Tipp: Die neue Steuer-App holt in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!

Der Verkehrsabsetzbetrag soll die Aufwendungen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für die Fahrt von und zur Arbeit decken beziehungsweise vermindern. Er wird daher jedem Arbeitnehmer automatisch ohne Antrag gewährt, selbst wenn dieser bereits die Pendlerpauschale (klein oder groß) beansprucht.

Information
Ab Januar 2025 werden die Beträge um fünf Prozent erhöht. Damit steigt der Verkehrsabsetzbetrag auf 487 Euro. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt auf insgesamt 838 Euro pro Jahr an, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf 790 Euro.

Höhe

Die Höhe des Verkehrsabsetzbetrags beläuft sich nach § 33/5 EStG auf 487 Euro ab 2025 (463 Euro in 2024). Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 838 Euro (798 Euro in 2024), der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag liegt 2025 bei 790 Euro (752 Euro in 2024). Auch die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Bezug des Zuschlages bzw. des erhöhten Verkehrsabsetzbetrages werden um die rollierende Inflation angehoben.

Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird jährlich rückwirkend beim Lohnsteuerausgleich beantragt.

Höhe des Verkehrsabsetzbetrags:

Jahr Betrag Erhöhung
2025 487 Euro + 5,0 %
2024 463 Euro + 9,90 %
2023 421 Euro + 5,20 %
2022 400 Euro

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag:

Jahr Betrag Jahreseinkommen Einschleifregelung bis Erhöhung
2025 790 Euro 19.424 Euro 29.743 Euro + 5,0 %
2024 752 Euro 18.498 Euro 28.326 Euro + 9,90 %
2023 684 Euro 16.832 Euro 25.774 Euro + 5,20 %
2022 650 Euro 16.000 Euro 24.500 Euro

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag:

Jahr Betrag Jahreseinkommen Erhöhung
2025 838 Euro 14.812 Euro
bis 15.782 Euro
+ 5,0 %
2024 798 Euro 14.106 Euro
bis 15.030 Euro
+ 9,90 %
2023 726 Euro 12.835 Euro
bis 13.676 Euro
+ 5,20 %
2022 690 Euro 12.200 Euro
bis 13.000 Euro

Steuerausgleich jetzt per App!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Grundsätzlich beträgt der Absetzbetrag 487 Euro im Jahr 2025. Wird zusätzlich ein Anspruch auf Pendlerpauschale geltend gemacht und ein Einkommen von maximal 15.782 Euro jährlich bezogen (15.030 Euro in 2024), besteht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 zudem ein Anspruch auf den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag. Dabei erhöht sich der Betrag auf 838 Euro ab 2025 (798 Euro in 2024; zuvor 726 Euro) und Arbeitnehmer. Bei Einkünften zwischen 14.812 Eurobis 15.782 Euro jährlich reduziert sich der Betrag gleichmäßig einschleifend auf 487 Euro.

Der Verkehrsabsetzbetrag wird entweder direkt bei der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis und Pensionsbezüge vor, so kann nur der Verkehrsabsetzbetrag, nicht aber der Pensionistenabsetzbetrag beansprucht werden.

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Bei einem Jahreseinkommen von maximal 18.498 Euro (2024) steht ein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 790 Euro ab 2025 (752 Euro in 2024) zu. Für Einkommen ab 19.424 Euro bis maximal 29.743 Euro wird der Zuschlag gleichmäßig einschleifend bis auf 0 Euro reduziert. Die Höhe und Einkommensgrenzen der Jahre 2024, 2023 und 2022 bzw. davor findet man oben in der Tabelle zum Verkehrsabsetzbetrag.

Der Zuschlag muss im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit Formular L1 beim Finanzamt oder elektronisch via FinanzOnline beansprucht werden.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 04.12.2024, 14:21 Uhr