In Österreich unterliegt jedes Mineralöl, das im Land hergestellt wird oder vom Ausland nach Österreich gebracht worden ist einer Mineralölsteuer (MÖSt). Um eine Mineralölsteueranmeldung abgeben zu können, muss man zuvor eine Bewilligung für die unversteuerte Verbringung oder die Herstellung von Mineralöl einholen.
Die meisten gasförmigen und flüssigen Waren, die kohlenwasserstoffhaltig sind, fallen unter den Mineralölgegenstand und sind somit von der Mineralölsteuer betroffen. Aber nicht nur solche, sondern auch Heiz- und Kraftstoffe – die Ausnahmen stellen hierbei etwa Kohle, Torf oder Erdgas dar – fallen ebenso darunter.
Steuersätze
Im Jahre 1995 wurde das Mineralölsteuergesetz erlassen. Dieses weist jedoch nicht für jede Ware, die der Mineralölsteuer (oder Energiesteuer) unterliegt, einen eigenen Steuersatz vor. Im Allgemeinen werden nur Heiz- und Treibstoffen eigene Steuersätze zugeordnet, alle anderen unterliegen demselben Steuersatz wie den Mineralölen, denen sie am nächsten kommen. Die Steuersätze sind in der Regel so angeschrieben, dass sie sich auf jeweils 1.000 Liter des entsprechenden Produkts beziehen.
Anmeldung zur Mineralölsteuer
Weitere Informationen rund um die Steuerschuld, den Steuerschuldner und die Steueranmeldung bei der Mineralölsteuer: Im nächsten Abschnitt werden die Begrifflichkeiten der Steuerschuld, des Steuerschuldners und der Steueranmeldung definiert und näher erläutert.
Steuerschuld
Diese entsteht dann, wenn Mineralöl in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Steuerschuld dann entsteht, wenn Mineralöl beispielsweise aus einem Herstellungs- oder Lagerbetrieb weggebracht oder dieses ohne Bewilligung des Zollamts hergestellt wird.
Steuerschuldner
Dies ist man in der Regel, wenn man Inhaber des Steuerlagers oder des Herstellungsbetriebs ist. Weitere Fälle, bei denen es zu einer Steuerschuldentstehung kommt, werden im Gesetz geregelt.
Steueranmeldung
Der Steuerschuldner hat bis zum 25. jedes Kalendermonats Zeit, beim Zollamt die Steueranmeldung für den Vormonat abzugeben und die Steuer zu bezahlen. Diese Abgabe der Erklärung geschieht in elektronischer Form. Wird Mineralöl ohne Genehmigung hergestellt, so muss die Steuer nach ihrer Entstehung innerhalb einer Woche angemeldet und bezahlt werden.
Mineralölsteuerbefreiung
Im Nachfolgenden werden die Begrifflichkeiten der vollständigen Befreiung, der teilweisen Rückerstattung und der Streichung von Begünstigungen, näher erläutert.
Vollständige Befreiung
In den Bereichen der Luftfahrt, der Schifffahrt und bei Autobussen gibt es vollständige Befreiungen von der MÖSt. Im Zusammenhang mit der Luftfahrt gilt diese Befreiung für die gewerbliche Luftfahrt, wobei hier dies auch für Flüge gilt, die nicht grenzüberschreitend sind. Im Zuge der Schifffahrt ist eine Befreiung für die gewerbliche Fahrt auf der Donau, dem Bodensee und dem Neusiedlersee vorgesehen.
Außerdem ist eine vollständige Befreiung von der Mineralölsteuer für Autobusse im Ortslinienverkehr mit Flüssiggas-Antrieb vorgesehen. Die Wiener Linien haben jedoch in der Zwischenzeit keinerlei flüssiggasbetriebene Busse im Einsatz. Kraftstoffe, die vom Hersteller ausschließlich für den Eigenverbrauch verwendet werden, unterliegen ebenso einer Befreiung, wie auch Heiz- und Kraftstoffe, die komplett oder zu großen Teilen aus biogenen Stoffen hergestellt werden.
Teilweise Rückerstattung
Wenn keine vollkommene Befreiung möglich ist, gibt es unter gewissen Umständen eine teilweise Rückerstattung. Hierbei kommt es zu einer Rückerstattung des Steuerunterschiedes zwischen Diesel und Heizöl. Dies war beispielsweise bei Schienenfahrzeugen der Fall. Betriebe, die in der land- und forstwirtschaftlichen Branche tätig sind, bekommen bei Agrardiesel den Steuerunterschied von Heizöl zurück. Ferner kann in diesem Zusammenhang auch eine Pauschalierung gewählt werden. Ebenso gilt diese Regelung bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und elektrischer Energie.
Streichung von Begünstigungen
Die oben genannten teilweisen Rückerstattungen haben Großteils keinerlei Wirkung mehr, da im Jahre 2012 im Zuge eines Sparpaketes beschlossen wurde, diese einzustellen. Dadurch soll es zu einer Steuereinnahme von ungefähr 80 Millionen Euro pro Jahr kommen.
Vergleicht man die Mineralölsteuersätze in Österreich mit denen aus anderen Ländern in Europa, so wird schnell klar, dass diese in Österreich geringer ausfallen. Dies kann unter Umständen auch damit erklärt werden, dass die österreichische motorbezogene Steuer viel höher ist, als etwa in Deutschland. Dies resultiert aus den geringeren Kraftstoffpreisen an österreichischen Tankstellen, was wiederum zu einer Art Tanktourismus führt. Bereits im Jahre 2010 machte dies rund ein Viertel des Umsatzes der Tankstellen aus.
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.