Eine Registrierung in Stockholm oder Malmö (je nach Zuständigkeit) müssen all jene Unternehmen aus dem Ausland vornehmen, wenn diese ihre Geschäftstätigkeit von einer Filiale oder einer Betriebsstätte in Schweden betreiben, aber keine schwedische Tochtergesellschaft innehaben.
Dies gilt jedoch auch für all jene, die keine Betriebsstätte in Schweden haben.
So setzt sich die UID-Nummer in Schweden zusammen
Die UID-Nummer, wie sie in Österreich bekannt ist, wird in Schweden als „Momsregistreringsnummer“ bezeichnet. Die Abkürzung dieser Bezeichnung ist „MomsNr.“. Sie besteht aus dem Kürzel für das Land Schweden SE und einem Block mit zwölf Ziffern.
Beispiel:
Beispiel UID-Nummer in Schweden: SE012345678901
Umsatzsteuernummer in Schweden beantragen
Bei der Auskunft der Steuerbehörde können die Antragsformulare für die Registrierung telefonisch unter der Nummer +46 771 567 567 oder online auf der Webpräsenz unter www.skatteverket.se bestellt werden. Aber auch bei den unten angeführten Adressen können die entsprechenden Antragsformulare bestellt werden.
Der Antrag auf Ausstellung einer schwedischen Umsatzsteueridentifikationsnummer muss unter der Zuhilfenahme des vorgesehenen Formulars gestellt werden. Unternehmen, die in Schweden ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen möchten, dort jedoch nicht ansässig sind, müssen das Formular SKV4632 ausfüllen, alle anderen Unternehmen verwenden hierbei das Formular SKV4620.
Wenn man aus einem Land kommt, mit dem Schweden kein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen hat – Österreich ist davon nicht betroffen – muss vom antragstellenden Unternehmen ein Vertreter bestellt werden. Die entsprechende Vollmacht muss dem Antrag beigelegt werden. Überdies gibt es hierfür ein anderes Formular (SKV5703).
Ein Antrag einer schwedischen USt-IdNr. muss bis spätestens zwei Wochen vor der geplanten Aufnahme der Geschäftstätigkeit eingebracht werden. Dieser Antrag muss vom antragstellenden Unternehmen selbst oder von dessen Steuervertreter unterschrieben werden. Anschließend wird dieser an die zuständige Stelle gesandt (siehe unten). In weiterer Folge wird vonseiten der Behörde bekanntgegeben, ob eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vergeben wird oder nicht und die entsprechenden Unterlagen werden übermittelt.
Kontakt
Die Kontaktdaten der dafür zuständigen Stellen lauten:
Für Unternehmen aus Österreich, Deutschland, Dänemark, der Slowakei, Slowenien, Island, Polen, Grönland, den Färöer-Inseln und Tschechien:
- Skatteverket
- Utlandsenheten
- SE-205 31 Malmö
- Tel.: + 46 771 778 778
- Fax: + 46 40 14 62 03
- E-Mail: [email protected]
Für alle anderen Länder:
- Skatteverket
- Utlandsenheten
- SE-106 61 Stockholm
- Tel.: + 46 771 778 778
- Fax: + 46 8 694 18 11
- E-Mail: [email protected]
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