Generell wird im Vereinigten Königreich zwischen der vorgeschriebenen und der freiwilligen Registrierung unterschieden. Die Szenarien hinsichtlich der vorgeschriebenen Registrierung werden im Nachfolgenden näher erläutert, eine freiwillige kann immer dann geschehen, wenn die Anforderungen für eine vorgeschriebene Registrierung nicht erfüllt sind:

  • Normalregistrierung – Vorgeschriebene Registrierung: Wenn ein Unternehmen mit einer Niederlassung im Inland innerhalb des Vereinigten Königreichs Umsätze lukriert und den Schwellenwert dabei erreicht, so muss es sich für Steuerzwecke registrieren lassen. Dieser Schwellenwert beträgt 82.000 GBP und wird gemessen an den vergangenen 12 Monaten oder auch dann, wenn dieser innerhalb der nächsten 30 Tage voraussichtlich erreicht werden wird. Für alle ausländischen Unternehmen gilt, dass eine Registrierung sogleich vorgenommen werden muss, wenn der erste Umsatz erzielt wird. Hierbei spielen die Schwellenwerte keine Rolle. Eine Ausnahme gibt es nur für all jene Unternehmen, die der Versandhandelsregelung unterliegen.
  • Versendungslieferung – Vorgeschriebene Registrierung: Verkauft ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsstaat Waren an nicht steuerlich registrierte Personen innerhalb des Vereinigten Königreichs und das Unternehmen ist auch für die Lieferung der verkauften Waren zuständig, muss eine Registrierung dann vorgenommen werden, wenn der Verkaufswert von 70.000 GBP innerhalb eines Jahres überschritten wird.
  • Erwerbe – Vorgeschriebene Registrierung: Wenn ein Unternehmen nicht im Vereinigten Königreich steuerlich registriert ist, so muss es sich unter gewissen Umständen registrieren lassen. Wenn dieses von einem Lieferanten mit einer Umsatzsteuer identifikationsnummer Waren erwirbt, so muss beispielsweise eine Registrierung vorgenommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb eines Kalenderjahres 81.000 GBP (Gesamtbetrag aller Lieferungen) überschritten werden.

Kein Antrag auf eine USt.-IdNr. muss jedoch gestellt werden, wenn es sich bei dem Empfänger von Leistungen im Vereinigten Königreich um einen Steuerpflichtigen handelt oder wenn eine Dienstleistung bewirkt, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert wird. In beiden Fällen steht es dem Unternehmen jedoch frei, sich freiwillig zu registrieren.

So setzt sich die UID-Nummer in Großbritannien zusammen

Die UID-Nummer, wie wir sie in Österreich kennen, wird im Vereinigten Königreich als „Value Added Tax Registration Number“ (abgekürzt: VAT Reg No) bezeichnet. Sie setzt sich aus dem Kürzel GB und einem Block von neun oder zwölf Ziffern oder fünf Zeichen zusammen.

Beispiele:

Beispiel UID-Nummer (mit 9 Ziffern) im Vereinigten Königreich: GB012345678

Beispiel UID-Nummer (mit 12 Ziffern) im Vereinigten Königreich: GB012345678901

Beispiel UID-Nummer (mit 5 Zeichen) im Vereinigten Königreich: GBAB123

Umsatzsteuernummer im Vereinigten Königreich beantragen

Eine Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgt einerseits durch die Dienststelle für gebietsfremde Steuerpflichtige NETPU (Non Established Taxable Person Unit) oder dem Registrierungsdienst für die Mehrwertsteuer-Registrierung VRS (VAT Registration Service).

Im Vereinigten Königreich kann ein Antrag auf Ausstellung einer Umsatzsteuernummer entweder per Post oder online gestellt werden. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich im Sinne der voranschreitenden Digitalisierung zur Online-Antragsstellung.

Folgende Unterlagen müssen einem Antrag beigelegt werden: Bankdaten des Unternehmens, Gründungsurkunde des Unternehmens, Beleg für Registrierung zur Umsatzsteueridentifikationsnummer im Land der Niederlassung.

Falls weitere Unterlagen benötigt werden sollten, so wendet sich die Behörde direkt an das Unternehmen und bittet um Übermittlung dieser.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle lauten:

  • Aberdeen Non-established Taxable Persons Unit (NETPU)
  • Ruby House, 8 Ruby Place, Aberdeen AB10 1 ZP, United Kingdom
  • Tel.: (+44) 1224 404807
  • Fax: (+44) 1224 401726
  • E-Mail: [email protected]
Information

Der BREXIT wird massive Auswirkungen auf den (Online-)Handel in Europa haben. Es kann sein, dass es zu steuerlichen Änderungen kommt und eine Umstrukturierung der Unternehmen notwendig sein wird.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 19.05.2021, 04:48 Uhr