Ab 30. September 2022 wird der Familienbonus von bisher 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind jährlich erhöht. Diese Maßnahme wurde aufgrund der anhaltenden Teuerung als Entlastung vorgezogen. Pro Kind unter 18 Jahren kann ein Betrag von bis zu 2.000 Euro geltend gemacht werden, für Kinder über 18 Jahre sind es 650 Euro. Wird zu wenig Lohn- oder Einkommensteuer entrichtet, um Anspruch auf den Familienbonus zu haben, kann der Kindermehrbetrag als Negativsteuer beantragt werden. Dieser wurde von 250 Euro auf 550 Euro für das Jahr 2022 erhöht.
Wird der Familienbonus direkt monatlich bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, wird der neue Betrag von 2.000 Euro im September rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 aufgerollt. Ist das nicht der Fall, kann er bei der Arbeitnehmerveranlagung ab 2023 geltend gemacht werden.
Der Familienbonus Plus gilt ab der Veranlagung für das Jahr 2019 und soll Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Er wurde im Zuge der Steuerreform mit 01. Januar 2019 eingeführt. dabei handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Mit anderen Worten wird durch diesen die Steuerlast um 1.500 Euro (2.000 Euro ab 2022) pro Kind und Jahr direkt reduziert. Familien erhalten diesen im Allgemeinen solange, wie auch Familienbeihilfe für das betreffende Kind bezogen wird.
Wird das Kind 18 Jahre alt, so steht der Familie immer noch ein Familienbonus zu, dieser ist jedoch auf 650 Euro pro Jahr und Kind reduziert. Dieser steht einem jedoch nur dann zu, wenn für das Kind auch weiterhin noch Familienbeihilfe bezogen wird.
Für das Jahr 2022 beträgt die maximale Höhe des Familienbonus 2.000 Euro pro Kind jährlich.
Kindermehrbetrag
Alleinerziehende oder Alleinverdienende, die aufgrund ihres geringes Einkommens zu wenig oder keine Lohnteuer bzw. Einkommensteuer entrichten - also somit keinen Anspruch auf den Familienbonus haben - erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind jährlich als Negativsteuer. Bei der Veranlagung (Steuerausgleich) für das Jahr 2022 - also konkret ab Januar 2023 - steigt der Kindermehrbetrag auf 550 Euro pro Kind an.
Alle Informationen zum Kindermehrbetrag findet man auf Finanz.at.
Formular E30
Das Formular E30 für den Familienbonus Plus ist beim Finanzamt direkt oder online als PDF verfügbar. Dieses Formular muss als Antrag ausgefüllt und eingereicht werden, um die Bonuszahlung beziehungsweise die steuerliche Berücksichtigung und Entlastung zu erhalten.
Bestimmungen und Regelungen zum Familienbonus
Im Nachfolgenden werden die grundlegenden Informationen über den Familienbonus Plus geklärt:
Deckelung bei Familienbonus Plus
Es wird im Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus keinen Deckel geben. Begrenzt wird dieser nämlich nur einerseits durch die Höhe der eigenen Einkommenssteuer und der gesetzlich maximalen Höhe von 1.500 Euro pro Jahr und Kind bis zum 18. Lebensjahr und dem Maximalbetrag von 500 Euro pro Jahr und Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Müsste also eine Person, die zwei Kinder von bis zu 18 Jahren hat, 3.000 Euro Lohnsteuer bezahlen, so würde diese Person keine Einkommenssteuer mehr bezahlen müssen, da sie zu 100% von der Einkommenssteuer befreit sein würde (3.000 Euro – 2 * 1.500 Euro = 0 Euro).
Höhe des Gehalts
Grundsätzlich kann man den Familienbonus Plus schon bereits ab dem ersten Steuereuro beziehen, natürlich nicht in voller Höhe. Den Maximalbetrag kann ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens zirka 1.700 Euro – wenn ein Kind in der Familie lebt – bezogen werden.
Aufteilung zwischen Ehepartner und Partner
(Ehe-)Partner können sich einigen, ob entweder einer der beiden den gesamten Familienbonus bezieht oder ob dieser in einem Verhältnis von 50% zu 50% aufgeteilt wird.
