Spitzensteuersatz in Österreich

In Österreich gibt es 7 Einkommensteuertarife. Die erste Stufe reicht bis 12.816 EUR und wird auch Freibetrag genannt, da in diesem Bereich noch keine Einkommensteuer anfällt. Danach, bis 20.818 EUR, müssen Sie 20% Einkommensteuer auf Ihr Einkommen zahlen. Von 20.818 EUR bis 34.513 EUR sind 30% fällig, von 34.513 EUR bis 66.612 EUR 40%, von 66.612 EUR bis 99.266 EUR 48%, von 99.266 EUR bis 1.000.000 EUR 50% und ab einem jährlichen Einkommen von 1.000.000 EUR werden 55% fällig. Das bedeutet, der Spitzensteuersatz liegt momentan bei 55%.

Im Jahr 2020 wurde die Spitzensteuer abermals verlängert, sodass auf Einkommen über einer Million Euro weiterhin 55 Prozent Einkommensteuer zu entrichten sind.

Einkommensteuersätze

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

Staffelung

Bei der Staffelung der Steuersätze ist wichtig zu verstehen, dass nicht das gesamte Einkommen mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird. Angenommen, Sie verdienen 1.100.000 EUR pro Jahr, und fallen somit in Österreich in den Bereich des Spitzensteuersatzes. Nun werden aber nicht die gesamten 1.100.000 EUR mit 55% besteuert, sondern nur der Anteil des Betrages, der auch wirklich über der Grenze des Spitzensteuersatzes liegt. In diesem Beispiel würden also nur 100.000 EUR mit 55% besteuert werden. Der Rest des Einkommens wird ebenfalls nach diesem Muster versteuert. Die ersten 12.816 EUR sind also auch bei einem Jahreseinkommen von 1.100.000 EUR steuerfrei.

Vergleich mit anderen Ländern

Wenn man die 50 bzw. 55% Spitzensteuersatz in Österreich mit anderen Ländern in der Europäischen Union vergleicht entsteht zunächst der Eindruck, Österreich sei eines der am höchsten besteuernden Länder. Und auch wenn dies in absoluten Zahlen stimmt, wird unter Betrachtung der Betragsgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz gilt deutlich, dass der Vergleich nicht so einfach ist. So gilt der Spitzensteuersatz in Deutschland schon ab einem jährlichen Einkommen von knapp über 66.760 EUR, während er in Österreich erst ab 1.000.000 EUR beginnt.

Im Moment zahlen in Deutschland ungefähr 4% aller Arbeitenden den Spitzensteuersatz - es gibt jedoch auch noch den Höchststeuersatz (Reichensteuer) von 45% für Einkommen über 277.825 EUR, in Österreich waren es 2017 hingegen nur 197 Personen insgesamt. Im Vergleich aller EU-Länder liegt Österreich mit seinem Spitzensteuersatz im Mittelfeld.

Der Spitzensteuersatz und der progressive Einkommensteuertarif allgemein wurden eingeführt, um für mehr Gerechtigkeit bei der Steuerzahlung zu sorgen. Geringverdienende sollen entlastet werden, damit sich diese einen guten Lebensstandard leisten können. Reiche sollen stärker besteuert werden, da ihr hohes Einkommen keine wirkliche Steigerung im Lebensstandard mehr darstellt.

So kann der Staat mehr Geld einnehmen, um dies wiederum in Projekte wie den Internetausbau oder eine gesetzliche Krankenversicherung zu investieren. Das ist natürlich umstritten, da je nach Wirtschaftsanschauung die Finanzkraft lieber bei Privatpersonen oder lieber beim Staat gesehen wird. Oft wird dem Staat vorgeworfen, er sei nicht effizient genug, um die Steuern gut einzusetzen und dass Privatpersonen durch eigene Investitionen die Gesellschaft besser voranbringen können. Diese Debatte wird wohl nie endgültig lösbar sein.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 30.01.2024, 09:32 Uhr