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Ab 2025 wird das Kilometergeld in Österreich auf 0,50 Euro pro zurückgelegtem Kilometer erhöht. Diese Maßnahme wird im Zuge der Abschaffung der kalten Progression bzw. Steuerreform und -Entlastung für das Jahr 2025 beschlossen. Der Kilometergeld-Rechner berechnet neben dem bisherigen Betrag auch das neue Kilometergeld ab 2025.

Kilometergeld-Rechner - KM Geld berechnen

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Amtliches Kilometergeld in Österreich

Beim amtlichen Kilometergeld in Österreich handelt es sich um eine pauschale Abgeltung für alle Kosten, die in Verbindung mit der Nutzung eines privaten Pkws im Rahmen einer Dienstreise entstehen. Diese Regelung, verankert in der Reisegebührenvorschrift des Bundes, gilt für Dienstangehörige des Bundes (verpflichtend) aber auch im Rahmen einer Richtlinie für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in der privaten Wirtschaft sowie für Selbstständige.

Für Bedienstete in der Privatwirtschaft ist das Kilometergeld in Kollektivverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen oder individuellen Verträgen geregelt. Grundsätzlich dürfen nur Pauschalbeträge im Rahmen der Werbungskosten angesetzt werden. Zu den wenigen Ausnahmen gehören zum Beispiel Kosten für genau deklarierte Schäden.

So funktioniert die Berechnung des Kilometergelds:

  • Gefahrene Kilometer ausrechnen.
  • Mit dem Faktor 0,42 Euro multiplizieren.
  • Formular (inkl. Diäten, KM, etc.) für den Arbeitgeber ausführen.
  • Geld von der Firma zurückerstattet bekommen.

Höhe des Kilometergeldes pro gefahrenem Kilometer:

  • Für Pkws 0,42 Euro
  • Für Motorfahrräder und Motorräder 0,24 Euro
  • Für Mitfahrerinnen und Mitfahrer 0,05 Euro
  • Für Fahrradfahrer bzw. Fußgänger 0,38 Euro

Kriterien für Kilometergeld & Steuerfreiheit:

Folgende Kriterien müssen für die Gewährung der Steuerfreiheit erfüllt sein:

  • es liegt nachweislich eine Dienstreise vor
  • es wird der amtliche Höchstsatz nicht überschritten
  • für den Betrieb des Pkws hat der Besitzer bzw, die Besitzerin selber aufzukommen
  • es liegt ein Fahrtenbuch oder andere Unterlagen vor, die den Nachweis über die für das Unternehmen gefahrenen Kilometer Auskunft erteilt

Was wird mit dem Kilometergeld abgegolten?

Folgende Aufwendungen sind mit dem amtlichen Kilometersatz bereits abgegolten:

  • Abschreibung - Wertverlust
  • Öl und Benzin
  • aufgrund des laufenden Betriebes entstandene Wartungen und Reparaturen
  • Winterreifen, Schneeketten usw. im Zusammenhang mit der Zusatzausrüstung
  • Navigationsgerät und Autoradio
  • Steuern sowie Gebühren
  • Alle Versicherungen, auch Kasko-, Insassen- und Rechtsschutzversicherung
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
  • Finanzierungskosten wie Kredit - oder Leasing raten
  • Parkgebühren sowie in- und ausländische Mautgebühren

Die amtlichen Kilometergeldsätze können durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin auch an Personen ausgezahlt werden, die zu Fuß, per Rad oder als Mitfahrer/Mitfahrerin unterwegs sind.

Höhere Aufwendungen können nicht mehr verrechnet werden, wenn die Entscheidung einmal für den amtlichen Kilometersatz getroffen wurde. Wird allerdings mittels Fahrtenbuch nachgewiesen, dass die Aufwendungen für die beruflichen Fahrten höher sind als der Kilometersatz, können die Mehrkosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Tabelle: Kilometergelder (gültig seit 01.01.2011)

Die Angaben der Tabelle gelten pro Kilometer und können bis zu einer maximalen Anzahl von 30.000 km pro Jahr steuerfrei als amtliches Kilometergeld abrechnet werden.

Fahrzeug KM-Geld pro Kilometer
Für PKW 0,42 Euro
Für Motorräder und Motorfahrräder 0,24 Euro
Pro Mitfahrer 0,05 Euro
Für Fahrräder bzw. Fußgänger 0,38 Euro

Die Bedingungen auch bezüglich eventueller Mehrkosten (Differenzbeträge) bleiben unangetastet.

