Kinderfreibeträge
Alle Elternpaare wissen, wie teuer ein oder auch mehrere Kinder sind. Der Kinderfreibetrag wird zwar nicht aufs Konto überwiesen, aber die Steuerlast vermindert sich. Ab Januar 2009 werden Eltern finanziell durch Kinderfreibeträge entlastet, die für alle Eltern gelten. Bis zum Jahre 2015 waren es 220,00 Euro.
Im Jahre 2016 wurde dieser Betrag verdoppelt. Die behördlichen Stellen berücksichtigen nunmehr aktuell jährlich 440,00 Euro pro Kind als Freibetrag für Eltern, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Wenn dieser Anspruch von beiden Eltern berücksichtigt werden soll, bekommt jeder 300,00 Euro. Hier spielt der Gedanke eine Rolle, die Mütter wieder ins Berufsleben einzuspannen.
Der anfangs erwähnte Betrag von 440,00 Euro ist für beide Eltern gemeinsam gedacht. Diese Zahlen gelten für pro Kind, bei mehreren Kindern werden diese Summen natürlich entsprechend erhöht. Der Kinderfreibetrag gehört mit zum „Familienpaket“.
Wenn die Eltern im Berufsleben stehen
Bei fast gleichen Einkommen der Eltern lohnt sich die Beantragung des Kinderfreibetrages beider Eltern. An dieser Stelle werden die Eltern auf die Beantragung der Kinderbetreuungskosten hingewiesen. Die Kinderbeaufsichtigung, wenn beide Eltern berufstätig sind, wird zu einem immer größeren Problem. Nicht alle Eltern haben „Oma und Opa“, die einspringen können.
Bis maximal 2.300,00 Euro können für diesen Zweck von der Steuer abgesetzt werden. Die Kinderbetreuungskosten können bis zum zehnjährigen Geburtstag des Kindes beantragt werden. Einer der Eltern muss Bezieher von Familienbeihilfe sein. Die Kinderbetreuung muss nachweisbar sein durch Rechnungen von Kindergärten o.ä. Die Familienbeihilfe erfolgt automatisch und wird ohne Beantragung für alle Eltern gewährt. Die monatliche Summe beginnt mit ca. 105,00 Euro und staffelt sich mit dem Alter des Kindes. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate. Für ein behindertes Kind wird mehr Familienbeihilfe gezahlt.
Aufteilung des Kinderfreibetrages
Wenn ein Elternteil Unterhalt zahlt, kommen auch hier 300,00 Euro als Kalkulationsgrundlage zur Unterhaltszahlungsminderung in Betracht. Sollte kein Unterhalt gezahlt werden können, aus welchen Gründen auch immer, bekommt der Haushalt, in dem das Kind lebt, die 440,00 Euro. Dem Antragsteller/in muss mindestens sechs Monate im Kalenderjahr der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.
Die Kalkulationsgrundlagen erscheinen gerecht, ob für berufstätige Mütter oder Alleinerziehende. Um den Müttern den Anreiz zu geben, wieder beruflich aktiv zu werden, gibt es einkommensabhängige Kinderbetreuungsgelder. Der Unterhaltsabsetzbetrag kann vom unterhaltspflichtigen Elternteil beantragt werden.
Kinderfreibeträge für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gelten etwas andere Richtlinien. Für die Kinder, für die Familienbeihilfe als Unterstützung gezahlt wird, können folgende Beträge von der Lohnsteuer reduziert werden:
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
In Österreich wird das in Deutschland herkömmliche Kindergeld als Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld bezeichnet. Wer keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis hat und auch nicht selbstständig tätig ist, hat die Berechtigung, einen Alleinerzieherabsetzantrag zu stellen. Allerdings muss der Status der Alleinerziehung mindestens sechs Monate im Kalenderjahr betragen.
Was können Eltern von der Steuer absetzen?