Anspruch auf Familienbonus Plus
Bei der Inanspruchnahme des Familienbonus Plus kann man im Allgemeinen zwischen zwei Varianten wählen. Dieser kann nämlich entweder über die Lohnverrechnung 2019 – also durch den Arbeitgeber – oder im Zuge der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 (die Auszahlung wäre 2020) in Anspruch genommen werden. Wählt man erstere Variante, so muss man dies beim Arbeitgeber mit einem ausgefüllten Formular ab Dezember 2018 beantragen. Ansonsten gibt es eine Beilage im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung, die man ausfüllen muss.
Kinder im Ausland
Nur Kindern, die im Inland leben, steht der Familienbonus Plus in der gesetzlichen Höhe zu. Für Kinder, die im EU bzw. EWR-Raum und in der Schweiz leben, wird der Familienbonus indexiert, also an das Preisniveau angepasst und ausbezahlt. Für all jene Kinder, die nicht im Inland oder im EU-/EWR-Raum oder der Schweiz leben, gibt es auch keinen Familienbonus Plus.
Getrennt lebenende Eltern
Auch getrennt lebende Elternteile können den Familienbonus in Anspruch nehmen. Der Bonus kann zwischen dem Familienbeihilfeberechtigten und der Person, die für das Kind Unterhalt bezahlt, aufgeteilt werden.
Familien im Ausland
In voller Höhe steht der Familienbonus nur Kindern in Österreich zu. Personen im Ausland (EWR/EU oder der Schweiz) können ihn - wie auch die Familienbeihilfe - zwar beziehen, die Höhe wird jedoch an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst und indexiert.
Geringverdiener und nicht steuerzahlende Eltern
Wie bereits erwähnt, soll der Familienbonus Plus zur Entlastung der Steuer dienen. So entfällt der zu zahlende Steuerbetrag bei geringverdienenden Eltern zur Gänze, wenn der zu zahlende Steuerbetrag kleiner ist, als der Familienbonus, den man erhält. Es gibt auch den Kindermehrbetrag, der bereits oben beschrieben wurde. Dieser steht jedoch Personen, die seit mindestens 11 Monaten oder anders gesagt 330 Tagen Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung beziehen, nicht zu.
Menschen mit Behinderungen
Es gibt durch das Inkrafttreten des Familienbonus Plus und dessen Regelungen keinerlei Schlechterstellung oder Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung bzw. Eltern von Kindern mit Behinderungen. Wie bereits erwähnt ist der Anspruch auf den Familienbonus mit dem Anspruch auf Familienbeihilfe verknüpft. So kann den Eltern von Kindern mit Behinderungen zukünftig nicht nur der Bezug von Familienbeihilfe, sondern ferner auch der des Familienbonus zustehen. Der erhöhte Familienbeihilfenanspruch bleibt hierbei weiterhin bestehen.
Familienbonus Plus bei getrenntlebenden Eltern
Wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben, so kann der Familienbonus Plus von der erziehungsberechtigten Person oder von der Person, die Unterhaltszahlungen leistet bezogen werden – auch hier ist eine Aufteilung des Bezugs möglich. Hier gilt dasselbe, wie bereits oben unter dem Punkt der Aufteilung des Familienbonus angeführt war.
Weitere Informationen zum Thema "Familie":
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Häufige Fragen und Antworten
Wie viel Steuerersparnis bringt der Familienbonus?
Durch den Familienbonus erhalten Eltern abhängig vom Einkommen und Alter bzw. Anzahl der Kinder bis zu 1.500 Euro jährlich an Steuernachlass vom Staat. Nutzen Sie den Familienbonus-Rechner auf Finanz.at für genaue Auskünfte über die Höhe der Steuerersparnis. Voll ausgeschöpft wird er bereits ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1.700 Euro bei einem Kind.
Wo kann man den Familienbonus Plus beantragen?
Mit dem Formular E30 kann der Familienbonus in Österreich direkt beim Finanzamt oder via FinanzOnline beantragt werden.
Was sind die Voraussetzungen für den Familienbonus?
