Alle Informationen zur Lohnsteuertabelle, den AVAB-Beiträgen und den Grenzsteuersätzen in Österreich finden Sie hier!
Lohnsteuertabelle & Steuerklassen
Lohnsteuer: Die Lohnsteuertabelle enthält alle Steuerklassen beziehungsweise Steuersätze für unselbstständige Beschäftigte in Österreich. Sie dient zur Berechnung der Lohnsteuer auf Basis des Bruttogehalts oder Bruttolohns. Die Tabelle zeigt zudem die AVAB-Beiträge pro Kind je Steuerklasse und Grenzsteuersatz.
In Österreich bezahlen alle ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen für ihr Gehalt Lohnsteuer, Selbstständige entrichten Einkommensteuer.
Sie können Ihr Gehalt, sowie den Sozialversicherungsbeitrag (SV-Beitrag) und die Lohnsteuer ganz einfach mit dem Brutto-Netto-Rechner online berechnen.
Lohnsteuertabelle 2025
Ab 01. Januar 2025 werden die Tarifstufen der Lohnsteuertabelle abermals erhöht - mit Ausnahme der höchsten Stufe ab einer Million Euro (55 Prozent). Die gesamte Tabelle für 2025 findet man hier auf Finanz.at:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Da die Senkung der Lohnsteuerstufen zwei und drei von 35 auf 30 Prozent (Juli 2022) und 42 auf 40 Prozent (Juli 2023) jeweils zur Jahreshälfte in Kraft treten, wird für die Jahre 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent und für 2023 ein Mischwert von 41 Prozent (halbe Entlastung) berechnet. Danach gilt ab 2024 die volle Senkung auf 30 Prozent (ab 2023) für die zweite Stufe bzw. 40 Prozent (ab 2024) für die dritte Steuerstufe.
Seit 2023 trat zudem die Abschaffung der kalten Progression erstmals in Kraft. Sie wird seither jährlich - so auch am 01. Januar 2024 - durchgeführt. Dabei werden die Grenzwerte der Tarifstufen um die Höhe der rollierenden Inflation angehoben.
Lohnsteuer-Bemessungsgrundlagen 2024
Monatslohn bis* | Grenzsteuersatz |
---|---|
€ 1.079,00 | 0 % |
€ 1.745,83 | 20 % |
€ 2.887,08 | 30 % |
€ 5.562,00 | 40 % |
€ 8.283,17 | 48 % |
€ 83.344,33 | 50 % |
darüber | 55 % |
Lohnsteuer-Bemessungsgrundlagen 2023
Monatslohn bis* | Grenzsteuersatz |
---|---|
€ 985,42 | 0 % |
€ 1.605,50 | 20 % |
€ 2.683,92 | 30 % |
€ 5.184,33 | 41 % |
€ 7.771,00 | 48 % |
€ 83.344,33 | 50 % |
darüber | 55 % |
* Gehalt pro Monat ohne SV-Beitrag
Effektiv-Tabelle mit Abzügen und AVAB / AEAB 2024
Monatslohn bis * | Steuersatz | allg. Abzug | Verkehrsabsetzbetrag | 1. Kind | 2. Kinder | 3 Kinder ** | Familienbonus bis 18 *** | Familienbonus 18+ *** |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
€ 1.079,00 | 0 % | € 0 | € 0 | € 0 | € 0 | € 0 | ||
€ 1.745,83 | 20 % | € 215,80 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 2.887,08 | 30 % | € 390,38 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 5.562,00 | 40 % | € 679,09 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 8.283,17 | 48 % | € 1.124,05 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 83.344,33 | 50 % | € 1.289,72 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
mehr | 55 % | € 5.456,93 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
* Gehalt pro Monat abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge
allg. Abzug ohne AVAB / AEAB
** Für jedes weitere Kind erhöht sich der AVAB bzw. AEAB um 21,25 Euro.
*** Die Beträge gelten bei Anspruch auf Familienbonus zur Gänze pro Kind.
Die Absetzbeträge des Familienbonus Plus liegen pro Kind bis 18 Jahren bei 166,68 Euro (halb 83,34 Euro) und pro Kind über 18 Jahren bei 58,34 Euro (halb 29,17 Euro).
