Welche Höhe hat die durchschnittliche Beamtenpension?
Nicht jeder Beamte bekommt eine gleichhohe Pension. Die Höhe der Pension ist nämlich stark von der Berufsgruppe und auch vom erhaltenen Verdienst abhängig.
Unterschiede bei Berufsgruppen
Die Berufsgruppe spielt bei der Beamtenpension eine entscheide Rolle. Die Berufsgruppe entscheidet vor allem über die Höhe der Pension, die man im Alter erhält.
Ein grober Vergleich einiger Berufsgruppen macht das deutlich:
- Hochschullehrer bekommen im Durchschnitt mit 6.000 Euro monatlich die höchste Pension.
- Richter und Staatsanwälte liegen mit rund 5.700 Euro Pension auf dem zweiten Platz.
- Beamte bekommen durchschnittlich 5.000 Euro monatlich an Pension.
- Schulleiter bekommen in etwa 4.500 Euro an Pensionszahlungen monatlich.
- Beamte im Bereich der Exekutive, im Verwaltungsdienst und als Lehrer erhalten von 2.150 bis 3.500 Euro Pension.
- Die geringste Beamtenpension beziehen Beamten, die im Bereich des Krankenpflegedienstes tätig sind. Die Pensionshöhe beträgt hier etwa 2.000 Euro.
Zudem lässt sich feststellen, dass Frauen deutlich weniger Beamtenpension beziehen als Männer. Bei Hochschullehrern ist dies am deutlichsten zu sehen. Hier bekommen Frauen in der Pension rund 2.000 Euro weniger pro Monat. Im Pflegedienst hingegen beziehen Frauen rund 500 Euro mehr Pension, als Männer.
Beamtenpension vs. ASVG-Pension:
Durchschnittlich betrachtet zeichnet sich eine Beamtenpension in Österreich mit einer Höhe von rund 3.100 Euro pro Monat aus. Die Pensionen der ASVG-Versicherten hingegen weisen einen Durchschnitt von nur etwa 1.100 Euro vor. Bei der durchschnittlichen Beamtenpension handelt es sich - wie bereits erwähnt - um einen Durchschnittswert, sodass es in der Realität zu deutlichen Ausreißern kommen kann. So verzeichnen manche Bundesbeamten eine Pension (in seltenen Fällen) eine Pension von bis zu 200.000 Euro jährlich (das wären rund 16.700 Euro monatlich). Dies stellt jedoch eher eine Ausnahme dar.
Es gibt wie bereits oben ersichtlich war einen großen Unterschied zwischen der Beamtenpension und der ASVG-Pension. Die Beamtenpension liegt im Durchschnitt nämlich deutlich höher, als die der ASVG-Versicherten – grundsätzlich bekommen 40% der Beamten eine Beamtenpension, die betragsmäßig über der ASVG-Pension liegt.
Höhe des Durchschnittsalters bei Pensionsantritt:
Das Alter, bei dem die Pension von Beamten angetreten wird, steigt seit dem Jahre 2005 stetig an. Lag das Pensionsantrittsalter 1997 noch bei 57,2 Jahren – so lag es im Jahre 2016 schon bei 61,7 Jahren. Die Neupensionierungen pro Jahr gingen daher aber auch stark zurück. Waren es im Jahre 2003 noch 6.987 Pensionierungen, betrugen die Neupensionierungen im Jahre 2016 nur noch 2.531. Aber auch in Bezug auf das Pensionsantrittsalter muss die Berufsgruppe, innerhalb welcher man tätig ist, berücksichtigt werden. (Quelle: oeffentlicherdienst.gv.at)
Was bedeutet "Harmonisierung des Pensionsrechts" im Zuge der Beamtenpension?
Es gibt grundsätzlich ein eigenes Pensionsrecht für Beamte. Dieses wird jedoch innerhalb der letzten Jahre schrittweise immer mehr an das allgemeine Pensionsrecht für Erwerbstätige und Vertragsbedienstete angepasst. So ist es heutzutage der Fall, dass alle Pensionen, die vor 1955 geborenen Beamten beziehen, noch dem alten, ursprünglichen Beamtenpensionsrecht unterliegen.
All jene, die zwischen 1955 und 1975 geboren wurden und noch vor 2005 pragmatisiert wurden, gilt eine Parallelrechnung. Darunter versteht man, dass die Pension zu einem Teil nach dem alten Pensionsrecht (für Beamte), zu einem anderen Teil jedoch nach dem allgemeinen Pensionsrecht berechnet wird. Inwieweit diese Aufteilung vonstattengeht, entscheiden die Dienstjahre vor dem Jahre 2005. Für all jene, die nach 1976 geboren und/oder die, die nach 2005 pragmatisiert wurden gilt das allgemeinen Pensionsrecht.
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Beamtenpension in Österreich?
Die durchschnittliche Beamtenpension liegt in Österreich bei 3.100 Euro monatlich. Damit liegt die Pensionshöhe deutlich über der ASVG-Pension.
Wer bezahlt die Beamtenpension?
Die Beamtenpension wird vom Staat als Arbeitgeber für Beamte bezahlt. Beamte sind kranken- und unfallversichert, aber nicht pensionsversichert. Sie erhalten einen Ruhegenuss und leisten dafür einen Beitrag in der Höhe von 12,55 Prozent der Bemessungsgrundlage. Diese besteht aus dem Gehalt und den als ruhegenussfähig erklärten Zulagen ohne Höchstgrenze.