Erneuter Antrag auf Studienbeihilfe

Ein erneuter Antrag auf Studienbeihilfe muss gestellt werden, sofern das Studium oder die Bildungseinrichtung gewechselt werden oder der Anspruch auf Studienbeihilfe erlischt. Das kann auch nur vorübergehend gelten. In der Regel endet die Auszahlung der Beihilfe nach zwei Semestern, sodass ab diesem Zeitpunkt ein erneuter Antrag bei der Stipendienstelle eingereicht werden muss. Dies kann bereits zu Studienbeginn mittels Systemantrag automatisiert werden.

Tipp!
Gratis-Studentenkonto
Mit dem kostenlosen Erste Bank Studentenkonto erhältst du mit der Debitcard StudentID Zugang zu über 150.000 Vorteilen und Rabatten weltweit!
  • weltweiter Studentenausweis
  • Gratis-Kreditkarte
  • 40-Euro-Startbonus oder 50-Euro-McShark-Gutschein bei Onlineeröffnung *
  • 20-Euro-Bonus für 1. Kreditkarte **
  • modernes George-Banking
  • ohne Gebühren
* Nur gültig bei erfolgreicher Online-Eröffnung eines Studentenkontos bei Erste Bank und Sparkasse von 14.08. bis 31.10.2024. Der 40-Euro-Startbonus bei Onlineeröffnung wird direkt auf das Studentenkonto überwiesen.
** Nur gültig für Neukund:innen, die von 14.08. bis 31.10.2024 ein Studentenkonto eröffnen und eine Premiumcard oder Smartcard bestellen.

Auszahlung der Studienbeihilfe

Der Antrag wird bei der zuständigen Stipendienstelle eingereicht und bearbeitet. Diese Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt. Sofern dieser positiv ausfällt, wird die Studienbeihilfe ausbezahlt.

Eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen findet im Zuge eines Systemantrags für den weiteren Bezug im September und März statt. Für positiv beschiedene Anträge wird die Beihilfe rückwirkend ab September oder März an die Studentin bzw. den Studenten überwiesen.

Information

Die Studienbeihilfe wird dabei 12-mal jährlich ausgezahlt. Somit erhalten StudentInnen auch während der Ferien ihr Geld von der Stipendienstelle. Der Fahrtkostenzuschuss wird von Oktober bis Juli nur zehnmal pro Jahr ausbezahlt.

Zusätzlich zur Studienbeihilfe dürfen StudentInnen ein Nebeneinkommen dazuverdienen. Die Zuverdienstgrenze liegt dabei grundsätzlich bei 16.455 Euro pro Kalenderjahr, sofern für das gesamte Jahr Studienbeihilfe bezogen wird.

Information

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe und dem Antrag auf Studienbeihilfe in Österreich findest du hier auf Finanz.at.

Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 16.07.2024, 22:22 Uhr