Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine bedeutende Einnahmequelle für das Land Österreich. Um alle rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten ist es bei einer Selbstständigkeit erforderlich, bei einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen. Behörden und Institutionen geben Ihnen bei allen Anmeldungen und Fragen zur Selbstständigkeit gerne Unterstüzung und helfen weiter.

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt beim Finanzamt oder elektronisch via FinanzOnline mittels Formular U30.

Umsatzsteuerrechner

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Umsatzsteuerpflicht in Österreich

Die Umsatzsteuerpflicht besteht in Österreich für alle Unternehmungen und für Selbstständige. Warenlieferungen und Dienstleistungen eines Unternehmens unterliegen der Umsatzsteuer. Zu tragen hat die Umsatzsteuer immer der Endverbraucher.

Das Unternehmen oder der Selbstständige muss die vom Kunden erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darf aber die an die Vor-Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer von dem Finanzamt zurückfordern. Die Höhe der Umsatzsteuer ist in der Regel 20 %, es gibt jedoch auch einen ermäßigten Steuersatz der 13 % beträgt. Dieser gilt für Sport-Ereignisse und bei anderen Ausnahmen.

Vorsteuer

Die Vorsteuer kann gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden und ist abzugsfähig. Die vereinnahmte Umsatzsteuer die vom Kunden bezahlt wurde, kann mit der an die Vor-Lieferanten bezahlten Umsatzsteuer verrechnet werden. Der Differenzbetrag wird dem Finanzamt gemeldet. Es ist möglich, dass eine Nachzahlung im laufenden Monat an das Finanzamt abgeführt werden muss oder aber, dass es Rückforderungen gibt, die das Finanzamt erstattet.

Die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ist nur bei Waren und bei Dienstleistungen innerhalb Österreichs gültig, sonst können andere Regelungen gelten.

Die verschiedenen Leistungen bei Steuersätzen der Umsatzsteuer

Es gibt den normalen Umsatzsteuersatz, der in Österreich 20 % beträgt. Seit der Steuerreform vom 01.01.2016 gilt eine landeseinheitliche ermäßigte Steuersatzgrundlage von 13 % für Lieferung und Leistung von bestimmten Waren und Dienstleistungen.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Gültig ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz beispielsweise bei der Lieferung von Tieren, Pflanzen und Dünger in der Landwirtschaft, beim Beherbergungs-Gewerbe, beim Eintritt bei Sportveranstaltungen und bei Aufführungen von Musik, Theater und Filmen. Auch der Eintritt in Schwimm- und Thermalbäder, sowie die Lieferung von Kunstgegenständen und auch der Verkauf von Flugtickets für Passagierbeförderungen ist ermäßigt.

Vorschriften für Lieferungen und bei Bestellungen im Ausland

Innerhalb der Europäischen Union ist der Export und der Import von Waren und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit und es müssen keine Abgaben bezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Waren und Dienstleistungen tatsächlich wirklich im Ausland erworben oder ins Ausland versandt wurden. Für das Finanzamt muss man entsprechende Belege liefern, um dies nachzuweisen. Könnte der Unternehmer nicht den Nachweis erbringen, so müsste er tatsächlich die Umsatzsteuer vollständig selbst aufbringen.

Bei Privatpersonen im Ausland muss Umsatzsteuer meist jedoch entrichtet werden, es sei denn es handelt sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug, das umsatzsteuerfrei an Privatpersonen im europäischen Ausland geliefert werden darf. Privatpersonen aus dem Ausland sind Nicht-Unternehmer und bei ihnen kommt nie der Vorsteuerabzug zum Tragen.

Steuernummer: UID Nummer beantragen, erhalten und verwenden

Eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) erhält jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen ins EU-Ausland exportiert oder aus dem Ausland importiert. Bei Privatpersonen ist dies jedoch nicht vorgesehen.

