Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Brutto- und Netto-Einkommen (Gehalt) wirklich ist? Einen Lohnsteuerrechner, sowie alle Informationen zu Ihrem Lohn- und Gehaltsrechner in Österreich finden Sie hier!
Lohnsteuertabelle 2025
Ab 2025 werden im Zuge der erneuten (teilweisen) Abschaffung der kalten Progression allen Grenzwerte der Steuertabelle mit Ausnahme der höchsten Stufe erhöht. Das steuerfreie Jahreseinkommen liegt ab 01. Januar 2025 bei 13.308 Euro. Die gesamte Lohnsteuertabelle sieht, wie folgt, aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Ebenfalls valorisiert werden die steuerlichen Absetzbeträge:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Abschaffung der kalten Progression
Ab 2025 werden die Steuertarifstufen erneut angepasst und damit die kalte Progression teilweise abgeschafft. Die neue Steuerfreigrenze liegt ab Januar 2025 bei 13.308 Euro pro Jahr.
Bereits im Jahr 2024 wurden die Grenzwerte der Steuertarife angepasst. Das bedeutet für das gesamte Kalenderjahr, dass Einkommen bis 12.816 Euro steuerfrei sind (Steuerfreigrenze). Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird aufgrund der Aufwertungszahl von 1,035 auf 6.060 Euro pro Monat angehoben.
Senkung der Lohnsteuer-Tarife
Diese Lohnsteuersenkungen wurden bis 2024 im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform umgesetzt:
Die zweite und dritte Stufe der Lohnsteuer und Einkommensteuer werden von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Ab Juli 2022 gilt eine Senkung der zweiten Stufe der Lohnsteuer auf 30 Prozent. Die dritte Stufe wird 2023 auf 40 Prozent reduziert. Alle Maßnahmen zur Steuerreform findet man hier auf Finanz.at.
Daher wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5 Prozent für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41 Prozent für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt letztlich die volle Senkung von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.
Steuerreform - Berechnen Sie, wie viel Sie nach der geplanten Lohnsteuersenkung der Steuerreform mehr verdienen werden.
Lohnsteuer
Seit 2023 trat zudem die Abschaffung der kalten Progression erstmals in Kraft. Sie wird seither jährlich - so auch am 01. Januar 2024 - durchgeführt. Dabei werden die Grenzwerte der Tarifstufen um die Höhe der rollierenden Inflation angehoben.
So sieht die Lohnsteuertabelle aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 1.500,00 € | 1.500,00 € | 1.500,00 € | 21.000,00 € |
SV-Beitrag | 226,80 € | 211,80 € | 211,80 € | 3.145,20 € |
Lohnsteuer | -9,83 € | 40,09 € | 77,29 € | -0,62 € |
Netto | 1.283,03 € | 1.248,11 € | 1.210,91 € | 17.855,42 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 1.600,00 € | 1.600,00 € | 1.600,00 € | 22.400,00 € |
SV-Beitrag | 241,92 € | 225,92 € | 225,92 € | 3.354,88 € |
Lohnsteuer | 7,14 € | 45,24 € | 82,44 € | 213,39 € |
Netto | 1.350,94 € | 1.328,84 € | 1.291,64 € | 18.831,73 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 1.700,00 € | 1.700,00 € | 1.700,00 € | 23.800,00 € |
SV-Beitrag | 257,04 € | 240,04 € | 240,04 € | 3.564,56 € |
Lohnsteuer | 24,12 € | 50,40 € | 87,60 € | 427,41 € |
Netto | 1.418,84 € | 1.409,56 € | 1.372,36 € | 19.808,03 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 25.200,00 € |
SV-Beitrag | 272,16 € | 254,16 € | 254,16 € | 3.774,24 € |
Lohnsteuer | 41,09 € | 55,55 € | 92,75 € | 641,43 € |
Netto | 1.486,75 € | 1.490,29 € | 1.453,09 € | 20.784,33 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 1.900,00 € | 1.900,00 € | 1.900,00 € | 26.600,00 € |
SV-Beitrag | 287,28 € | 268,28 € | 268,28 € | 3.983,92 € |
Lohnsteuer | 58,07 € | 60,70 € | 97,90 € | 855,45 € |
Netto | 1.554,65 € | 1.571,02 € | 1.533,82 € | 21.760,63 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 28.000,00 € |
SV-Beitrag | 302,40 € | 282,40 € | 282,40 € | 4.193,60 € |
Lohnsteuer | 75,05 € | 65,86 € | 103,06 € | 1.069,47 € |
Netto | 1.622,55 € | 1.651,74 € | 1.614,54 € | 22.736,94 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.100,00 € | 2.100,00 € | 2.100,00 € | 29.400,00 € |
SV-Beitrag | 338,52 € | 317,52 € | 317,52 € | 4.697,28 € |
Lohnsteuer | 87,82 € | 69,75 € | 106,95 € | 1.230,56 € |
Netto | 1.673,66 € | 1.712,73 € | 1.675,53 € | 23.472,16 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.200,00 € | 2.200,00 € | 2.200,00 € | 30.800,00 € |
SV-Beitrag | 354,64 € | 332,64 € | 332,64 € | 4.920,96 € |
Lohnsteuer | 107,89 € | 74,84 € | 112,04 € | 1.481,59 € |
