Innerhalb der EU benötigen Unternehmen für den Warenverkehr sowie den Dienstleistungsverkehr eine sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Registrierung wird bei dem litauischen Finanzamt durchgeführt. Auch die Zuteilung einer USt.-IdNr. an jedes europäische Unternehmen wird vonseiten des Finanzamts vorgenommen.

Eine der Beitrittsbedingungen der EU ist die Einführung der Umsatzsteuer. Hierbei gibt es vonseiten der Europäischen Union lediglich Empfehlungen hinsichtlich der Steuersätze, die Festlegung erfolgte durch die Staaten selbst.

Der Umsatz Steuersatz beträgt in Litauen 21% und wird auf die meisten Waren und Dienstleitungen aufgeschlagen, der ermäßigte Satz beläuft sich auf 9% (z.B. Beherbergungskosten, Zeitschriften, Bücher, etc.). Es gibt überdies auch einen stark ermäßigten Steuersatz, der 5% (z.B. medizinische Geräte, Arzneimittel, etc.) beträgt.

So setzt sich die UID-Nummer in Litauen zusammen

Die Umsatzsteuernummer wird in Litauen „Pridetines vertes mo-kescio moketojo kodas“. Sie besteht aus dem Landeskennzeichen LT und zwölf Ziffern.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Litauen: LT012345678901

Umsatzsteuernummer in Litauen beantragen

Wenn ein ausländisches Unternehmen eine feste Niederlassung in Litauen innehat, dann wird der Antrag auf die Registrierung und Ausstellung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer über diese feste Niederlassung in Litauen eingereicht.

Betriebe und Unternehmen, die aus einem anderen EU-Land kommen und steuerpflichtig sind, aber keine feste Niederlassung in Litauen vorzuweisen haben, müssen sich entweder direkt oder durch die Repräsentanz eines litauischen Steuervertreters registrieren lassen.

Unternehmen aus Drittstaaten ohne litauische Niederlassung müssen einen Steuervertreter bevollmächtigen, sodass dieser die Registrierung für einen vornimmt.

Für die Registration und in weiterer Folge die Zuteilung einer litauischen Umsatzidentifikationsnummer muss das Formular FR0388 ausgefüllt und bei der Bezirksverwaltung eingereicht werden. Das oben genannte Formular ist bei den Finanzämtern anzufordern oder kann auf der Webseite www.wmi.lt abgerufen werden.

Personen, die neu in Litauen ansässig sind, können sich bereits bei der Registrierung im Register der juristischen Personen für eine Umsatzsteueridentifikationsnummer-Registrierung anmelden. Die Finanzbehörde hat nach dem Stellen eines Antrages drei Tage Zeit, eine Entscheidung zu fällen. Wenn die Registrierung akzeptiert wurde, so muss man das Formular FR0388 innerhalb eines Kalendermonates übermitteln.

Wenn die Registrierung nicht persönlich, sondern durch einen Vertreter geschehen soll, so ist dieser dazu verpflichtet, eine Vollmacht vorzulegen. Diese Vollmacht muss vorab von einem Notar beglaubigt worden sein.

Überdies hat der Steuervertreter eine Bestätigung über den Niederlassungsort des ausländischen Unternehmens vorzulegen, die von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Außerdem kann es sein, dass eine Bestätigung über die Umsatzsteueridentifikations-Registrierung im Ausland vonnöten ist.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Anlaufstelle lauten:

  • Finanzamt beim Finanzministerium der Republik Litauen
  • (Valstybinė mokesčių inspekcija prie Finansų ministerijos)
  • Vasario 16 .osios str. 15, LT - 2600 Vilnius
  • Tel.: + 370 5 255 3190
  • Fax: + 370 5 212 56 04
  • E-Mail: [email protected]
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 12.04.2021, 13:30 Uhr