Studienförderung - ein Begriff, der vielen Studierenden geläufig ist, denn es ist ein Mittel, das erfolgreich Hilfestellung auf ihrem beruflichen Weg gibt. Allerdings muss der Studierende ein paar Hürden umschiffen, um diese finanzielle Unterstützung für sich in Anspruch nehmen zu können.
Studien Förderung & Co. ist an einige Voraussetzungen gebunden, von denen das Selbsterhalterstipendium nur eine Form ist. Aber, was verbirgt sich hinter dem Begriff, und welche Voraussetzungen sind explizit damit verbunden? Fragen, auf die es eine Antwort geben sollte, oder?
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Antrag: Selbsterhalterstipendium in Österreich beantragen
Jeder Student, der sich vor dem ersten Bezug seiner Studienbeihilfe durch mindestens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 8.580 Euro pro Jahr selbst erhalten hat, kann ein Selbsterhalterstipendium in Österreich beantragen.
Den Antrag für das Selbsterhalterstipendium findet man hier online zum Download: Antrag herunterladen.
Stipendienrechner - Höhe der Studienbeihilfe berechnen
Das Selbsterhalterstipendium beträgt für StudentInnen unter 27 Jahren pro Monat 891 Euro (jährlich 10.692 Euro). StudentInnen über 27 Jahren erhalten monatlich 923 Euro (jährlich 11.076 Euro).
Alle Informationen zur Höhe der Studienbeihilfe findet man hier auf Finanz.at.
Mit dem Stipendienrechner kann die Höhe der Studienbeihilfe bzw. des Selbsterhalterstipendiums einfach online berechnen.
Alle Infos zur Auszahlung und die Auszahlungstermine der Studienbeihilfe in Österreich findet man hier auf Finanz.at.
Selbsterhalterstipendium - Hilfe beim Studium
Wer dieses Stipendium in Anspruch nehmen möchte, muss ein eigenes Einkommen vorweisen. Die finanzielle Hürde liegt bei mindestens 8.580 Euro. In diesem Kontext wird ausschließlich von eigenem Einkommen gesprochen, denn elterliches Geld kommt nicht zum Ansatz. Allerdings wird im Bedarfsfall auf das Geld eines Ehepartners zurückgegriffen. Diese Verfahrensweise erleichtert einen Studieneinstieg immens und lässt den Erfolg in greifbare Nähe rücken. Soll nun ein Selbsterhalterstipendium beantragt werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Vor dem Bezug eines Selbsterhalterstipendiums muss nachgewiesen werden, dass der Studierende über einen Zeitraum von mindestens 48 Monaten über eigenes Einkommen verfügte.
- Dieses eigene Einkommen muss mit mindestens 8.580 Euro beziffert werden können.Aber, es gilt noch weitere Hürden auf dem Weg zum Stipendium zu bezwingen, denn bei Antragstellung darf eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten werden. Diese liegt zur Zeit bei 30 Jahren, jedoch gibt es eine frohe Kunde bei Beantragung des Selbsterhalterstipendiums, denn hier greift die Regelung nicht, denn die Altersgrenze verschiebt sich. Der Studienanfänger muss aber nachweisen, dass er sich 48 Monate davor selbst finanziert hat. Die Altersgrenze ist variabel und erhöht sich stetig um ein Jahr, wobei jedes Jahr des Selbsterhaltens zugrunde gelegt wird. Es ergeben sich also maximal 5 Jahre nach oben. Wer ein Selbsterhalterstipendium erhalten möchte, muss sich an den allgemeinen Voraussetzungen, die für den Bezug von Studienbeihilfe gelten, orientieren.
Besondere Umstände, die berücksichtigt werden können
Kann der Studienanfänger einen vorherigen Einsatz im Präsenz- oder Zivildienst nachweisen, so finden diese besonderen Umstände Berücksichtigung bei einem Antrag auf ein Selbsterhalterstipendium, weil dieser Zeitraum, dem Gesetz zufolge, als Zeit des Selbsterhaltens berücksichtigt wird.
Unterlagen für das Selbsterhalterstipendium
Ohne Formulare und die entsprechenden Unterlagen geht es leider auch hier nicht. Um einen Antrag auf ein Selbsterhalterstipendium stellen zu können, benötigt der Studienanfänger das Formblatt FB 09-26. Dieses wird in Zusammenhang mit dem Datenauszug aus der Sozialversicherung, ausgefüllt, eingereicht. Diesen Datenauszug erhält der Studienanfänger bei der Krankenkasse.
