Es gibt in Dänemark keine Unterscheidung zwischen einem Normalsatz, einem Zwischensatz oder einem ermäßigten Steuersatz hinsichtlich der Umsatzsteuer, wie es in den meisten anderen Ländern der EU der Fall ist. Daher werden alle Dienstleistungen und Waren in Dänemark mit einem Steuersatz von 25% besteuert.

Der ermäßigte Steuersatz findet meistens Anwendung in den Bereichen Produkte zur Erfüllung der Grundbedürfnisse (Wasser, Medikamente, Elektrizität, etc.) oder auf Nahrungsmittel. Da diese Regelungen in Dänemark nicht durchgesetzt werden, sind die Lebenserhaltungskosten in Dänemark vergleichswese hoch.

Grund hierfür ist der Nationalstaat selbst. Vonseiten der EU gibt es lediglich Empfehlungen zur Festsetzung und Höhe der Umsatzsteuer von mindestens 15%. Festlegen kann dies jeder Staat jedoch selbst.

Dänemark hat mit Kroatien und Schweden gemeinsam die zweithöchsten Umsatzsteuern, den ersten Platz belegt Ungarn mit 27%. Zypern ist neben Dänemark überdies das einzige Land, welches keinen ermäßigten Steuersatz eingeführt hat. Hier liegt der Mindestsatz laut EU bei 5%.

So setzt sich die UID-Nummer in Dänemark zusammen

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wird in Dänemark allen Unternehmern der EU auf Antrag verliehen. Diese setzt sich aus dem Länderkürzel DK und vier Blöcken mit je zwei Ziffern zusammen.

Beispiel:

Beispiel UID-Nummer in Dänemark: DK12345678

Wenn ein europäischer Lieferant von Waren seine Güter nach Dänemark importieren will, benötigt er die SE-Nr. des dänischen Unternehmens, wenn ein dänischer Exporteur seine Waren nach Europa exportieren will, so benötigt dieser die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers der Waren.

Umsatzsteuernummer in Dänemark beantragen

Es gibt in Dänemark zwei Verfahren, die bei der Beantragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer angewandt werden: Die direkte Registrierung oder die Registrierung durch einen bevollmächtigten Fiskalvertreter.

Wenn sich ein Unternehmen aus einem Drittstaat anmelden möchte, so muss dieser einen Fiskalvertreter beauftragen. Dies gilt nicht für all jene Unternehmen, die ihren Firmensitz in Grönland oder auf den Färöer-Inseln haben, da diese nicht zur EU gehören, jedoch zum Königreich Dänemark sowie für Norwegen und Island.

Die Registrierung eines ausländischen Unternehmens läuft genauso ab, wie die eines dänischen Unternehmens. Das Formular „Nr. 40.001“ wird hierfür benötigt. Dieses kann online abgerufen werden.

Wenn dies gewünscht ist, besteht die Möglichkeit, dass sich ein Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union direkt mit der Heimatanschrift registrieren lassen kann. Seit Beginn des Jahres 2002 kann man sich auch von einem Vertreter in Dänemark vertreten lassen.

Für eine direkte Registrierung bei Skattecenter Tønder muss ein anderes, spezielles Anmeldeformular („Nr. 40.004“) verwendet werden. Für die Registrierung ist in Dänemark eine Anlaufstelle für das gesamte Land zuständig: Das „Erhvervs- og Selskabsstyrelsen“, was übersetzt „Dänisches Gewerbe- und Gesellschaftsamt“ bedeutet.

Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle lauten:

  • Erhvervs- og Selskabsstyrelsen
  • Kampmannsgade 1, DK–1780 Kopenhagen V
  • Tel.: +45 33 30 77 00
  • Fax: +45 33 30 77 99
  • E-Mail: [email protected]
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 07.12.2020, 11:26 Uhr