Jede steuerpflichtige Person muss sich steuerlich in Spanien registrieren lassen, wenn im Inland (Festland und Balearische Inseln) Umsätze lukriert werden. Für Unternehmen aus dem Ausland gibt es in diesem Zusammenhang einige Regelungen:
Wenn das Unternehmen eine feste Niederlassung in Spanien gemäß den dortigen Vorschriften hat, so wird eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bei der AEAT-Zentrale oder -Zweigstelle, die für den Niederlassungssitz zuständig ist, beantragt.
Wenn das betroffene Unternehmen hingegen über keine Niederlassung in Spanien verfügt, so müssen sich diese entweder unmittelbar selbst oder aber auch über einen Steuervertreter bei der jeweils zuständigen Stelle registrieren.
Für nicht in Spanien ansässige Unternehmen gilt, dass sich diese für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer auch beim Konsulat oder einer anderen spanischen Vertretung in ihrem Herkunftsland sowie Aufenthaltsland registrieren können. Hierbei sind keinerlei Umsatzschwellen hinsichtlich der Freistellung von der Pflicht der Registrierung vorgesehen.
Ein Unternehmen aus dem Ausland, welches nicht in Spanien niedergelassen, gleichzeitig aber auch nicht steuerpflichtig ist, kann keine Registrierung in Spanien vornehmen.
Eine Freistellung von der Registrierung besteht für all jene, die gelegentlich Neufahrzeuge, die steuerfrei sind, nach Spanien liefern. Außerdem gilt dies ebenso für Unternehmen, die nur Umsätze lukrieren, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind oder aber auch dann, wenn der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist und ausschließlich solche Geschäfte gemacht werden.
So setzt sich die UID-Nummer in Spanien zusammen
Die spanische Umsatzsteueridentifikationsnummer wird als „Impuesto sobre el valor añadido“ oder kurz „Número IVA“ bezeichnet. Diese besteht aus dem Landeskürzel ES und neun Zeichen.
Die erste und letzte Stelle der Nummer kann numerisch oder alphanumerisch sein, es dürfen aber nicht beide numerisch sein.
Beispiel:
Beispiel UID-Nummer in Spanien: ESX1234567X
Umsatzsteuernummer in Spanien beantragen
Der amtliche Vordruck 036, den man für die Registrierung benötigt, ist bei den Regionalstellen der AEAT oder bei den Finanzämtern aufliegend. Außerdem kann dieser auf der Website der AEAT heruntergeladen werden. In weiterer Folge muss man dieses Formular ordnungsgemäß ausfüllen und unterschreiben.
Eingebracht werden kann das Formular 036 auch bei Abgabeorten, die für den eigenen Ort zuständig sind, wenn man keinen Wohnsitz und keine Niederlassung in Spanien hat. Die jeweiligen Stellen inkl. der Anschriften und Telefonnummern sind der Website der AEAT zu entnehmen.
Es besteht überdies die Möglichkeit, einen Antrag auf Registrierung online einzubringen. Hierfür benötigt man jedoch ein Benutzerzertifikat. Auch bei der Online-Antragsstellung wird das Formular 036 ausgefüllt, nur eben online. Die Übermittlung erfolgt in diesem Falle auf elektronischem Wege. Erfolgt die Einreichung des Antrages, so bekommt man vom Finanzamt einen elektronischen Code. Damit kann man sich sicher sein, dass die Registrierung erfolgreich eingelangt ist.
Kontakt
Die Kontaktdaten des dafür zuständigen Finanzamtes lauten:
Subdirección de General de Información y Asistencia al Tributaria del Departamento de Gestión de la Agencia Estatal de la Administración Tributaria
- c/ Infanta Mercedes No 37, E – 28071 Madrid
- Tel. (0034.1) 583 89 76
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