sogenannten Frühbuchern gehören. Einige Reiseveranstalter haben diese Versicherung bereits im Preis des Pauschalarrangements inkludiert. Die Reisestornoversicherung übernimmt bei Unfall, Tod oder Krankheit von Ihnen oder eines nahen Angehörigen die anfallenden Stornokosten. Üblicherweise haben Sie bei der Reisestornoversicherung einen Selbstbehalt zu tragen. Es gibt übrigens auch eine Versicherung gegen diese Stornoselbstbehaltkosten.
Reisegepäckversicherung
Bei der Reisegepäckversicherung ist grundsätzlich Ihr gesamtes Reisegepäck bzw. alles, was Sie am Körper und in der Kleidung tragen, sowie die auf der Reise zum persönlichen Gebrauch gekauften Sachen (unterschiedliche Höchstgrenzen!) versichert. Ersatz wird geleistet bei Beschädigung, Abhandenkommen oder Vernichtung der Gegenstände bei nachgewiesener Fremdeinwirkung. Beachten sollten Sie aber, dass Reisegepäckversicherungen nicht jeden Schaden abdecken, der Ihnen durch Verlust Ihres Gepäcks entsteht. Die Vertragsbedingungen sehen nämlich strenge Regeln vor, wie Sie über Ihr Reisegepäck zu wachen haben. So darf Ihr Reisegepäck über Nacht nicht in Ihrem Auto oder im Bus bleiben, sondern muss mitgenommen werden. Sehr streng wird bei der Gepäckversicherung das "Selbstverschulden" durch Schlamperei und Leichtsinn beurteilt. Überprüfen Sie auch, ob die Versicherungssumme dem Wert der mitgenommenen Gegenstände entspricht, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Reisekrankenversicherung
Für jene Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurden (Auslandskrankenschein!), ersetzen die Krankenkassen einen Teil der Arzt- und Behandlungskosten. Und zwar nur den Kostenanteil, den sie auch im Inland ersetzen würden. So kann Ihnen beispielsweise eine Behandlung in den USA sehr teuer zu stehen kommen, da dort mit sehr hohen Behandlungskosten zu rechnen ist. Kosten, die durch gesetzliche Versicherungen nicht gedeckt sind, werden von der Reisekrankenversicherung übernommen. Vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollten Sie sich aber auf jeden Fall erkundigen, inwieweit Ihre Sozialversicherung in Österreich für im Urlaubsland entstandene Behandlungskosten aufkommt.
Reiseunfallversicherung
Eine bereits bestehende private Unfallversicherung bietet Ihnen in der Regel auf der ganzen Welt Versicherungsschutz. Falls die Versicherungssumme hoch genug ist, brauchen Sie üblicherweise keinen zusätzlichen Schutz.
Heimtransportversicherung
Schwere Erkrankungen oder Unfälle in Ländern mit schlechter medizinischer Versorgung können nach einer Erstversorgung einen raschen Heimtransport notwendig machen. Diese Krankentransporte sind aber sehr teuer. Versicherungen und private Vereine (z.B. Österreichische Ärzteflugambulanz) bieten daher Vorsorgemöglichkeiten für Ihren Rücktransport aus dem Ausland an. Erkundigen sollten Sie sich jedenfalls bereits vorher, ob österreichische Ärzte über Ihren Rücktransport entscheiden oder ob dazu die Anordnung des behandelnden ausländischen Arztes nötig ist.
Was tun im Schadenfall im Urlaub?
In jedem Fall sollten Sie sofort Ihren Versicherer benachrichtigen, möglichst schriftlich. Die Fristen für die Meldung sind oft sehr knapp bemessen (manchmal nur 3 Tage!). Von der Einhaltung dieser Fristen kann Ihr Leistungsanspruch abhängen. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks haben Sie auch das Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen zu benachrichtigen bzw. eine Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu machen.
Lassen Sie sich sofort alles schriftlich bestätigen, damit Sie Ihre Ansprüche anschaulich belegen können.
Wichtig! Lassen Sie sich nicht nur die Vertragsbedingungen aushändigen, sondern lesen Sie diese bereits vor der Abreise genau durch!
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Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Rund 3,1 Millionen Österreicher sind bereits zusatzversichert
Vor allem lange Wartezeiten und die immer kleiner werdende Anzahl an Kassenärzten sind die Gründe, warum immer mehr Österreicherinnen und Österreicher eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen.