Die Website FinanzOnline (kurz „FON“) des Bundesfinanzministeriums Österreich ermöglicht allen Bürgern und Unternehmen eine einfache Finanzverwaltung im Internet. Damit sparen sich Bürger und Unternehmen den Gang zum Finanzamt oder den Schriftverkehr auf dem Postweg.
Direkter Kontakt zum Finanzamt mit Finanz-Online
Die Finanzverwaltung Finanz Online ist das wichtigste E-Government-Portal in Österreich und steht kostenlos zur Verfügung.
Jedes Unternehmer und jeder Bürger kann seine eigenen Zugangsdaten zum Login anfordern und so das Finanz-Online-Konto nutzen. Steuererklärungen und andere Anträge können dann jederzeit vom PC oder Smartphone (Handy) eingebracht und Gutschriften ausgezahlt werden. Die Bescheide nach erfolgreicher Durchführung und Bearbeitung der Anträge sind ebenfalls in FinanzOnline einsehbar und werden vom Finanzamt darin an den Antragsteller zugestellt. Laut Finanzministerium konnten so seit dem Jahr 2003 rund 330 Millionen Euro an Verwaltungskosten gespart werden.
Neben Unternehmen und Privatpersonen können auch Gemeinden und Institutionen das Portal im Internet nutzen. Ebenfalls ermöglicht die Website den Zugriff durch Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Buchhalter, Rechtsanwälte und Notare, um ihre Klienten zu vertreten. Bilanzbuchhalter und Steuerberater können durch FinanzOnline die Anträge der Kunden direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Erstanmeldung zu FinanzOnline
Zur Erstanmeldung im FinanzOnline-Konto müssen Privatpersonen das Formular unter finanzonline.bmf.gv.at ausfüllen und absenden. Dafür sind folgende Daten zur Eingabe erforderlich:
- Vor- und Nachname
- Sozialversicherung snummer
- Geschlecht
- Adresse (Straße & Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Identitätsnachweis
- Telefonnummer
- Fax
- Emailadresse
- Benutzeridentifikation zum Login
Als Identitätsnachweis dient die Nummer von Führerschein, Reisepass, Personalausweis, Behindertenpass, Mopedausweis, Lehrlingsausweis, Schülerausweis oder edu.card. Die Benutzeridentifikation muss zwischen 8 und 12 Zeichen enthalten, wovon mindestens eines eine Ziffer und eines ein Buchstabe sein muss, jedoch Umlaute und Sonderzeichnen nicht erlaubt sind.
Nach dem Absenden der Daten an das Finanzamt wird Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen per Post ein Brief mit Ihren Zugangsdaten zu Ihrem Konto geschickt.
Unternehmen und juristische Personen müssen zur Erstanmeldung in FinanzOnline persönlich beim zuständigen Finanzamt vorsprechen und diese Anmeldung bei einem Beamten am Schalter abschließen.
Alle Einzelunternehmer erhalten neben der Erstanmeldung in diesem Zug auch Zugriff auf ihr Konto im Unternehmensserviceportal unter usp.gv.at im Internet. Darüber können unter anderem die e-Rechnungsverwaltung und das Dienstgeberkonto der SVA (Sozialversicherung) abgerufen und genutzt werden.
FinanzOnline-Login
Der Login wird mit den Zugangsdaten (Benutzeridentifikation, Pin) auf FinanzOnline einfach durchgeführt. Rufen Sie im Internet die Seite finanzonline.bmf.gv.at/fon/ auf und melden Sie sich an. Nun können Sie alle Dienste zur Finanzverwaltung kostenfrei als Privatperson oder Unternehmen (Gesellschaft, Firma) nutzen.
Anmeldung mit Bürgerkarte (Handy-Signatur)
Die Anmeldung zum Portal kann für Privatpersonen ebenfalls mit Bürgerkarte über eine Handy-Signatur durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu erfahren Sie unter https://www.buergerkarte.at/.
Pin vergessen oder gesperrt – Online-Konto zurücksetzen
Sie haben Ihren FinanOnline-Pin zum Login in Ihr Konto vergessen? Die Pin-vergessen-Funktion ermöglicht das Zurücksetzen der persönlichen Zugangsdaten im Internet. Falls Sie eine natürliche Person (kein Unternehmen) sind, sind dafür sind lediglich folgende Daten einzugeben:
- Sozialversicherungsnummer
- Identitätsnachweis
- Teilnehmer-Identifikation
- Benutzer-Identifikation
Nach erfolgreicher Eingabe und Übermittlung der Daten werden Ihre neuen Zugangsdaten (Pin) zum Login per Post an Sie gesendet. Andernfalls können Sie auch neue Logindaten (Pin, Kennwort) bei Ihrem Finanzamt abholen oder schriftlich beantragt werden.
Für Unternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen ist die Online-Pin-vergessen-Funktion nicht nutzbar. Diese müssen persönlich beim Finanzamt oder schriftlich die Wiederherstellung der Logindaten anfordern.
Anonyme Steuerberechnung
Auf Finanz Online können anonyme Steuerberechnungen, etwa für die Einkommensteuer, durchgeführt werden. Diese Berechnungen können ohne Anmeldung auf Finanz Online durchgeführt werden.
Finanz Online eLearning
Finanz Online eLearning ist ein Lernprogramm für den richtigen Umgang mit allen möglichen Funktionen des Finanzamt-Portals. Die Programme vermitteln Nutzern in Bild und Ton das notwendige Wissen für diese Angelegenheiten.
Hilfe bei der Arbeitnehmerveranlagung
In diesem Programm findet man alle notwendigen Informationen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) und zum Umgang mit dem Online-Konto. Der Ausgleich kann zunächst im Internet berechnet und anschließend direkt dort durchgeführt und als Antrag eingebracht werden.
Hilfe bei elektronischer Zahlung
Dieses Lernprogramm beinhaltet alles, was man für die Durchführung und Handhabung elektronischer Zahlungen und der Meldung von Selbstbemessungsabgaben wissen muss.
Zusätzlich zu den eLearning-Programmen steht Nutzern auch der FinanzOnline Ratgeber kostenfrei zur Verfügung.
Finanzämter in Österreich
Alle Finanzämter in Österreich in einer Übersicht:
- Finanzamt Wien (FA06, FA07, FA09, FA10, FA12): Marxergasse 4, 1030 Wien | Dr. Adolf Schärf-Platz 2, 1220 Wien, Österreich
- Finanzamt Salzburg (FA91, FA93): Aignerstaße 10, 5026 Salzburg, Österreich
- Finanzamt Graz (FA68): Conrad von Hötzendorf-Straße 14 – 18, 8010 Graz, Österreich
- Finanzamt Innsbruck (FA81): Innrain 32, 6020 Innsbruck, Österreich
- Finanzamt Linz (FA46): Bahnhofplatz 7, 4020 Linz, Österreich
Darüber sollten Sie sich auch informieren:
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Häufige Fragen und Antworten
Wie kann man sich bei FinanzOnline anmelden?
Die Anmeldung in FinanzOnline funktioniert via Login-Code, Bürgerkarte oder Handysignatur. Diese müssen jeweils zuvor beim Finanzamt beantragt werden. Dazu ist ein Lichtbildausweis notwendig.
Was kann man in FinanzOnline machen?
In FinanzOnline können Anträge und Formulare eingebracht und an das Finanzamt übermittelt werden. Zudem werden diese Anträge und Benachrichtigungen seitens BMF online zugestellt.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Vorsicht bei 'Steuergutschrift': Diese Nachrichten können teuer werden
Seit Wochen häufen sich wieder Nachrichten über vermeintliche Steuergutschriften und ablaufende FinanzOnline-Registrierungen. Dabei ist große Vorsicht geboten. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
FinanzOnline-Assistent kann beim Steuerausgleich viel Geld kosten
Wie jedes Jahr können sich ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit ihrem Steuerausgleich viel Geld vom Finanzamt zurückholen. Die Gutschrift wird heuer deutlich ansteigen. Doch Vorsicht: Der FinanzOnline-Assistent kann dabei viel Geld kosten. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Fake-Rückerstattung von FinanzOnline - Neue Phishing-Mails unterwegs
Derzeit kursieren wieder neue Betrugsversuche via Phishing-Mails, die angeblich von FinanzOnline verschickt werden. Darin wird eine Steuerrückerstattung von 537 Euro versprochen. Doch diese gibt es nicht. Auch Finanz.at wird als Absender der Nachricht missbraucht, hat damit jedoch nichts zu tun. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Warnung vor Rückerstattung - Diese E-Mail sofort löschen
Seit Monaten häufen sich in Österreich Fälle von angeblichen Emails des Finanzamts mit Steuerrückerstattungen. Darin werden Empfänger zur Angabe persönlicher Daten aufgefordert. Eine neue Email verspricht weitere 750 Euro. Hier ist Vorsicht geboten: Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
FinanzOnline-Assistent kostet beim Steuerausgleich hunderte Euro
Wie jedes Jahr holen sich ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu Jahresbeginn mit ihrem Steuerausgleich die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Ein großer Teil davon erstellt die Arbeitnehmerveranlagung selbst in FinanzOnline. Bei der Nutzung des digitalen Assistenten ist jedoch Vorsicht geboten. Hier kann viel Geld verloren gehen, wie ein neuer Test zeigt.
'Letzte Warnung!' - Vorsicht vor Nachricht aus FinanzOnline
Derzeit erhalten tausende Bürgerinnen und Bürger vermeintliche Nachrichten von FinanzOnline - dem elektronischen Service des BMF. Doch dabei sollte man Vorsicht walten lassen. Selbst das Finanzministerium warnt vor diesen E-Mails. Was genau dahinter steckt, findet man hier auf Finanz.at.
Frist läuft ab: Für Einmalzahlungen müssen Bürger noch schnell ihre Daten prüfen
Die Frist zur Überprüfung und Aktualisierung der Daten in FinanzOnline läuft am 15. Juli ab. Diese Daten sind für die Auszahlung der Einmalzahlungen aus dem Anti-Teuerungspaket notwendig. FinanzOnline wird zudem um neue Funktionen erweitert und erhält ein neues Design.