Der Alleinverdienerabsetzbetrag kommt in Anwendung, wenn die Ehe oder Lebensgemeinschaft länger als sechs Monate im Kalenderjahr dauerte. Es wurde Familienhilfe für mehr als sechs Monate gezahlt. Der Partner darf nicht mehr als 6.000,00 Euro im Kalenderjahr verdient haben. Der Absetzbetrag für Alleinerziehende kommt in Anwendung, wenn Familienhilfe für mehr als sechs Monate bezogen wurde, und die Antragstellerin mehr als die Hälfte des Kalenderjahres nicht in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat. Die beiden genannten Absetzbeträge kommen in Höhe von 494,00 Euro pro Kind in Anwendung. Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Absetzbeträge.
Diese Beträge können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) abgesetzt werden.
Steuerersparnisse
Steuern können Familien in verschiedenen Konstellationen sparen:
- Familien mit erwachsenen Kindern
- mehrere Kinder
- Patchworkfamilien
- Alleinverdiener oder Alleinerzieher
- Familien mit behinderten Kindern
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgelder sind komplett steuerfrei. Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird automatisch ein Kinderabsetzbetrag mit monatlich 58,50 Euro gezahlt. Ab dem dritten Kind gibt es den Mehrkindzuschlag in Höhe von 20,00 Euro pro Monat und weiterem Kind. Das Nettofamilieneinkommen darf 55.000,00 Euro nicht überschreiten.
Bei behinderten Kindern wird, ab 25 % spricht man von einer Behinderung, zum Kinderfreibetrag noch ein Jahresfreibetrag in Höhe von 75,00 Euro gewährt. Je nach Grad der Behinderung staffelt sich der Jahresfreibetrag bis zur Höchstgrenze von 243,00 Euro. Ab 50 % Behinderung erhalten die Eltern zusätzlich die erhöhte Familienbeihilfe. Statt des Jahresfreibetrags werden 262,00 Euro monatlich pauschal kalkuliert. Die Ausgaben beispielsweise für eine Spezialbrille sind komplett absetzbar bei behinderten Kindern. Pflegekosten werden ebenfalls übernommen.
Kinderabsetzbeträge
In den Fällen, wo Kinderfreibeträge, Kinderabsetzungsbeträge und Betreuungskostenpauschalen berücksichtigt werden können, kann eine Entlastung von bis zu 300,00 Euro realisiert werden. Der Kinderabsetzbetrag gebührt jedem Steuerzahler, der gleichzeitig die Familienhilfe bezieht. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, die Bearbeitung erfolgt automatisch.
Außergewöhnliche Belastungen werden bei Kindern mit Behinderungen berücksichtigt. Behindertenhilfsmittel wie Heilbehandlungen oder Schulgeld für eine Behindertenschule gehören in diese Kategorie. Spezialbrillen bei angeborenen Augenleiden sind ebenfalls absetzbar. Transportkosten für das Kind zwischen der Wohnung und Sonder- oder Pflegeschule oder Behindertenwerkstätte können berücksichtigt werden, wenn ein Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Der Staat versucht, Familien mit Kindern zu unterstützen und in erster Linie Müttern die Wiedereingliederung in den Beruf zu erleichtern. Die Kinderbetreuungskosten können in diesem Falle beantragt werden, jedenfalls bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Für viele Familien ist das der Rettungsanker, denn der Alleinverdiener schafft es nur schwer, die Familie zu ernähren. Normalerweise sind Eltern mit kleinen Kindern jung, und haben auch noch nicht so große Einkommen.
Die Mithilfe der Ehefrau ist dann von großer Bedeutung. Die Erleichterung durch Anerkennung der Kinderbetreuungskosten ist schon eine große Unterstützung. Die 100 %ige Erhöhung der Kinderfreibeträge bewirkt viel, zumal wenn beide Eltern je 300,00 Euro beantragen können. Jeder Mitbürger sollte sich bei den Behörden genauestens erkundigen, was ihm zusteht. Die steuerlichen Vorteile sind für den Laien nicht immer leicht zu verstehen.
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