Die Entrichtung der Gebühren gilt in Österreich für Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge und weitere sogenannte Bestandsverträge. Dazu gibt es verschiedene Voraussetzungen zur Gebührenpflicht, Höhe und Bemessung.
Höhe
Die Höhe beträgt in der Regel ein Prozent (1%) der Bemessungsgrundlage. Einzig bei Jagdpachtverträgen liegt die Höhe bei zwei Prozent (2%).
Bemessungsgrundlage
Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist abhängig von der Dauer und dem Entgelt der Verträge. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gebühren erfolgt in Österreich nach folgenden Voraussetzungen:
Zeitlich befristeter Vertrag
Bemessungsgrundlage: jährlicher Wert der wiederkehrenden Leistungen x Zeit + einmalige Leistung
Zeitlich unbefristeter Vertrag
Bemessungsgrundlage: jährlicher Wert der wiederkehrenden Leistungen x 3 + einmalige Leistung
Weitere Voraussetzungen findet man auf der Website des Finanzministeriums Österreich unter bmf.gv.at.
Von der Gebührenpflicht ausgenommen
Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind folgende Verträge:
Mietvertrag
Bei einem Mietvertrag besteht unter diesen Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung:
- Mietverträge von Wohnungen, die nach 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind von der Gebührenpflicht befreit.
- Mietverträge von Wohnungen, die vor dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden und nicht länger als drei Monate andauern, sind ebenfalls von der Gebühr befreit.
Nutzungsvertrag
- Nutzungsverträge (urheberrechtlich und leistungsschutzrechtlich), Lizenzverträge für Marken und Muster, sowie Patentverträge.
Bestandvertrag
- Liegt die Höhe der Bemessung unter 150 Euro, wird keine Gebühr fällig.
Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren
Die Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren für Bestandsverträge erfolgen entweder direkt in FinanzOnline oder mittels Formular Geb1 und Geb1a beim zuständigen Finanzamt.
Formular Geb1 und Geb1a
Die sogenannte Anmeldung über die Selbstverrechnung der Gebühren beim österreichischen Finanzamt erfolgt mittels Formular Geb1 und Geb1a.
Die Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren für Bestandverträge wird gemäß § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 Gebührengesetz (GebG) 1957 durchgeführt und vorgeschrieben.
Formular ausfüllen
Folgende Angaben müssen im Formular erbracht werden:
- Abgabenkontonummer (Steuernummer des Antragstellers)
- Anmeldezeitraum (MMJJJJ)
- Persönliche Angaben und Daten des Bestandgebers
- Die Berechnung der Gebühren: Summe der Bemessungsgrundlagen und Summe der Gebühren
- Auf Seite 2 des Antrags ist eine Liste bzw. Tabelle aller Bestandverträge auszufüllen
Das Formular zur Anmeldung finden Sie hier online zum Download als PDF.
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Banken, Mieten & Co. - Diese Gebühren steigen ab Juli
Die Inflation ist in Österreich mit 9,0 Prozent weiterhin hoch. Jene Gebühren und Kosten, die an die Inflationsrate gebunden sind, steigen daher ab Juli erneut an. Das betrifft unter anderem Mieten und Bankgebühren. Alle Details dazu, was nun für wen teurer wird, findet man hier auf Finanz.at.