Das Pflegegeld trägt in Österreich dazu bei, dass sich pflegebedürftige Bürger selbst organisieren können. Hier erfahren Sie alles über das Pflegegeld und können die Höhe des Geldes, sowie den Pflegebedarf direkt online berechnen.

Information
Ab 01. Januar 2025 wird das Pflegegeld um 4,6 Prozent erhöht. Damit steigen die Auszahlungsbeträge der einzelnen Pflegestufen an. Die Höhe liegt 2025 bei 200,80 bis 2.156,60 Euro pro Monat.

Pflegegeld und Pflegestufe berechnen

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich in Österreich nach dem Pflegebedarf, also der Pflegestufe. Diese Pflegestufen sind sieben Stufen eingeteilt und werden von einem Arzt / einer Ärztin oder Pflegefachkraft begutachtet. Die Mindeststufe des Pflegebedarf ist Stufe 1 mit mehr als 65 Stunden pro Monat.

Pflegestufen

Plegestufe Betrag 2024 Betrag 2025
Stufe 1
Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden
192,00 Euro 200,80 Euro
Stufe 2
Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden
354,00 Euro 370,30 Euro
Stufe 3
Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden
551,60 Euro 577,00 Euro
Stufe 4
Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden
827,10 Euro 865,10 Euro
Stufe 5
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand
1.123,50 Euro 1.175,20 Euro
Stufe 6
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
bei regelmäßiger Betreuung bei Tag und Nacht
oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson (24 Stunden)
1.568,90 Euro 1.641,10 Euro
Stufe 7
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
wenn keine "zielgerichtete" Bewegungen der Extremitäten möglich
2.061,80 Euro 2.156,60 Euro
Die Beträge gelten pro Monat und sich von der Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträgen befreit.

Antrag auf Pflegegeld

Sie wollen Pflegegeld in Österreich beantragen? Hier finden Sie den aktuellen Antrag auf Pflegegeld zum Download!

Die österreichischen Pflegegeldgesetze haben zum Ziel, pflegebedürftigen Menschen durch die Gewährung von Pflegegeld die Möglichkeit zu bieten, sich die erforderliche Pflege und Betreuung zu sichern. Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten und dazu beitragen, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.

Anspruch

Pflegegeld kann nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach einem der neun - weitgehend gleich gefaßten - Landespflegegeldgesetze bezogen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden,
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat geleistet werden.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf ein Pflegegeld vomBund nach dem Bundespflegegeldgesetz wenn er

  • eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung ,
  • einen Beamtenruhegenuß des Bundes,
  • eine Vollrente aus der Unfallversicherung
  • oder eine Rente oder Beihilfe aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Impfschadengesetz oder Verdienst- oder Unterhalt sentgang nach dem Verbrechensopfergesetz bezieht.

Andere pflegebedürftige Menschen können Pflegegeld nach demLandespflegegeldgesetz ihres Bundeslandes beziehen.

Anträge

Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die auch die Grundleistung auszahlt - z.B.:

  • bei ASVG-Pensionisten die Pensionsversicherungsanstalt,
  • bei Bundespensionisten das Bundespensionsamt,
  • bei Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Impfschadengesetz dasBundessozialamt

An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Zustandes, zu richten.

Pflegebedürftige Menschen, die unter den Geltungsbereich eines Landespflegegeldgesetzes fallen (z.B. berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige) müssen sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat bzw. an die Gemeinde wenden.

Höhe

Pflegegeld wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben Stufen (Höhe des Pflegegeldes) gewährt.

Über die Zuordnung zu einer Stufe entscheidet die zuständige Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Personen aus mehreren Bereichen (z. B. Pflegedienste) beigezogen werden können. Außerdem hat die pflegebedürftige Person das Recht, bei der ärztlichen Untersuchung eine Vertrauensperson beizuziehen.

Das Pflegegeld wird zwölfmal im Jahr monatlich ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Im Streitfall kann das Pflegegeld beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden.

Mehr über die Voraussetzungen des Pflegebedarfs in Österreich und das Pflegegeld finden Sie im Internet.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeldes wird nach dem erforderlichen Pflegebedarf und der Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen eingeteilt. Je Stufe besteht eine unterschiedliche Höhe für das Pflegegeld.

Wo müssen Anträge gestellt werden?

Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die auch die Grundleistung auszahlt. An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Zustandes, zu richten.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld kann nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach einem der neun - weitgehend gleich gefaßten - Landespflegegeldgesetze bezogen werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.11.2024, 20:55 Uhr