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Im Jahr 2023 und 2024 wurde der monatliche Zuschuss von 60 Euro pro Kind von Familien, bei denen ein Elternteil Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, sowie Alleinerziehenden ausbezahlt. Dieser gilt befristet bis Ende 2024 und wird automatisch als Entlastung gegen die Teuerung ausgezahlt.
Ab Juli 2025 soll die neue Steuerentlastung für Familien von 60 Euro pro Kind und Monat dauerhaft umgesetzt werden. Er steht allen Familien mit einem maximalen Jahreseinkommen von 25.725 Euro brutto zu. Damit profitieren davon vor allem Alleinerziehende in Österreich. Das entspricht rund 1.837 Euro brutto pro Monat.
Der Zuschlag wird jeweils für zwölf Monate gewährt - von Juli bis Juni des Folgejahres. Erstmalig erfolgt die Auszahlung also im Juli 2025 bis Juni 2026.
Die Auszahlung des Kinderzuschlag erfolgt automatisch und ohne Antrag und wird gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag bzw. der Familienbeihilfe erfolgen. Der Betrag von 60 Euro wird pro Kind monatlich überwiesen. Die Maßnahme wird im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 eingefüht. Insgesamt bringt diese steuerliche Entlastung somit bis zu 720 Euro pro Kind für den gesamten Anspruchszeitraum.
Anspruchsberechtigt sind erwerbstätige Alleinverdiener sowie Alleinerzieher für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr unter Einhaltung der Einkommensgrenzen. Durch die neue Maßnahme sollen insgesamt rund 250.000 Kinder in Österreich profitieren.
Der Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag soll - wie auch alle anderen Sozial- und Familienleisungen - aber 2025 jährlich an die Inflationshöhe angepasst und valorisiert werden.
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