Die Registrierung in Italien ist für die Ausübung sämtlicher gewerblichen, aber auch freiberuflichen Tätigkeiten vorgeschrieben. Hierbei wird auch der Bereich des Handwerks miteingenommen. Es gibt keine Möglichkeit, sich von der Anmeldepflicht zu befreien.

Wenn ein Unternehmen zum Registrierungszeitpunkt eine Genehmigung für innergemeinschaftliche Umsätze in Italien beantragt, wird dieses im Zuge des Registrierungsprozesses automatisch in das VIES (MIAS) aufgenommen.

Dabei handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Kontrollorgan. Wenn in vier aufeinanderfolgenden Quartalen keine Meldung abgegeben wird, wird man von dem System wieder ausgeschlossen.

So setzt sich die UID-Nummer in Italien zusammen

Die Umsatzsteuernummer wird in Italien als „Numero Partita I.V.A“ bezeichnet (Abkürzung: „P.IVA“). Diese kann mit einer österreichischen oder deutschen USt.-IdNr. verglichen werden und wird nach dem Stellen eines Antrages zugeteilt. Sie weist den Ländercode „IT“ vor, gefolgt von elf Ziffern.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Italien: IT 01234567890

Umsatzsteuernummer in Italien beantragen

Auf der Webpräsenz der Seite www.finanze.it sind alle Informationen rund um die direkte Identifikation und Umsatzsteuerregistrierung für ein Unternehmen, welches nicht in Italien ansässig ist, zu finden. Für diese direkte Registrierung ist das Formular „ANR/1“ auszufüllen. Das Formular gibt es nicht nur in italienischer, sondern auch in englischer, deutscher, slowenischer und französischer Sprache. Nach dem Ausfüllen des Formulars wird dieses noch unterschrieben und die Belege und Dokumente, die laut Webseite anzuhängen sind, beigelegt. Der Antrag wird samt Unterlagen per Post an das unten angeführte Amt gesendet oder dort persönlich abgegeben.

Kontakt

Die Kontaktdaten der dafür zuständigen Behörde lauten:

  • Agenzia Entrate - Centro Operativo di Pescara
  • Area Controlli - Servizio identificazione non residenti
  • Via Rio Sparto, n. 21 - 65129 Pescara.
  • Tel.: +39 085 5772245/49/65
  • Fax: +39 085 5772377
  • E-Mail: [email protected]

Wenn ein Steuervertreter bestellt wird, so muss dies dem Amt der Steuerbehörde „Agnezia delle Entrate“ mitgeteilt werden, welches für den jeweiligen Wohnsitz des Steuervertreters zuständig ist. Dieses gibt auch weitere Auskünfte bei offenen Fragen. Die Daten lauten:

Die Webseite www.agenziaentrate.it stellt die verschiedensten Arten von Informationen rund um die Umsatzsteuer. Von allgemeinen Informationen, Formulare bis hin zu Steuerunterlagen finden sich einige Dokumente in italienischer Sprache.

Seit dem 01.01.2016 ist die Geschäftsstelle Pescara für all jene Personen, die nicht in ansässig sind, zuständig. Die Datenbank beinhaltet die Rechtsvorschriften, jedoch ausschließlich nur auf Italienisch.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 28.09.2021, 16:55 Uhr