Einkommensteuertabelle
Die Einkommensteuertabelle enthält alle Grenzsteuersätze je Einkommen bzw. Tarifstufe in Österreich.
Einkommensteuer-Grenzen und Bemessungen:
So sieht die neue Lohn- und Einkommensteuertablle in Österreich nach der Steuerreform aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Lohnsteuertabelle 2024
Die Steuertabelle 2024 für die Lohn- und Einkommensteuer ergibt nach Anpassung der Grenzwerte an die Inflation von Juli 2023 bis Juni 2024 folgende Beträge:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Der Grenzwert für das steuerfreie Jahreseinkommen liegt ab 2024 bei 12.816 Euro.
Sie können Ihr Gehalt, sowie den Sozialversicherungsbeitrag (SV-Beitrag) und die Lohnsteuer ganz einfach mit dem Einkommensteuerrechner! (Zur Berechnung der Lohnnebenkosten können Sie die weiteren kostenlosen Online-Rechner verwenden.)
Ab September 2020 wurde der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Weitere Lohnsteuersenkungen werden 2022 im Zuge der weiteren Maßnahmen zur Steuerreform folgen. So sollen auch die Steuersätze von 35 auf 30 Prozent und 42 auf 40 Prozent reduziert werden.
Neue Lohnsteuertabelle nach Steuerreform
Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird ab Juli 2023 auf 40 Prozent reduziert. Das ergibt einen Mischwert von 41 Prozent für das Kalenderjahr 2023. Ab 2024 liegt der Steuersatz ganzjährig bei 40 Prozent. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.
Tabelle 2023
Einkommen (von) | Einkommen (bis) | Steuersatz (2023) |
---|---|---|
0 Euro | 11.693 Euro | 0 % |
11.693 Euro | 19.134 Euro | 20 % |
19.134 Euro | 32.075 Euro | 30 % |
32.075 Euro | 62.080 Euro | 41 % |
62.080 Euro | 93.120 Euro | 48 % |
93.120 Euro | 1.000.000 Euro | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % |
Da die Senkung der dritten Stufe von 42 auf 40 Prozent im Juli 2023 in Kraft tritt, wird für das Kalenderjahr 2023 bei der Veranlagung ein Steuersatz von 41 Prozent herangezogen.
Zudem tritt ab 2023 die Abschaffung der kalten Progression in Kraft. Das bedeutet, dass die Grenzwerte bis zum Spitzensteuersatz an die Inflation angeglichen werden. Die zwei untersten Tarifstufen werden dabei höher entlastet. Alle weiteren Stufen werden um zwei Drittel der Inflationrate erhöht.
Die gesamten Maßnahmen zur Steuerreform bis 2024 in Österreich findest du hier auf Finanz.at!
Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent auf Einkommen über einer Million Euro wurde bis 2025 verlängert. Weitere Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) in Österreich, den Sie beim Finanzamt durchführen müssen, finden Sie hier!
Darüber sollten Sie sich auch informieren:
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Lohnsteuer in Österreich?
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens (Gehalt, Lohn). Dabei wird die Höhe des Steuersatzes in verschiedene Stufen eingeteilt. Einkommen von maximal 12.816 Euro brutto pro Jahr sind in Österreich etwa steuerfrei.
Wer muss in Österreich Lohnsteuer zahlen?
Alle Angestellten und Arbeiter in Österreich, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, müssen dafür eine Lohnsteuer entrichten. Sie wird direkt vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsauszahlung an das Finanzamt abgeführt.
Ab wann ist ein Einkommen steuerfrei?
