Eine Registrierung einer UID-Nummer in Slowenien ist auch notwendig, wenn ein ausländisches Unternehmen innerhalb von Slowenien Lieferungen von Waren oder Dienstleistungserbringungen vornimmt, die der Steuer unterliegen und der Empfänger eine in Slowenien steuerpflichtige Person oder Stelle ist. Außerdem müssen sich alle Unternehmen aus dem Ausland dann registrieren, wenn sie Waren an Privatpersonen in Slowenien verkaufen und liefern.

Keine Registrierung muss jedoch vorgenommen werden, wenn Slowenien zwar als Ort der Besteuerung gilt, das ausländische Unternehmen jedoch nicht der Steuerschuldner ist. Dies ist beispielsweise bei folgenden Geschäften der Fall: Beförderung von Gegenständen im innergemeinschaftlichen Raum, Dienstleistungserbringung durch ein Vermittlungsunternehmen im Namen Dritter, etc. Auch eine freiwillige Registrierung ist in diesen Fällen für Unternehmen nicht möglich.

So setzt sich die UID-Nummer in Slowenien zusammen

Die Umsatzsteuernummer wird in Slowenien als „Dav?na številka“ bezeichnet und mit „ID št. za DDV“ abgekürzt. Sie besteht aus dem Kürzel für das Land Slowenien SI und einem Block mit acht Ziffern.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Slowenien: SI12345678

Umsatzsteuernummer in Slowenien beantragen

Die Steuerverwaltung muss darüber informiert werden, wann ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen möchte. Außerdem gilt es, jegliche Änderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeit zu melden. Ferner muss die Steuerverwaltung auch dann informiert werden, wenn die Wirtschaftstätigkeit eingestellt wird.

Wenn ein Unternehmen, welches nicht in Slowenien ansässig ist, einen Antrag auf Ausstellung einer inländischen Umsatzsteueridentifikationsnummer stellen möchte, muss es das Formular DDV-P3 ausfüllen. Alle Angaben, die in diesem Formular gefordert werden, sind auch zu machen. Das entsprechende Formular kann auf den Webpräsenzen der Steuerverwaltung und des Finanzministeriums heruntergeladen werden (Links in den Kontaktinformationen weiter unten).

Es gibt auch Unterlagen, die dem ausgefüllten DDV-P3 Formular beigelegt werden müssen. Eine erforderliche Unterlage ist etwa eine Bestätigung jenes Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. In diesem Dokument muss bestätigt werden, dass der Steuerpflichtige in diesem Staat mehrwertsteuerpflichtig ist. Ein Handelsregister- oder Firmenbuchauszug kann als Alternative dazu dienen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass eine Geschäftstätigkeit in Slowenien beabsichtigt ist.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle lauten:

Steuerverwaltung der Republik Slowenien:

  • Dav?na uprava Republike Slovenije
  • Dav?ni sektor
  • Šmartinska 55, LJUBLJANA, SLOVENIJA
  • Telefon: (+386) 1 478 27 84
  • Fax: (+386) 1 478 27 43
  • Website: http://www.durs.gov.si

Ministerium für Finanzen, Abteilung für Steuern und Zölle:

  • Ministrstvo za finance
  • Direktorat za sistem dav?nih, carinskih in drugih javnih prihodkov
  • Sektor za dav?ni in carinski sistem
  • Župan?i?eva 3, LJUBLJANA, SLOVENIJA
  • Telefon: (+386) 1 369 67 10
  • Fax: (+386) 1 369 67 19
  • Website: http://www.sigov.si/mf/slov/index.htm
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 27.07.2022, 13:43 Uhr