Als Quellensteuer wird die Erhebungsform einer Ertragssteuer bezeichnet. Von der Quellensteuer ist die Rede, wenn der Steuerabzug bei der Zahlung entsteht und erfolgt.
Doppelbesteuerung
Jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich hat, unterliegt mit dem gesamten Einkommen aus dem In- und Ausland der Besteuerung in Österreich. Dies ist auch der Fall, wenn man bereits im Ausland für ein bestimmtes Einkommen Steuern bezahlt hat. Deswegen spricht man von einer Doppelbesteuerung.
Doppelbesteuerungsabkommen
Um dies weitgehend zu verhindern, hat Österreich im Laufe der Zeit mit vielen anderen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen - kurz DBA - abgeschlossen. Hier wird geregelt, welches Land unter welchen Umständen welches Einkommen besteuern darf. Da es sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, hat dieser Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht.
Was fällt unter die Quellensteuer?
Im nächsten Schritt muss geklärt werden, was überhaupt der Quellensteuer unterliegt. Zu diesem Zwecke findet sich im Nachfolgenden ein Auszug der Dinge, die der Quellensteuer unterliegen. Außerdem wird in diesem Zusammenhang erläutert, wie die Besteuerung in dem jeweiligen Fall vonstattengeht.
Lizenzgebühren
Im Doppelbesteuerungsabkommen ist der Begriff der Lizenzgebühren sehr weit definiert und umfasst grundsätzlich das Recht auf Nutzung bzw. die Benutzung von etwa Patenten, Marken, Plänen, geheimen Formeln und Mustern. Aber auch Urheberrechte von wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Werken und Knowhow sind hiermit gemeint. Für Lizenzgebühren gilt in Bezug auf die Besteuerung dasselbe, wie auch für Zinsen. Was genau für Zinsen gilt, wird im nächsten Absatz genauer erläutert.
Zinsen
Unter Zinsen in diesem Zusammenhang werden Einkünfte aus Forderungen verschiedener bzw. jeder Art angesehen. Dies können also Obligationen, Schuldverschreibung, Darlehen, Anleihen und Investmentfondsanteile sein. Verzugszinsen, also Zinsen, die man bekommt, wenn Geld geschuldet wird und mit der Zahlung im Verzug ist, gelten nach dem DBA nicht als Zinsen. Bei Zinsen errechnet sich die Höhe der Quellensteuer aus dem Bruttobetrag, der an Zinsen eingehoben wird. In Österreich wird die auf die Nettoeinkünfte entfallende Steuer angerechnet, was wiederum zu einer echten finanziellen Belastung führen kann, zumal die Doppelbesteuerungsabkommen diese doppelte Besteuerung nicht abfangen.
Dividenden
Grundsätzlich umfasst die Begrifflichkeit der Dividende alle Einkünfte, die durch Genussrechte, Rechte mit Gewinnbeteiligungen, Aktien oder Gründeranteilen entstehen. Nun stellt sich in weiterer Folge die Frage, wie die Besteuerung von Dividenden vonstattengeht. Dem OECD-Musterabkommen zufolge steht dem Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers das Besteuerungsrecht zu. Dennoch ist in einigen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, dass ab einem gewissen Beteiligungssatz (oftmals sind dies 25%) ein verringerter Steuersatz für die Ausschüttung vorgesehen ist. Dies kennt man in Österreich auch unter dem Begriff „Schachtel-Privileg“, welches im Körperschaftssteuergesetz zu finden ist.
Dienstleistungen
Entwicklungsländer und osteuropäische Reformstaaten versuchen sich Besteuerungsansprüche zu sichern, indem diese Dienstleistungen aller Art mit dem Begriff technische Dienstleistungen erfassen und eine Einnahme einer Quellensteuer vorsehen. Dies kann geschehen, egal ob die Tätigkeit in dem jeweiligen Land erbracht wurde oder nicht. Als technische Dienstleistungen werden etwa Planungsdienstleistungen, Reparaturarbeiten, Personalgestellung, Personaltraining oder Schulungen angesehen.
Für Dienstleistungen sehen Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich keine Quellenbesteuerung vor. Dem OECD-Musterabkommen zufolge sind Dienstleistungen als Knowhow einzuordnen, was wiederum auf den Sachverhalt von Lizenzen deutet, weswegen hierfür ebenso keine Quellenbesteuerung vorgesehen wird.
Eine Besteuerung einer Dienstleistung im Quellstaat kann nur dann erfolgen, wenn in diesem Staat eine Betriebsstätte vorliegt, welcher betreffende Einkünfte zuzuordnen sind. Hierbei gilt es noch das sogenannte „matching credit“-System zu erwähnen. Dies kommt in der Regel zwischen Entwicklungs- und Industrieländern vor. Dort wird eine Quellensteuer für Dienstleistungen entweder gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang erhoben. Es soll so ein Anreiz für ausländische Investoren geschaffen werden, da dieser einen Vorteil im Entwicklungsland verzeichnen kann.
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.