Wenn man in Österreich Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche ist, muss man einen Beitrag zahlen. Bei der Kirchensteuer (Kirchenbeitrag) in Österreich handelt es sich jedoch nicht um eine Steuer, wie man sie im herkömmlichen Sinn kennt, sondern sie ist ein Beitrag, der nur für die jeweilige Kirche bestimmt ist. Durch den Beitritt zu einer Glaubensgemeinschaft in Österreich wird die Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) unter Beachtung von entsprechenden Voraussetzungen, wie beispielsweise der Höhe des Einkommens, fällig.
Hier können Sie die Höhe der Kirchensteuer berechnen.
Der Kirchenbeitrag in Österreich
Ein solcher Kirchenbeitrag oder Kirchensteuer wird nur in Finnland, Schweden, Dänemark, Schweiz sowie in Österreich erhoben. In anderen Ländern finanzieren sich die Kirchen durch ihr eigenes Vermögen (beispielsweise Vermögen aus Grundbesitz) selbst.
Nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges entstand das Kirchenbeitragsgesetz in die Gesetzgebung von Österreich und ist seither gültig. Da jedoch in Österreich die Kirchensteuer (Kirchenbeitrag) nicht an die staatlichen Steuern (so wie in Deutschland) angebunden ist, wird die individuelle Beitragshöhe von den jeweiligen Kirchen oder deren Institutionen selbst festgelegt.
Aufgrund dieser Vorgehensweise verfügen die Kirchen und deren Institutionen nicht über detaillierte Angaben von den jeweiligen Steuerpflichtigen. Deshalb sind die Kirchen oder deren Institutionen selbst gezwungen, solche Listen in eigener Regie zusammenzustellen und ihre Mitglieder der jeweiligen Glaubensgemeinschaft anzuschreiben, um in dieser Form den Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) zu erheben. Hierbei bestimmt dann die Schätzung des jeweiligen Einkommens die Höhe der Kirchensteuer (Kirchenbeitrag), weil in Österreich niemand verpflichtet ist, seine Einkünfte an die Kirche mitzuteilen.
In der Praxis erhalten die Kirchen und deren Institutionen von den Behörden nur die Meldedaten der in der jeweiligen Glaubensgemeinschaft vorhandenen Mitglieder (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Alles Übrige, was für die Berechnung des Kirchenbeitrages (Kirchensteuer) notwendig ist, muss die Kirche sich selbst von den betroffenen Personen besorgen.
Was den Datenschutz anbelangt, so müssen hier von der jeweiligen Kirche oder deren Institutionen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die jeweiligen Daten werden vertraulich behandelt und dürfen nur für die Berechnungsgrundlage und der Erhebung des Kirchenbeitrages (Kirchensteuer) verwendet werden.
Höhe der Kirchensteuer berechnen
Die Höhe der Kirchensteuer (Kirchenbeitrag) am Beispiel der katholischen und evangelischen Kirche:
Nach diversen Schätzungen in den letzten Jahren fehlen den Katholiken in Österreich auf ca. 40 Prozent der möglichen Einnahmen. Der Grund liegt darin, dass der katholischen Kirche keine genauen Angaben über die Einkommenshöhe der Mitglieder vorliegen.
Die Höhe des zu zahlenden Betrages liegt bei der katholischen Kirche in Österreich bei 1,1 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Jahreseinkommens des jeweiligen Beitragszahlers und in der evangelischen Kirche bei ca. 1,0 % des lohnsteuerpflichtigen Jahreseinkommens ebenfalls des jeweiligen Beitragszahlers. Die Höhe des steuerlichen Absetzbarkeit liegt 2024 bei 600 Euro (zuvor 400 Euro) in Österreich.
Bei dem Kirchenbeitrag gibt es auch davon befreite Personengruppen. Dazu zählen Menschen ohne eigene Einkommen und besondere Gruppen, wie Lehrlinge, Militärdienstleistende oder Zivildienstleistende. Für BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung oder Ausgleichszulage wird der Beitrag reduziert.
Wofür wird der Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) verwendet?
Die Kirchenbeiträge (Kirchensteuer) in Österreich dienen größtenteils dazu, die Ausgaben der Kirchen abzudecken. Fehlende Beträge werden mit Spenden finanziert oder damit ausgeglichen Hierbei muss man erwähnen, dass Österreich dabei das einzige Land ist, das die Ausgaben bei den Kirchen ohne Unterstützung durch den Staat finanziert. In Österreich sind ca. 80 Prozent der Bevölkerung Katholiken und somit ist für die katholische Kirche der Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) ein Grundpfeiler ihrer möglichen Einnahmequellen. Welche Leistungen kann man für die Bezahlung des Kirchenbeitrages (Kirchensteuer) erwarten?
Hierbei kommen viele Leistungen der Allgemeinheit zugute. Dazu gehört u.a. die Erhaltung von wertvollen und historischen Gebäuden. Die Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche können auch die Dienstleistungen der Kirchen, wie Taufe, Hochzeit, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, seelsorgliche Betreuung in Krisensituationen oder im Krankenhaus sowie kostenlose Besichtigung von Kirchengebäuden wahrnehmen.
Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) nicht bezahlt - was nun?
Jedes Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche ist verpflichtet, der Zahlung des Kirchenbeitrages (Kirchensteuer) nachzukommen. Wenn sich hierbei ein größerer Betrag angesammelt hat, kann von der Kirche auch der Betrag eingeklagt werden. Wer jedoch aus der Kirche austritt, muss ab diesem Zeitpunkt keinen Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) mehr bezahlen. Ein Austritt kann heutzutage relativ einfach erfolgen, während dies vor Jahren noch sehr schwierig und umständlich war.
Hierbei haben die Kirchen in Österreich das Problem, dass häufig junge Menschen aus den jeweiligen Glaubensgemeinschaften austreten. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich. Jährlich gibt es in Österreich über 50.000 Kirchenaustritte allein aus der katholischen Kirche mit steigender Tendenz. Die Kirchen reagieren auf diese für sie negative Entwicklung und versuchen deshalb auch den Mitgliedern mit relativ niedrigen Beiträgen entgegen zu kommen.
Ist ein Kirchenaustritt endgültig?
Gibt es eine Alternative zum Austritt aus der Kirche, wenn man sich anders entscheiden möchte?
Wenn man aus der Kirche austritt, ist dies eine Trennung von der Kirchengemeinschaft. Derjenige oder diejenige, die sich für einen solchen Schritt entscheidet, ist nicht mehr Mitglied in der Kirche, der man vorher angehört hat und kann auch nicht mehr beispielsweise Firm- oder Taufpate sein. Eine kirchliche Hochzeit kann jedoch unter bestimmten Verfahrensweisen möglich sein. Eine Rückkehr zur der jeweiligen Glaubensgemeinschaft oder auch einer anderen Kirchenorganisation steht jedoch für jedermann offen. Hier finden Sie alle Informationen zum Kirchenaustritt in Österreich!
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