Alle Unternehmen, die nicht in Irland, aber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, müssen dann eine irische Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der Verkaufswert an irische Kunden mehr als 35.000 Euro pro Jahr beträgt. Wenn Unternehmen aus dem Ausland in Irland im Zuge der Geschäftstätigkeit Umsätze lukrieren, so ist eine unverzügliche Registrierung vorzunehmen. Hier gibt es keinen Schwellenwert, ab dem dies geschehen muss.
Keine USt.-IdNr. benötigen hingegen Unternehmen, die ausschließlich Umsätze lukrieren, die nicht der Steuer unterliegen. Wenn Umsätze dem Nullsatz unterliegen, ist jedoch dennoch eine Registrierung erforderlich. Eine freiwillige Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer ist immer möglich. Wird dies getan, so muss aber auch sämtlichen Obliegenheiten eines Steuerpflichtigen nachgekommen werden.
Ferner müsse sich jene Unternehmen, die Dienstleistungen an Unternehmenskunden erbringen, wenn der Ort der Dienstleistungserbringung der Niederlassungsort des Kunden ist, keine Registrierung vornehmen. Dies kann damit erklärt werden, da in diesem Falle der Kunde (der Empfänger der Dienstleistung) die Mehrwertsteuer bezahlen muss.
Wenn ein Unternehmen als Unterauftragnehmer, welches nicht in Irland ansässig ist, an das Hauptauftraggeber-Unternehmen Leistungen erbringt, so muss keine Registrierung vorgenommen werden, außer es soll eine Umsatzsteuerrückerstattung beantragt werden. In diesem Fall ist eine Registrierung wiederum Voraussetzung.
Seit 15.09.2019 gibt es in Irland ein zweistufiges Registrierungsverfahren. Hier muss angegeben werden, ob die Registrierung für die Zwecke „nur inländisch“ oder „innerhalb der EU“ erfolgt.
So setzt sich die UID-Nummer in Irland zusammen
Wenn innerhalb der EU dem Geschäftsverkehr nachgegangen wird, so benötigt man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Dies ist auch in Irland der Fall.
Diese wird „Value added tax identification no“ genannt und mit „VAT-No.“ abgekürzt. Die VAT-No. besteht aus dem Landeskürzel IE und acht Ziffern.
Beispiel:
Beispiel UID-Nummer in Irland: lE12345678
Die Umsatzsteuernummer ist bei jeglichen Abwicklungen von Geschäften anzugeben. So kann gewährleistet werden, dass die Leistungsempfänger ihren Steuerpflichten nachkommen.
Umsatzsteuernummer in Irland beantragen
Ausländische Unternehmen, die sich registrieren lassen wollen oder müssen, müssen sich an die unten angeführte Stelle wenden. Das Formular „TR1/TR2“ ist auszufüllen und bei eben dieser Stelle einzureichen. Unter Umständen müssen gewisse Nachweise beim Antragstellen mitgeliefert werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, so wird eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt und der Antragsteller wird darüber entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Kontakt
Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle lauten:
- Office of the Revenue Commissioners
- Intelligence Registration and District Support
- City Center District, Aras Brugha, 9/10, Upper O'Connell Street, Dublin 1
- Tel.: (+353) 1 86 55 000
- Fax: (+353) 1 87 49 431
- E-Mail: [email protected]
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