Die Negativsteuer steht Arbeitnehmer dann zu, wenn diese so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer bezahlen müssen. Eine Gutschrift erhalten die betreffenden Personen dann, wenn sie dies im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragen.

Der Lohnsteuerausgleich (und die Auszahlung einer eventuellen Gutschrift) erfolgt seit Juli 2017 in vielen Fällen automatisch wodurch man sich hierbei nicht mehr darum kümmern muss, wenn der Steuerausgleich für einen automatisch erfolgt. Vor allem Lehrlinge und Praktikanten, sowie Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Pflichtpraktikanten betrifft die Negativsteuer, sofern ein Sozialversicherungsbeitrag geleistet wird. Freie Dienstnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf die Negativsteuer, also auf eine Gutschrift im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung.

Höhe der Negativsteuer

  • Veranlagungsjahr 2015 und früher: Die Gutschrift bei der Veranlagung für die Jahre 2015 und früher betrug grundsätzlich 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung . Der Höchstbetrag der Gutschrift war 110 Euro. Für Pendler gab es eine Gutschrift von 18%, höchstens jedoch 400 Euro.
  • Veranlagungsjahr 2015: Im Jahre 2015 selbst war ein Prozentsatz von 20% vorgesehen, weswegen sich die Gutschrift auf maximal 220 Euro erhöht hatte. Bei Pendler sah man hier eine Negativsteuer von 36% vor, die maximale Negativsteuer betrug 450 Euro.
  • Veranlagungsjahr 2016 bis 2019: Es gab eine Änderung im Hinblick auf die Prozentsätze im Zusammenhang mit der Negativsteuer. So ist derzeit eine Rückerstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge, maximal aber 400 Euro vorgesehen. Dieser Gutschrift-Betrag kann sich auf maximal 500 Euro höhen, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.

Die Werte zur Negativsteuer seit 2020 findet man in dieser Tabelle:

Jahr Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale Pensionisten
bis 2019 50 % Anteil SV
max. 400 Euro
50 % Anteil SV
max. 500 Euro
50 % Anteil SV
max. 110 Euro
2020 50 % Anteil SV
max. 800 Euro
50 % Anteil SV
max. 900 Euro
75 % Anteil SV
max. 300 Euro
2021 55 % Anteil SV
max. 1.050 Euro
55 % Anteil SV
max. 1.150 Euro
80 % Anteil SV
max. 550 Euro
2022 70 % Anteil SV
max. 1.550 Euro
70 % Anteil SV
max. 1.610 Euro
100 % Anteil SV
max. 550 Euro
1.050 Euro bei Teuerungsabsetzbetrag
2023 55 % Anteil SV
max. 1.105 Euro
55 % Anteil SV
max. 1.250 Euro
80 % Anteil SV
max. 579 Euro
2024 55 % Anteil SV
max. 1.215 Euro
55 % Anteil SV
max. 1.331 Euro
80 % Anteil SV
max. 637 Euro

Die Höhe des SV-Anteils und die maximalen Höchstbeträge der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) werden jährlich aufgrund der Valorisierung um die Inflationshöhe angepasst.

Weitere Änderungen

Es gibt eine weitere Änderung ab dem Veranlagungsjahr 2015 im Zusammenhang mit Pensionisten. Diese können nämlich nun auch von der Negativsteuer profitieren. Sie erhalten für das Jahr 2015 eine Gutschrift von 20% der Werbungskosten – der maximale Betrag, der rückerstattet wird, beläuft sich auf 55 Euro. Ab dem Veranlagungsjahr 2016 würde die Rückerstattung von 20 auf 50% erhöht, der Maximal-Gutschrift-Betrag beträgt nun 110 Euro pro Jahr.

Absetzbeträge und die Negativsteuer

Für Alleinverdiener mit Kind und/oder Alleinerzieher, die wenig verdienen gilt eine spezielle Form der Negativsteuer. Können die betreffenden Personen nämlich den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nämlich im Zuge der laufenden Lohnabrechnung nicht vollständig ausnutzen, weil die Lohnsteuer geringer als der Absetzbetrag ausfällt, wird dieser vom Finanzamt ausbezahlt.

Der Betrag, den man bekommt, ist nach der Kinderanzahl, für welche man mindestens sieben Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen hat, gestaffelt. Wenn man also auf Grund dessen, dass der Absetzbetrag höher, als die Jahressteuer war, den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht vollkommen ausschöpfen kann, bekommt man folgendes vom Finanzamt erstattet:

  • Bei einem Kind 494 Euro
  • Bei zwei Kindern 669 Euro
  • Bei drei Kindern 889 Euro
  • Für jedes weitere Kind zusätzlich 220 Euro

Diese spezielle Form steht des Weiteren auch freien Dienstnehmern und Selbstständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.

Antrag stellen ist wichtig!

Wenn ein Kalenderjahr abläuft, kann man die Negativsteuer rückwirkend beantragen. Diese Frist läuft aber nach spätestens fünf Jahren ab. So kann man im Jahre 2018 noch die Negativsteuer der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 beantragen.

Was ist der Pendlerzuschlag und der Pendlerausgleichsbetrag?

All jene, von denen die Voraussetzungen auf eine Pendlerpauschale erfüllt werden, deren Einkommen jedoch unterhalb der Steuergrenze liegen, erhalten durch den Pendlerzuschlag eine Ausweitung der Negativsteuer. Diese sieht wie folgt aus:

  • 18% der SV-Beiträge für die Jahre 2013 und 2014, maximal jedoch 400 Euro
  • 36% der SV-Beiträge für das Jahre 2015, maximal aber 450 Euro
  • 50% der SV-Beiträge ab dem Jahr 2016, mit einem Maximum von 500 Euro

Der Pendlerzuschlag wird seitens des Finanzamts automatisch berücksichtigt, wenn im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die zustehenden Werte laut dem Pendlerrechner eingetragen wurden.

Wenn man so wenig Steuer bezahlt, dass man die Pendlerpauschale nicht zur Gänze ausschöpfen kann, so steht einem für die Jahre 2013, 2014 und 2015 automatisch, jedoch nur dann, wenn im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die Pendlerpauschale eingetragen wurde, ein Pendlerausgleichsbetrag von 290 Euro zu.

Ab dem Jahre 2016 beträgt der Absetzbetrag 690 Euro der einem dann zusteht, wenn ein Pendler mit einem Anspruch auf eine Pendlerpauschale ein Einkommen von bis zu 12.200 Euro pro Jahr hat. Bei einem Einkommen zwischen 12.200 und 13.000 Euro wird der erhöhte Absetzbetrag gleichmäßig und im Verhältnis auf den „normalen“ Absetzbetrag von 400 Euro reduziert.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 04.04.2024, 14:57 Uhr