Die Entrichtung der Gebühren gilt in Österreich für Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge und weitere sogenannte Bestandsverträge. Dazu gibt es verschiedene Voraussetzungen zur Gebührenpflicht, Höhe und Bemessung.

Höhe

Die Höhe beträgt in der Regel ein Prozent (1%) der Bemessungsgrundlage. Einzig bei Jagdpachtverträgen liegt die Höhe bei zwei Prozent (2%).

Bemessungsgrundlage

Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist abhängig von der Dauer und dem Entgelt der Verträge. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gebühren erfolgt in Österreich nach folgenden Voraussetzungen:

Zeitlich befristeter Vertrag

Bemessungsgrundlage: jährlicher Wert der wiederkehrenden Leistungen x Zeit + einmalige Leistung

Zeitlich unbefristeter Vertrag

Bemessungsgrundlage: jährlicher Wert der wiederkehrenden Leistungen x 3 + einmalige Leistung

Weitere Voraussetzungen findet man auf der Website des Finanzministeriums Österreich unter bmf.gv.at.

Von der Gebührenpflicht ausgenommen

Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind folgende Verträge:

Mietvertrag

Bei einem Mietvertrag besteht unter diesen Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung:

  • Mietverträge von Wohnungen, die nach 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind von der Gebührenpflicht befreit.
  • Mietverträge von Wohnungen, die vor dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden und nicht länger als drei Monate andauern, sind ebenfalls von der Gebühr befreit.

Nutzungsvertrag

  • Nutzungsverträge (urheberrechtlich und leistungsschutzrechtlich), Lizenzverträge für Marken und Muster, sowie Patentverträge.

Bestandvertrag

  • Liegt die Höhe der Bemessung unter 150 Euro, wird keine Gebühr fällig.

Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren

Die Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren für Bestandsverträge erfolgen entweder direkt in FinanzOnline oder mittels Formular Geb1 und Geb1a beim zuständigen Finanzamt.

Formular Geb1 und Geb1a

Die sogenannte Anmeldung über die Selbstverrechnung der Gebühren beim österreichischen Finanzamt erfolgt mittels Formular Geb1 und Geb1a.

Die Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren für Bestandverträge wird gemäß § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 3 Gebührengesetz (GebG) 1957 durchgeführt und vorgeschrieben.

Formular ausfüllen

Folgende Angaben müssen im Formular erbracht werden:

  • Abgabenkontonummer (Steuernummer des Antragstellers)
  • Anmeldezeitraum (MMJJJJ)
  • Persönliche Angaben und Daten des Bestandgebers
  • Die Berechnung der Gebühren: Summe der Bemessungsgrundlagen und Summe der Gebühren
  • Auf Seite 2 des Antrags ist eine Liste bzw. Tabelle aller Bestandverträge auszufüllen

Das Formular zur Anmeldung finden Sie hier online zum Download als PDF.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.08.2021, 14:27 Uhr