Nicht nur der Aufbau der Nummern, sondern auch einige andere Punkte unterscheiden sich zwischen den jeweiligen Ländern, obgleich der Zweck und die Sinnhaftigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummern auf gesamter europaweiter Ebene gleichen.
So setzt sich die UID-Nummer in den Niederlanden zusammen
In den Niederlanden setzte sich die dort vergebene Umsatzsteueridentifikationsnummer aus dem Kürzel für das Land Niederlande „NL“ und einer Folge von zwölf Ziffern zusammen. Die Umsatzsteuernummer ist dabei für jeden Antragsteller individuell.
Theoretisch ist es auch möglich, dass die Sonderzeichen + und * in der USt.-IdNr. vorkommen. Dies gilt seit 01.01.2020. Die letzten beiden Stellen müssen hierbei jedoch zwingend Ziffern sein.
Beispiel:
Beispiel UID-Nummer in den Niederlanden: NL 001122334455
Umsatzsteuernummer beantragen
Wenn man als österreichisches Unternehmen in den Niederlanden auf unternehmerische Art und Weise tätig werden will, so benötigt man zunächst eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese kann bei dem niederländischen Finanzamt auch beantragt werden. Es werden vom sogenannten „Belastingdienst der Niederlande“ zahlreiche Hilfsmittel bereitgestellt, sodass die Registrierung deutlich vereinfacht wird.
Das Tool sorgt nämlich dafür, dass unterschiedliche Schritte auch in deutscher Sprache erklärt werden. Außerdem gibt es zahlreiche weitere Informationen rund um die niederländische Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Um eine BTW-nummer zu beantragen, muss man das Formular „Anmeldung Unternehmen im Ausland“ aufrufen und ausfüllen.
Nachdem das Formular am Computer ausgefüllt und ausgedruckt wurde, muss man dies lediglich unterschreiben und postalisch an das Finanzamt senden. Die genauen Kontaktdaten sind weiter unten angeführt.
Sollte die Zeit drängen, besteht überdies die Möglichkeit, bis zur Ausstellung der eigentlichen BTW-Nummer eine provisorische Umsatzsteuersteuer zu beantragen.
Kontakt
Die Kontaktdaten des dafür zuständigen Finanzamtes lauten:
- Belastingdienst
- Postbus 2892, 6401 DJ Heerlen, Niederlande
- Tel.: (+31) 55 5 385 385
- Fax: (+31) 45/577 9634
- Webseite: www.belastingdienst.nl
Wissenswertes zur UID-Nummer in den Niederlanden
Es gibt Situationen, im Zuge dieser eine Registrierung zwingend notwendig ist:
- Man importiert oder exportiert als Unternehmen im innergemeinschaftlichen Verkehr Waren und muss selbst eine Umsatzsteuer erklärung abgeben.
- Man muss als Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land keine Umsatzsteuererklärung abgeben, möchte aber eine Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragen.
Außerdem gibt es Fälle, in denen eine Registrierung nicht zwingend notwendig ist:
- Angebot von Rundfunk- und Telekommunikationsdiensten und elektronischen Diensten an Privatpersonen.
- Man muss als Unternehmen aus einem EU-Land keine Umsatzsteuererklärung abgeben, möchte aber eine Rückerstattung der Umsatzsteuer erhalten. Hierfür muss aber keine Registrierung in den Niederlanden erfolgen, der Antrag kann beim hiesigen Finanzamt gestellt werden.
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