Wer in Österreich eine Liegenschaft besitzt, muss eine sogenannte Grundsteuer an die Gemeinde zahlen. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist nicht so einfach, wie man denkt. Es kommt bei der Steuerberechnung nämlich nicht nur auf die Art der Liegenschaft an, sondern auch auf den Steuermessbetrag und etwa den Hebesatz. Aber mit einigen Tipps ist selbst für jemanden, der kein Steuerexperte ist, die Berechnung der Grundsteuer einfach.
Bemessungsgrundlage der Grundsteuer
Im nächsten Schritt muss geklärt werden, was die Grundlage zur Grundsteuerberechnung ist. Hier spielt der Einheitswert eine entscheidende Rolle. Dieser wird vom Finanzamt nach bestimmten Regelungen und Berechnungsverfahren, welche vom Gesetzgeber vorgegeben sind, ermittelt. Der Einheitswert ist aber in der Regel um ein Vielfaches geringer als der reale Wert der Immobilie, den diese auf dem Markt erzielen würde.
Ist der Einheitswert erst einmal ermittelt, so kann man daraus in weiterer Folge den Steuermessbetrag unter Zuhilfenahme der ebenso im Gesetz geregelten Steuermesszahlen errechnen. Die gerade erwähnten Steuermesszahlen variieren je nach Liegenschaftsart. Im Nachfolgenden befindet sich eine Auflistung dieser.
Berechnung
Steuermesszahlen bei Mietwohngrundstücken bzw. gemischt genutzten Grundstücken:
- Die ersten 3.650 Euro 1 Promille
- Die nächsten 3.650 Euro 1,5 Promille
- Darüber 2 Promille
Steuermesszahlen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben:
- Die ersten 3.650 Euro 1,6 Promille
- Darüber 2 Promille
Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern:
- Die ersten 3.650 Euro 0,5 Promille
- Die nächsten 7.300 Euro 1 Promille
- Darüber 2 Promille
Steuermesszahlen bei allen übrigen Grundstücken:
- Die ersten 3.650 Euro 1 Promille
- Darüber 2 Promille
Um die Systematik der Grundsteuer und die deren Berechnung unter der Zuhilfenahme bestimmter Kennzahlen nochmals zu verdeutlichen, findet sich im Folgenden ein Musterrechenbeispiel.
Nehmen wir an, es handelt sich bei dem betrachteten Objekt um ein Einfamilienhaus. Dieses hat einen Einheitswert von 40.000 Euro. Wie bereits oben erwähnt, beträgt die Steuermesszahl für die ersten 3.650 Euro 0,5 Promille, für die nächsten 7.300 Euro 1 Promille und alles darüber 2 Promille. Daher würde der Steuermessbetrag in diesem Falle 67,225 Euro betragen.
Steuerhebesatz
Eine weitere Begrifflichkeit, die im Zusammenhang mit der Grundsteuer erwähnt werden muss, ist der sogenannte Steuerhebesatz. Hat man erstmal den Steuermessbetrag ermittelt, so kann die tatsächliche Steuerhöhe mittels des Steuerhebesatzes errechnet werden. Dieser kann bis zu 500% betragen. Bei den 67,225 Euro Steuermessbetrag würde dies bei 500% einen Steuerbetrag von 336,13 Euro ausmachen. Diese Steuer ist jedoch in der Regel nicht auf einmal zu bezahlen, da die Zahlung quartalsweise erfolgt, wenn die Jahresgrundsteuer mehr als 75 Euro beträgt. Die Zahlungstermine sind in diesem Falle der 15.2., 15.5., 14.8. und der 15.11. Überschreitet der zu zahlende Betrag 75 Euro nicht, so hat die Zahlung des Steuerbetrages am 15.5. erfolgen.
In diesem zweiten Beispiel nehmen wir an, dass es sich bei dem betrachteten Objekt um ein betriebliches Grundstück handelt. Das Objekt befindet sich in einer Gemeinde, welche den Steuerhebesatz auf das Maximum von 500% festgelegt hat. Der Einheitswert der Liegenschaft beträgt in diesem fiktiven Beispiel 100.000 Euro. Dies würde unter der Berücksichtigung der Steuermesszahlen einen Steuermessbetrag von 196,35 Euro betragen. Unter der Berücksichtigung des Steuerhebesatzes von 500%, würde sich ein Grundsteuerjahresbetrag von 981,75 Euro ergeben, welcher wiederum auf Grund der Höhe quartalweise aufgeteilt und bezahlt wird.
Befreiung von der Grundsteuer
Es ist ferner unter Umständen möglich, von der Grundsteuer befreit zu werden. Hierbei gilt es zwischen einer dauernden und einer zeitlich begrenzten Grundsteuerbefreiung zu unterscheiden. Beide Szenarien werden im Nachfolgenden näher erläutert.
Zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiung:
Auf Grund der Landesgesetze kann in einigen Bundesländern eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Grundsteuer – vor allem für neue, unter Umständen geförderte – Wohnobjekte erzielt werden. Weitere Informationen rund um die zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiung kann man auf Anfrage beim Gemeindeamt bekommen.
Dauernde Grundsteuerbefreiung:
Hierüber kann das Finanzamt entscheiden. Dauerhafte Befreiungen von der Grundsteuer können etwa für öffentliche Verkehrswege, Grundstücke von Gebietskörperschaften oder aber auch für Gewässer erzielt werden.
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