Wichtig: Arbeitnehmer, die aufgrund der Coronakrise in Kurzarbeit gemeldet sind, haben einen Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt berechnet an dem vor der Kurzarbeit bezogenen Entgelt. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe an Arbeitnehmer ausbezahlt werden kann.
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Urlaubszuschuss berechnen - das 14. Gehalt
Das Urlaubsgeld wird von Arbeitnehmern auch als das 14. Monatsgehalt betrachtet und deshalb meist schon im Voraus verplant. Dementsprechend freuen sich die Angestellten natürlich über eine solche jährliche Sonderzahlung.
Im Normalfall regelt ein Unternehmen in einem Kollektivvertrag, wann diese Sonderzahlung gewährt wird und nach welchen Regeln sich die jeweilige Höhe der Zahlung an den einzelnen Arbeitnehmer bemisst. Alles Wissenswerte und eventuelle Ansprüche auf diese Sonderzahlung sollen um Folgenden, bezogen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich aufgezeigt werden.
Die Höhe des Urlaubsgeldes
Die Höhe seines Urlaubsgeldes kann jeder Arbeitnehmer im Kollektivvertrag oder aber in seinem eigenen Arbeitsvertrag nachlesen. Unter dem Punkt Sonderzahlungen finden sich hierzu meist die entsprechenden Angaben.
Normalerweise orientiert sich der Betrag für diese Zahlung an dem üblichen Monatsgehalt des Angestellten. Daher auch die Bezeichnung als 14. Monatsgehalt, wobei die Sonderzahlung zu Weihnachten das 13. Monatsgehalt darstellt. Welcher Betrag jedoch konkret vereinbart wurde steht in der Macht des Arbeitgebers, da die Zahlung des Urlaubsgeldes für ihn nicht verpflichtend ist. Auch ergeben sich, je nach aktueller wirtschaftlicher Stellung des Unternehmens und der jeweiligen Branche, in welcher es angesiedelt ist, teilweise immense Unterschiede.
Ein häufiger Konfliktpunkt besteht außerdem darin, dass es nur selten deutlich geregelt ist, ob sich der Urlaubszuschuss auf das Monatsgehalt mit oder ohne Berücksichtigung der Überstunden beziehen soll. Eine Regelung hierzu sollte sich in dem jeweiligen Kollektiv- oder Arbeitsvertrag jedoch finden lassen.
Jedoch kann die Höhe des eigenen Urlaubsgeldes durch einen Urlaubsgeld Rechner problemlos eigesehen werden. Das Urlaubsgeld berechnen zu lassen, und das ganz bequem online bietet dem Arbeitnehmer eine gewisse Planbarkeit und damit auch Sicherheit bezüglich seiner finanziellen Situation.
Gesetzlicher Anspruch
Den Urlaubszuschuss erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, üblicherweise ein Mal pro Jahr. Jedoch sollte unbedingt beachtet werden, dass wenn die Zahlung eines solchen 14. Monatsgehaltes nicht von Anfang an im Kollektivvertrag oder im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbart wurde, auch kein Anspruch auf die Auszahlung für den jeweiligen Arbeitnehmer besteht. Deshalb sollte bereits bei einem Bewerbungsgespräch, spätestens beim Verhandeln der einzelnen Konditionen des Arbeitsvertrages auch auf den Urlaubszuschuss eingegangen werden.
Wird dieser Zeitpunkt verpasst und die Sonderzahlung nicht hinreichend berücksichtigt ist eine spätere Änderung sehr unwahrscheinlich. Zusammengefasst sollte deshalb unbedingt im Gedächtnis behalten werden, dass es für den Arbeitgeber keine Verpflichtung darstellt seinen Angestellten ein Urlaubszuschuss auszuzahlen.
Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes
Wann die Sonderzahlung an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird ist ebenfalls vertraglich festgelegt. Der Termin ist meistens jedoch in die Sommermonate gelegt, da die meisten Arbeitnehmer in dieser Zeit verreisen. Üblicherweise erfolgt die Zahlung somit in der Feriensaison im Juni oder Juli, bis hinein in den August. Teilweise bieten Unternehmen jedoch auch die Möglichkeit an zwischen zwei möglichen Auszahlungsterminen, einen im Sommer und einen im Winter gelegen, wählen zu können. Finanziell kann das Unternehmen dadurch entlastet werden und den Arbeitnehmern bleibt die Möglichkeit die Anzahlung an ihre Urlaubsgewohnheiten anzupassen.
Sonderzahlung im Fall einer Kündigung
Vertraglich wird von Seiten des Unternehmens aus fast immer festgehalten, dass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf den Urlaubszuschuss hat, wenn er mindestens ein Jahr bei dem jeweiligen Unternehmen tätig war. Verlässt man nun die Fima, vor Vollendung dieses Jahres entsteht der Anspruch auf die Sonderzahlung auch nur zum Teil.
Der Arbeitnehmer bekommt in diesem Fall einen prozentualen Anteil des Urlaubsgeldes, gemessen an der Anzahl der Monate, welche er für das Unternehmen tätig war ausgezahlt. Jedoch findet nicht selten auch die Klausel in den Arbeits- oder Kollektivverträgen, dass wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird, also demnach nicht freiwillig entscheidet die Firma zu verlassen auf die Auszahlung des Urlaubsgeldes verzichtet wird.
Selbst vertragliche Regelungen, welche den Arbeitnehmer nach einer Kündigung zwingen den ganzen Betrag oder einen Teil davon zurückzuerstatten kommen gelegentlich vor. Deshalb ist es enorm wichtig, sich vor der Unterzeichnung des eigenen Arbeitsvertrages auch den Kollektivvertrag gründlich durchzulesen. Unklarheiten oder Fragen sollten unbedingt zusammen mit dem zukünftigen Arbeitgeber geklärt werden. Auch eine Änderung der vertraglichen Vereinbarungen wird gelegentlich, auf Wunsch des zukünftigen Arbeitnehmers durchgeführt.
Wichtige Unterscheidung: das Urlaubsentgeld
Zum Abschluss bleibt noch zu sagen, dass es zwischen dem Urlaubszuschuss und dem Urlaubsentgeld einen gewaltigen Unterschied gibt, der unbedingt Beachtung finden sollte. Dass es sich bei dem Urlaubsgeld um eine Sonderzahlung von Seiten des Arbeitgebers handelt, ist bereits bekannt. Von einem Urlaubsentgelt hingegen spricht man, wenn der Angestellte einen Anspruch auf die Zahlung von Entgelt hat, obwohl er in dieser Zeit für sein Unternehmen keine Arbeitsleistung erbringt.
Es handelt sich somit um den so genannten bezahlten Urlaub. Üblicherweise ist dies das Grundgehalt zuzüglich Prämien oder der Bezahlung von Überstunden, welche normalerweise zu dieser Zeit anfallen. Orientiert wird sich hier meist an den letzen drei Monaten und dem Verdienst des Arbeitnehmers in dieser Zeit. Ausbezahlt wird das Urlaubsentgeld bereits vor dem Antritt des Urlaubes.
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Die Höhe des Urlaubsgeldes wird entweder im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Regel liegt es minimal über der Höhe eines Monatsgehalts.
Wann wird das Urlaubsgeld ausbezahlt?
Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) können vierteljährlich oder halbjährlich ausbezahlt werden. Wird das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres beendet, so wird das Urlaubsgeld aliquot ausbezahlt.
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