Mit dem Entlastungsrechner zur Kalten Progression wird die geschätzte Steuerentlastung ab Januar 2025 - also die Abschaffung der kalten Progression - berechnet. Als Grundlage dienen die vorläufigen neuen Grenzwerte der Lohnsteuertabelle.

Diese werden um die durchschnittliche Inflation von Juli 2022 bis Juni 2023 erhöht. Zwei Drittel entfallen automatisch auf alle Stufen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes. Das übrige Drittel wird individuell vergeben. Das naheliegendste Modell ist, dass sie auf die beiden untersten Steuerstufen aufgeteilt werden (im Rechner entsprechend berücksichtigt).

Zudem werden die Sozialleistungen ebenfalls valorisiert. Der Inflationszeitraum als Grundlage für diese Berechnung ist von August 2022 bis Juli 2023 und beträgt vorläufig geschätzt 9,7 Prozent.

Ab 2024 gilt zusätzlich die volle Steuersenkung der dritte Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von vormals 42 auf 40 Prozent wirksam. Für 2023 wurde hierfür ein Mischwert von 41 Prozent herangezogen.

Mit Januar 2025 sollen im Zuge der Abschaffung der kalten Progression voraussichtlich alle Grenzwerte der Steuertarife mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um 3,8 Prozent erhöht werden. Das würde folgende Lohnsteuertabelle ergeben:

Lohnsteuertabelle (2025)

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

Alle Berechnungen basieren damit auf vorläufigen Werten von Finanz.at und sind aus diesem Grund ohne Gewähr.

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Neuer Rechner zeigt Gehalt nach Steuersenkung 2025

Der neue Entlastungsrechner auf Finanz.at zeigt, wie hoch das Netto-Einkommen aufgrund der neuen Lohnsteuertabelle ab 2025 ausfallen wird. Der Rechner berücksichtigt auch prognostizierte Werte des neuen Sozialversicherungsbeitrages. Bis zu 430 Euro pro Jahr sind möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 04.07.2024, 09:03 Uhr