In Polen wird die Umsatzsteuernummer als “Numer Identyfikacji Podatkowej” (Abkürzung: NIP) bezeichnet.

So setzt sich die UID-Nummer in Polen zusammen

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer gestaltet sich in Polen aus dem Landeskürzel „PL“ und darauffolgend zehn Ziffern. Jeder Antragsteller bekommt eine individuelle USt.-IdNr. zugeschrieben. So ist jedes Unternehmen anhand der NIP eindeutig feststell- und identifizierbar.

Dabei geben die ersten drei Ziffern Auskunft darüber, welches Finanzamt die NIP vergeben hat und die letzte Ziffer ist eine Kontrollziffer.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Polen: PL 0123456789

Umsatzsteuernummer in Polen beantragen

Ein polnischer Übersetzer ist für den Vorgang, sich umsatzsteuerlich in Polen zu registrieren, zu empfehlen. Dies kann damit erklärt werden, da die Korrespondenz mit dem Finanzamt in Polen auch in der Landessprache erfolgt. Daher kann es, wenn man die Sprache nicht beherrscht, zu sprachlichen Barrieren kommen.

Anhand eines Vordrucks VAT-R wird ein Antrag auf die Ausstellung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in Polen gestellt. Eine Fiskalvertretung wird dann benötigt, wenn das eigene Unternehmen keinen Sitz, keine Niederlassung oder Wohnsitz in Polen vorzuweisen hat.

Ein Fiskalvertreter ist eine steuerliche Vertretung meist in Form eines Unternehmens. Zwischen diesem und dem eigenen Unternehmen muss ein notariell beglaubigter Vertrag geschlossen werden, sodass das Unternehmen auch als Fiskalvertretung tätig werden kann. Nur so kann eine ordnungsgemäße Stellung eines Antrags in weiterer Folge gewährleistet werden.

Erfolgt die Einreichung des Vordruckes VAT-R durch den Fiskalvertreter gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen auf korrekte Art und Weise, so dauert die Bearbeitung des Antrags in der Regel drei bis vier Wochen. Anschließend kommt es zur Bestätigung der umsatzsteuerlichen Registrierung. Nach Erhalt der Bestätigung ist auf ausgestellten Rechnungen die NIP anzugeben.

Die soeben angesprochenen, erforderlichen Unterlagen sind:

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (inklusive einer entsprechenden Übersetzung in das Polnische)
  • Handelsregisterauszug (maximal drei Monate alt), alternativ Gewerbe registerauszug für alle nicht im Handelsregister stehenden Unternehmen
  • Nachweis über die Tätigkeit steuerlicher Geschäfte in Polen (z.B. Einfuhrdokumente, Rechnungen, etc.)
  • Personalausweises des Geschäftsführers in Kopie

Die korrekte Einreichung samt aller Dokumente ist deswegen wichtig, da es bei Nichteinhaltung der Vorgaben zu Verzögerungen der Ausstellung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer kommen kann.

Kontakt

Die Kontaktdaten des dafür zuständigen Finanzamtes lauten:

  • Leiter des Zweiten Finanzamtes Warschau Mitte
  • (Second Tax Office for Warszawa-Śródmieście), ul- Jagiellońska 15, 03-719 Warszawa, Polen
  • Tel. 0048 22 11 3500
  • Fax 0048 22 5113502
  • E-Mail: [email protected]
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 18.11.2020, 08:46 Uhr