Bei der Unternehmensgründung wird bei der Vergabe der Steuernummer vom Amt auch gleichzeitig die UID erteilt. Sollte ein Unternehmen nur innerhalb Österreichs seine Waren und Dienstleistungen verkauft haben und alle dazu notwendigen Teile oder Subdienstleistungen ebenfalls innerhalb von Österreich bezogen haben, so kann es sein, dass noch keine UID erteilt wurde und beim erstmaligen Umsatz mit einem ausländischen Unternehmen im EU-Ausland muss die UID beantragt werden.

Beim Beantragen sollte das Unternehmen das entsprechende Formular verwenden, das auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht wurde. Das Dokument wird ausgefüllt und dann postalisch verschickt. Auf diesem Weg erhält der Unternehmer schließlich auch alle notwendigen Informationen.

Das Formular zum Beantragen einer UID-Nummer in Österreich findet man auf der Website des Finanzministerium online unter: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=U15

Waren- und Dienstleistungen aus Nicht-EU Ländern

Bei Exporten oder Importen mit dem Nicht-EU Ausland werden in der Regel Einfuhrumsatzsteuer und Zölle erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 20 %, es können aber bei bestimmten Waren und Herkunftsländern ermäßigte Steuern gelten.

Berechnung der Umsatzsteuer

Zur Berechnung der Umsatzsteuer muss lediglich die Prozentsatzberechnung durchgeführt werden. Es gibt im Internet kostenfreie Rechner, mit denen diese Berechnung gemacht werden kann.

Umsatzsteuervoranmeldung

Ein Unternehmen ist verpflichtet die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt monatlich oder vierteljährlich durchzuführen. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung wird detailliert beschrieben, wie die individuelle Situation des Unternehmens ist. Beispielsweise ist die Kleinunternehmerregelung so, dass Umsätze bis zu einer Höhe von 30.000 € jährlich umsatzsteuerfrei sind.

Befreiung von der Umsatzsteuer

Um von der Umsatzsteuer befreit zu sein muss man in Österreich als Unternehmen angemeldet sein und unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Zugehörigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-NumMer) ist über ein Web-Service ermittelbar für jeden Kunden, Partner und jede Firma. Damit kann beim Handel die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer vollständig überprüft werden.

Was muss für die Umsatzsteuervoranmeldung ausgefüllt werden

Empfohlen wird für die Umsatzsteuervoranmeldung eine Steuerberatung, die alle notwendigen Hinweise für das korrekte Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung geben kann.

Umkehr der Steuerschuld - Reverse Charge

Alle Informationen zu Reverse Charge und der Umkehr der Steuerschuld finden Sie hier!

Umsatzsteuer in anderen Ländern

Ungarn hat den in der EU höchsten Steuersatz mit 27 % Umsatzsteuer. Der niedrigste Mehrwertsteuersatz ist in Griechenland mit 16 % Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer und UID-Nummer oder ATU Nummer findet man online auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen.

Weitere Informationen zum Thema "Umsatzsteuer":

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Österreich?

Die Umsatzsteuer beträgt in Österreich im Regelfall 20% des Netto-Werts. In einigen Fällen kann eine Ermäßigung zutreffen, durch die nur 13% USt. fällig werden.

Wie kann man die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung wird mittels Formular U30 direkt beim Finanzamt oder via FinanzOnline eingebracht.

Was bedeutet Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge)?

Reverse Charge oder Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bedeutet, dass der Erbringer der Dienstleistung oder des Verkaufs die Umsatzsteuer nicht vom Empfänger einfordert. Der Empfänger muss die Umsatzsteuer damit selbst beim Finanzamt abführen. Das geschieht bei ausländischen Geschäftsbeziehungen innerhalb des EU-Raums beispielsweise.

Quellen:
  • Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer) & Zusammenfassende Meldung (www.bmf.gv.at)
  • Basisinfos für Betriebe der Wirtschaftskammer (www.wko.at)
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 09.07.2021, 07:50 Uhr