Folgende Änderungen bzw. Anpassungen betreffen das Jahr 2015:

  • Für Pkws oder Kombis 0,42 Euro
  • Für Motorräder mit mehr als 250 ccm Hubraum 0,24 Euro
  • Für Motorräder oder Mofas mit weniger als 250 ccm Hubraum 0,24 Euro
  • Für jeden Mitfahrer 0,05 Euro
  • Für Fahrradfahrer oder Fußgänger 0,38 Euro, wenn die Strecke länger als 2 km ist.

Eine Auszahlung erfolgt pro gefahrenen bzw. gelaufenen Kilometer. Eine Auszahlung kann pro Jahr bis zu einer Kilometerbegrenzung von 30.000 km steuerfrei erfolgen. Beträge, die über diese Höchstgrenze hinaus gewährt werden, sind allerdings steuerpflichtig. Im Jahr 2008 lag die Höchstgrenze bei 12.000 Euro, im Jahr 2009 bei 12.600 Euro und im Jahr 2010 ebenfalls bei 12.600 Euro.

Kilometergeld berechnen:

  • amtliches Kilometergeld Pkw 0,42 Euro/km
  • Gewährung durch Arbeitgeber 0,50 Euro/km
  • Zu versteuern ist die Differenz in Höhe von 0,08 Euro/km

Erfolgt die Erstattung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin niedriger, kann der Differenzbetrag im Bereich Werbungskosten über die Steuererklärung abgesetzt werden.

Die Obergrenze im Bereich Werbungskosten für mit dem Fahrrad zurückgelegte berufliche Fahrten liegt bei 0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer bzw. maximal 570,00 Euro pro Jahr. Dies entspricht gefahrene 1.500 km per Fahrrad.

Ausnahmeregelung

Versetzung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an einen anderen Arbeitsort:

Der Weg zu seiner Arbeitsstelle und umgekehrt zu seinem Wohnort verändert sich. Eine derartige Änderung kann in zwei Varianten dargestellt werden:

  • Handelt es sich um eine dauerhafte Versetzung, gilt ab dem Tag der Versetzung die neue Wegstrecke. Es wird keine Dienstreise angenommen. Somit fällt kein amtliches Kilometergeld an.
  • Wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Versetzung handelt, gilt, dass bis zum Monatsende, in dem diese Fahrten erstmalig und überwiegend stattfinden, amtliches Kilometergeld gezahlt wird.

Es werden der Verkehrsabsatzbetrag und die geringfügig Beschäftigter. Diese Jobs werden als Minijobs bezeichnet. Der Arbeitnehmer kann die Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen. Nicht bei einem Mini-Jobber Durch die Pauschalversteuerung wird der Lohn des Mini-Jobbers nicht in der Steuererklärung erwähnt und ist auch nicht zu versteuern. Die Fahrtkosten werden somit nicht erstattet.

Eine Alternative ist die Erstattung des Arbeitgebers für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen der steuerlichen Gegebenheiten. Die Werbungskosten durch den Arbeitgeber an den Mini-Jobber sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Kilometergeld für Studierende

Studenten können für den Weg zur Universität durch die Pendlerpauschale Kilometergeld absetzen. Pro Uni-Tag wird jeder volle Kilometer vom Finanzamt anerkannt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen, der Bus oder das Fahrrad zu Uni benutzt wird.

Tipps zum Kilometergeld

Für eine genaue Abrechnung der Fahrtkosten vor dem Finanzamt oder dem Arbeitgeber wird zuerst differenziert, welches Verkehrsmittel selektiert wurde. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind die tatsächlichen Fahrtkosten laut Ticket oder auch die pauschale Erstattung des Kilometergeldes in Höhe der Kilometerpauschale zu erstatten. Bei der Rückerstattung der echten Fahrtkosten sind die Tickets im Original vorzulegen. Bei der Nutzung eines Wagens kann der individuelle Kilometersatz oder die Kilometerpauschale angerechnet werden.

Weitere Informationen zum Kilometergeld findet man auf der Webseite des Finanzministeriums unter bmf.gv.at.

Darüber sollten Sie sich auch informieren:

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Entlastung für Autofahrer - Kilometergeld soll erhöht werden

Die erhöhte Pendlerpauschale endet am 30. Juni, wodurch die finanzielle Entlastung für PendlerInnen in Österreich sinken wird. Mehrere Vorschläge zur Neuregelung liegen am Tisch. Zusätzlich wird eine Erhöhung des Kilometergeldes um die Inflationshöhe gefordert. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 18.07.2024, 09:51 Uhr