Wer sich als Studienanfänger für das Selbsterhalterstipendium interessiert, sollte die damit im Kontext stehenden Voraussetzungen kennen, da sich die Beiträge zur Studienfinanzierung unterschiedlich gestalten. Eine höchstmögliche Studienbeihilfe erhält der derjenige, der sich mindestens 4 Jahre vor Antragstellung voll & alleine finanziert hat. Ist der Studienanfänger in der Lage, dieses lückenlos nachzuweisen, so kann er sich über ein Selbsterhalterstipendium in Höhe von 679 Euro freuen. In diesem Betrag ist ein 12-prozentiger Erhöhungszuschlag enthalten. Allerdings kann es auch zu einem geringeren Auszahlungsbetrag kommen, wenn die folgenden Umstände vorliegen:
- Das Einkommen des Ehepartners findet Berücksichtigung und das Selbsterhalterstipendium wird um diesen Betrag reduziert.
- Der Antragsteller verfügt über ein jährliches Eigeneinkommen von 10.000 Euro. In diesem Fall muss er damit rechnen, dass das Selbsterhalterstipendium um den Betrag reduziert wird, der das Eigeneinkommen überschreitet.
- Auch der Unterhalt sbetrag des Ehepartners spielt eine Rolle, denn um diesen wird das Stipendium gekürzt.
Gut zu wissen, dass das Einkommen beider Elternteile keinen Einfluss auf die Höhe des zu beziehenden Stipendiums hat. Für Studierende ist es sicher auch beruhigend zu wissen, dass sie, trotz Beihilfebezug, arbeiten dürfen. Besondere Regelungen über den Zuverdienst finden hier Berücksichtigung und die gesetzte Grenze von 10.000 Euro jährlich darf nicht überschritten werden, sonst drohen Kürzungen und Abstriche. Jedoch gelten für Studierende mit einem oder mehreren Kindern besondere Regelungen, denn in solch einem Fall erhöht sich die Zuverdienst-Grenze. Die folgenden Werte sind hier zu berücksichtigen:
- Jedes Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr um 2.988,- Euro.
- Jedes Kind zwischen 6 bis 14 Jahren um 4.392,- Euro.
- Jedes Kind zwischen 14 bis 18 Jahren um 5.172,- Euro.
- Jedes in der Ausbildung befindliche Kind über 18 Jahren um 5.699,- € bzw. 8.145,- Euro, falls für das Kind ein auswärtiger Studienort gewählt wurde.
Gründe, die gegen eine Förderung sprechen
Während ein Antrag auf ein Selbsterhalterstipendium auch bequem online mit Handy-Signatur gestellt werden kann, sprechen auch einige Aspekte gegen eine Förderung. Wer das Selbsterhalterstipendium beziehen möchte, muss einen Leistungsnachweis erbringen. Dieser ist in der Regel durch bestandene Prüfungen oder abgeschlossene Lehrveranstaltungen zu belegen. Für den Studierenden ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass Prüfungen, die entweder vor dem Studium stattfanden oder schon innerhalb der schulischen Laufbahn für das Studium anerkannt wurden, keine Berücksichtigung als Leistung beim Studium finden.
Dauer auf Anspruch des Selbsterhalterstipendiums
Last but not least ist noch die Dauer des Anspruchs auf das Selbsteralterstipendium von Interesse, der in Abhängigkeit vom Studium besteht. So wird dieses Stipendium beim Bachelorstudium für 7 Semester, beim Masterstudium in der Regel für 5 Semester und bei Diplomstudien je nach Studienabschnitt jeweils für 1 Semester vergeben, wobei der Anspruch auf ein Selbsterhalterstipendium veränderbar ist. Es ist also wichtig, jeden neuen Sachverhalt bzw. jede neue Tatsache im Zusammenhang mit diesem Stipendium unverzüglich und zeitgleich zu melden, um Sanktionen bzw. eine drohende Rückzahlung zu vermeiden. Zu diesen Sachverhalten gehört der Abbruch des Studiums, ein Studienwechsel oder aber der ersehnte Abschluss des Studiums. Wird das vorangegangene Prozedere aber beachtet, dann klappt es auch mit dem Selbsterhalterstipendium.
Informationen zur Familienbeihilfe & Kinderbeihilfe finden Sie hier online.
Weitere Informationen über die Studienbeihilfe und Stipendien in Österreich:
- http://www.studieren.at/studienfinanzierung/selbsterhalterstipendium
- https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/selbsterhalterinnen-stipendium/
Weitere Informationen zum Thema "Studium":
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