In Österreich unterliegen nur jährliche Einkommen von über 12.816 Euro der Steuerpflicht. Geringere Einkommen sind steuerfrei.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Neue Steuerstufen: Mehr Netto & 13.308 Euro steuerfrei
Die rollierende Inflation als Grundlage für die Erhöhung der Steuergrenzwerte wird bei 4,9 Prozent liegen. Demnach steigt die Freigrenze der Lohn- und Einkommensteuer ab 2025 auf 13.308 Euro an. Die Valorisierungen und die neuen Steuerstufen wurden jetzt präsentiert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Steuersenkung ab 2025 fix: Wer wie stark profitieren wird
Ab 2025 wird die Lohnsteuertabelle erneut angepasst. Die Grenzwerte steigen an, was weniger Steuern und dadurch mehr Netto-Einkommen bringt. Wie hoch das Gehalt und Lohnsteuer ab kommendem Jahr ausfallen werden, kann man jetzt auf Finanz.at berechnen. Ebenfalls erhöht wird das Kilometergeld. Ein neuer Familienzuschuss wird dauerhaft eingeführt.
Neue Berechnung: So sieht die Lohnsteuertabelle 2025 aus
Ab 2025 wird die Lohnsteuertabelle erneut angepasst. Die Grenzwerte steigen um 3,8 Prozent, was weniger Steuern und dadurch mehr Netto-Einkommen bringt. Wie hoch das Gehalt und Lohnsteuer ab kommendem Jahr ausfallen werden, kann man jetzt auf Finanz.at berechnen.
Mehr Netto vom Brutto: Fast 13.250 Euro steuerfrei möglich
Aktuelle Berechnungen sagen für heurige Jahr eine Inflation von 3,6 Prozent voraus. Die rollierende Inflation als Grundlage für die Erhöhung der Steuergrenzwerte liegt jedoch höher. Nach Berechnungen von Finanz.at könnte die Freigrenze der Lohn- und Einkommensteuer damit auf fast 13.250 Euro ansteigen. Das würde erneut mehr Netto vom Brutto bringen. Alle Details dazu findet man hier.
Mehr Netto vom Brutto: Steuerfreigrenze wird deutlich steigen
Aktuelle Berechnungen sagen für 2024 eine Inflation von 3,6 Prozent voraus. Die rollierende Inflation als Grundlage für die Erhöhung der Steuergrenzwerte liegt jedoch höher. Nach Berechnungen von Finanz.at könnte die Steuerfreigrenze auf fast 13.250 Euro steigen. Alle Details dazu findet man hier.
Neue Prognose: Steuerfreies Einkommen könnte auf 13.250 Euro steigen
Eine neue Prognose der OeNB sagt für das heurige Jahr eine Inflation von 3,6 Prozent voraus. Die rollierende Inflation als Grundlage für die Erhöhung der Steuergrenzwerte liegt jedoch höher. Nach Berechnungen von Finanz.at könnte die Steuerfreigrenze auf fast 13.250 Euro steigen. Alle Details dazu findet man hier.
Neue Steuersenkung geplant: Lohnsteuer und Nebenkosten sollen sinken
Nachdem bereits heuer abermals die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle erhöht und die Steuersätze der einzelnen Tarifstufen angepasst wurden, sollen in den nächsten Jahren weitere Steuersenkungen folgen. Auch die Lohnnebenkosten sollen sinken. So lautet jedenfalls der Plan der ÖVP für eine mögliche Regierungsbeteiligung nach der Wahl. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Ab jetzt fix! - Einkommen bis 12.816 Euro sind steuerfrei
Nun ist sie endlich in Kraft: Die Steuersenkung für das Jahr 2024. Durch Erhöhung der Grenzwerte der Steuertabelle steigt die Steuerfreigrenze deutlich auf 12.816 Euro pro Jahr an. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 1.210 Euro - Wer von der neuen Steuersenkung profitiert
Ab 2024 wird die Berechnung der Lohn- und Einkommensteuern erneut geändert. Dabei sinkt nicht nur der Steuersatz der vierten Tarifstufe, es steigen auch die Grenzwerte deutlich an. Das bringt allen Steuerzahlern mehr Netto-Einkommen. Laut BMF sollen es im Schnitt rund 550 Euro extra sein. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Jetzt fix! - Einkommen bis 12.816 Euro werden steuerfrei
Die Abschaffung der kalten Progression bringt ab 2024 eine erneute Steuersenkung für alle EinkommensbezieherInnen in Österreich. Nun wurde fixiert, wie das dritte Drittel vergeben werden soll. Die Steuerfreigrenze steigt deutlich auf über 12.800 Euro an. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.