Die Voraussetzungen sind, dass für das jeweilige Kind auch die Familienbeihilfe bezogen werden muss und es einen ständigen Aufenthalt im Inland, einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz nachweisen muss. Für Kinder außerhalb Österreichs gilt eine Indexierung der Höhe an das jeweilige Preisniveau.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Bis zu 700 Euro: Erhöhte Boni bringen Familien heuer mehr Geld
Viele Bonuszahlungen und steuerliche Entlastungen - besonders für Familien - sind heuer erneut angehoben worden. Das betrifft etwa den Kindermehrbetrag oder den Familienbonus. Weitere Zuschüsse kommen bald. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 700 Euro für Familien bringen heuer erhöhte Kinderboni
Viele Boni und steuerliche Erleichterungen für Familien werden heuer erneut erhöht. Das betrifft etwa den Kindermehrbetrag oder den Familienbonus und bringt nun pro Kind mindestens 700 Euro jährlich. Alle Details dazu und wie man den Betrag geltend machen kann, findet man hier auf Finanz.at.
Zuschüsse, Boni & Steuern: So werden Familien 2024 entlastet
Familien mit Kindern werden auch heuer wieder mit hunderten Euro zusätzlich finanziell entlasten. Darunter fallen etwa Steuerabsetzbeträge, Zuschüsse für AlleinerzieherInnen, Einmalzahlungen und Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder zu Schulkosten. Alle Details findet man in dieser Übersicht auf Finanz.at.
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Familien mit Kindern werden auch heuer wieder mit hunderten Euro zusätzlich finanziell entlasten. Darunter fallen etwa Zuschüsse für AlleinerzieherInnen, zur Kinderbetreuung oder zu Schulkosten, aber auch Steuererleichterungen. Alle Details findet man in dieser Übersicht auf Finanz.at.
Nachforderung droht: Familienbonus muss extra beantragt werden
Familien profitieren heuer noch mehr vom Steuerausgleich. Sie können pro Kind bis zu 2.000 Euro steuerlich absetzen. Wer den Familienbonus aber bereits monatlich berücksichtigt, muss beim Steuerausgleich aufpassen: Der Bonus muss aktiviert und bestätigt werden, sonst droht eine Nachforderung. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Höhere Kinderboni fix: 700 Euro für Familien in 2024
Nun ist fix, dass diverse Boni und steuerliche Erleichterungen abermals erhöht werden. Das betrifft etwa den Kindermehrbetrag oder den Familienbonus und bringt nun pro Kind mindestens 700 Euro jährlich. Alle Details dazu und wie man den Betrag geltend machen kann, findet man hier auf Finanz.at.
Familienbonus muss aktiviert werden - sonst droht Nachforderung
Im Zuge der Teuerung wurde der Familienbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind auf 2.000 Euro erhöht, um Familien finanziell zu entlasten. Dabei kann der Betrag beim Lohnsteuerausgleich oder unterjährlich bei der Lohnverrechnung geltend gemacht werden. Doch Vorsicht: In beiden Fällen muss der Familienbonus erst aktiviert und bestätigt werden, sonst droht eine Nachforderung. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Familien-Entlastung kommt - Bis zu 625 Euro mehr pro Kind
Familien werden ab Januar zusätzlich gegen die Teuerung entlastet. Durch Erhöhung der Familienbeihilfe, des Familienbonus und des Kinderabsetzbetrags sollen sie von jährlich bis zu 625 Euro mehr pro Kind profitieren. Bei mehr als einem Kind steigt die Entlastung nochmals an.
Jetzt fix - 500 Euro mehr pro Kind durch höheren Familienbonus
Im September treten neue Anti-Teuerungmaßnahmen für Familien und Geringverdiener in Kraft, die spätestens bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 beansprucht werden können. Konkret erhalten niedrige Einkommen bis zu 500 Euro einmalig und 550 Euro pro Kind, höhere Einkommen werden durch die Erhöhung des Familienbonus zusätzlich entlastet.
Weitere Entlastungen: 500 Euro mehr pro Kind ab September
Die Teuerung hält weiter an und wird in den nächsten Monaten noch mehr Fahrt aufnehmen. Als Entlastung für Familien wird daher die Erhöhung des Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro pro Kind jährlich vorgezogen. Sie tritt ab Ende September in Kraft.