Wie bereits erwähnt, gibt es die Finanztransaktionssteuer derzeit noch nicht in Österreich, es gibt lediglich eine Besteuerung von Wertpapiergewinnen, die realisiert wurden.
Die Finanztransaktionssteuer in Europa
In Europa gibt es bereits einige Länder, die eine Finanztransaktionssteuer im Gespräch haben. Frankreich und Italien hingegen haben seit 2012 und 2013 bereits eine Finanztransaktionssteuer in ihrem Land eingeführt. Viele andere Länder in Europa planen eine Einführung der besagten Steuer, wann diese jedoch wo und in welcher Form eingeführt wird, steht noch in den Sternen.
Welche Geschäfte könnte die Finanztransaktionssteuer in Zukunft betreffen?
Grundsätzlich sollen von der Finanztransaktionssteuer sehr viele Finanzinstrumente und -geschäfte betroffen sein. Es ist also möglich, dass eine Steuer auf Anleihen, Derivate und Aktien erhoben werden könnte. Die Höhe der Steuersätze sind hierbei jedoch noch nicht festgelegt worden und man weiß auch noch nicht, wann und ob dies überhaupt geschehen wird. Auch der Umfang der Finanztransaktionssteuer ist noch nicht genau definiert. Dies bedeutet aber im Konkreten auch, dass die Finanztransaktionssteuer zukünftig auch noch mehr bzw. andere Transaktionen berühren könnte.
Man ist sich in Europa noch nicht darüber einig, wie ein EU-weites, generelles Steuermodell aussehen könnte. Der bisher größte Wiederstand kam aus London – die Londoner haben einen der größten Finanzplätze der Welt. Auf Grund dessen scheinen die Londoner auch nicht gerade darüber erfreut, dass eine Steuer, die auf all diese Transaktionen greifen würde, eingeführt wird.
Wieso ist die Finanztransaktionssteuer im Gespräch, ist jedoch noch nicht eingeführt worden?
Die Finanztransaktionssteuer ist seit nun zirka zehn Jahren im Gespräch und wurde – außer in Italien und Frankreich – noch immer nicht umgesetzt. Einer der Gründe hierfür ist schlichtweg, dass man sich über die genauen Bestimmungen und Regelungen einer solchen Steuer innerhalb der EU bzw. innerhalb der Eurozone einfach nicht einigen kann. Es gibt keine Klarheit und Einigung darüber, was genau besteuert werden soll und wie hoch die Steuer ausfallen soll – aktuell wird sehr darüber nachgedacht, Derivat- und Aktiengeschäfte zu versteuern.
Seit etwa zehn Jahren – seit der Finanzkrise – wird die Finanztransaktionssteuer und deren Einführung diskutiert. Frankreich und Deutschland haben ein großes Interesse an der Umsetzung der Einführung einer solchen Steuer. So war es der Fall, dass bereits im Jahre 2014 elf Länder der EU gab, die mit dem Jahre 2016 eine Finanztransaktionssteuer einführen wollten. Estland entschied sich aber ein wenig später doch wieder gegen eine Einführung, wodurch es nicht mehr möglich wurde, den ursprünglichen Zeitplan einhalten zu können. Die übrigen zehn Länder, die immer noch für die Einführung der Finanztransaktionssteuer sind, arbeiten seitdem immer noch an einem Konzept, mit dem jedes Land leben kann und einverstanden ist. Wann diese Arbeit abgeschlossen sein wird bzw. ob dies je der Fall sein wird, kann nicht prognostiziert werden.
Der BREXIT spielte für die Planung der Finanztransaktionssteuer eine entscheidende Rolle. Dies ist nicht zuletzt der Fall, dass Großbritannien eine sehr breit gefächerte Bankenlandschaft besitzt. Viele Banken könnten ihren Sitz in ein anderes europäisches Land wechseln – vor allem Deutschland und Frankreich sind attraktive Länder hierfür. So könnte derzeit eine Einführung der Finanztransaktionssteuer sehr unattraktiv sein, weswegen auf alle Fälle – selbst, wenn eine Lösung gefunden wurde – noch ein wenig mit der Verkündung gewartet werden würde.
Vorteile einer Finanztransaktionssteuer
Auch über die Frage, ob und welche positiven Effekte eine Finanztransaktionssteuer mit sich bringen würde, wird viel nachgedacht. Vor allem gegenüber Spekulanten sollte eine solche Steuer vor allem einen Effekt haben. Es ist aber denkbar, dass sich diese auf andere Märkte konzentrieren und etwa in den Handel mit Produkten einsteigen, welche nicht einer solchen Steuer unterliegen. Aber nicht nur dies in als Vorteil zu sehen, sondern auch, dass so mancher Staatshaushalt eines eher wirtschaftlich nicht so gut dastehenden Staates sehr von einer Einführung einer Finanztransaktionssteuer profitieren könnte.
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