Netto | 1.737,47 € | 1.792,52 € | 1.755,32 € | 24.397,45 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.300,00 € | 2.300,00 € | 2.300,00 € | 32.200,00 € |
SV-Beitrag | 393,76 € | 370,76 € | 370,76 € | 5.466,64 € |
Lohnsteuer | 126,16 € | 78,55 € | 115,75 € | 1.708,19 € |
Netto | 1.780,08 € | 1.850,69 € | 1.813,49 € | 25.025,17 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.400,00 € | 2.400,00 € | 2.400,00 € | 33.600,00 € |
SV-Beitrag | 410,88 € | 386,88 € | 386,88 € | 5.704,32 € |
Lohnsteuer | 151,02 € | 83,59 € | 120,79 € | 2.016,62 € |
Netto | 1.838,10 € | 1.929,53 € | 1.892,33 € | 25.879,06 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.500,00 € | 2.500,00 € | 2.500,00 € | 35.000,00 € |
SV-Beitrag | 451,75 € | 426,75 € | 426,75 € | 6.274,50 € |
Lohnsteuer | 168,76 € | 87,20 € | 124,40 € | 2.236,70 € |
Netto | 1.879,49 € | 1.986,06 € | 1.948,86 € | 26.488,80 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.600,00 € | 2.600,00 € | 2.600,00 € | 36.400,00 € |
SV-Beitrag | 469,82 € | 443,82 € | 443,82 € | 6.525,48 € |
Lohnsteuer | 193,34 € | 92,17 € | 129,37 € | 2.541,60 € |
Netto | 1.936,84 € | 2.064,01 € | 2.026,81 € | 27.332,92 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.700,00 € | 2.700,00 € | 2.700,00 € | 37.800,00 € |
SV-Beitrag | 487,89 € | 460,89 € | 460,89 € | 6.776,46 € |
Lohnsteuer | 217,92 € | 97,15 € | 134,35 € | 2.846,50 € |
Netto | 1.994,19 € | 2.141,96 € | 2.104,76 € | 28.177,04 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.800,00 € | 2.800,00 € | 2.800,00 € | 39.200,00 € |
SV-Beitrag | 505,96 € | 477,96 € | 477,96 € | 7.027,44 € |
Lohnsteuer | 242,50 € | 102,12 € | 139,32 € | 3.151,40 € |
Netto | 2.051,54 € | 2.219,92 € | 2.182,72 € | 29.021,16 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 2.900,00 € | 2.900,00 € | 2.900,00 € | 40.600,00 € |
SV-Beitrag | 524,03 € | 495,03 € | 495,03 € | 7.278,42 € |
Lohnsteuer | 267,08 € | 107,10 € | 144,30 € | 3.456,30 € |
Netto | 2.108,89 € | 2.297,87 € | 2.260,67 € | 29.865,28 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 3.000,00 € | 3.000,00 € | 3.000,00 € | 42.000,00 € |
SV-Beitrag | 542,10 € | 512,10 € | 512,10 € | 7.529,40 € |
Lohnsteuer | 291,65 € | 112,07 € | 149,27 € | 3.761,20 € |
Netto | 2.166,25 € | 2.375,83 € | 2.338,63 € | 30.709,40 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 3.200,00 € | 3.200,00 € | 3.200,00 € | 44.800,00 € |
SV-Beitrag | 578,24 € | 546,24 € | 546,24 € | 8.031,36 € |
Lohnsteuer | 340,81 € | 122,03 € | 159,23 € | 4.371,00 € |
Netto | 2.280,95 € | 2.531,73 € | 2.494,53 € | 32.397,64 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 3.500,00 € | 3.500,00 € | 3.500,00 € | 49.000,00 € |
SV-Beitrag | 632,45 € | 597,45 € | 597,45 € | 8.784,30 € |
Lohnsteuer | 414,55 € | 136,95 € | 174,15 € | 5.285,70 € |
Netto | 2.453,00 € | 2.765,60 € | 2.728,40 € | 34.930,00 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 3.800,00 € | 3.800,00 € | 3.800,00 € | 53.200,00 € |
SV-Beitrag | 686,66 € | 648,66 € | 648,66 € | 9.537,24 € |
Lohnsteuer | 499,89 € | 151,88 € | 189,08 € | 6.339,61 € |
Netto | 2.613,45 € | 2.999,46 € | 2.962,26 € | 37.323,15 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 56.000,00 € |
SV-Beitrag | 722,80 € | 682,80 € | 682,80 € | 10.039,20 € |
Lohnsteuer | 565,43 € | 161,83 € | 199,03 € | 7.146,04 € |
Netto | 2.711,77 € | 3.155,37 € | 3.118,17 € | 38.814,76 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 4.500,00 € | 4.500,00 € | 4.500,00 € | 63.000,00 € |
SV-Beitrag | 813,15 € | 768,15 € | 768,15 € | 11.294,10 € |
Lohnsteuer | 729,29 € | 186,71 € | 223,91 € | 9.162,12 € |
Netto | 2.957,56 € | 3.545,14 € | 3.507,94 € | 42.543,79 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 5.500,00 € | 5.500,00 € | 5.500,00 € | 77.000,00 € |
SV-Beitrag | 993,85 € | 938,85 € | 938,85 € | 13.803,90 € |
Lohnsteuer | 1.057,01 € | 236,47 € | 273,67 € | 13.194,27 € |
Netto | 3.449,14 € | 4.324,68 € | 4.287,48 € | 50.001,83 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 7.000,00 € | 7.000,00 € | 7.000,00 € | 98.000,00 € |
SV-Beitrag | 1.165,52 € | 1.101,02 € | 1.101,02 € | 16.188,21 € |
Lohnsteuer | 1.593,12 € | 316,74 € | 353,94 € | 19.788,08 € |
Netto | 4.241,37 € | 5.582,25 € | 5.545,05 € | 62.023,71 € |
in 2025
Bezug monatlich | 13. Bezug Urlaubsgeld | 14. Bezug Weihnachtsgeld | Bezug jährlich | |
---|---|---|---|---|
Brutto | 10.000,00 € | 10.000,00 € | 10.000,00 € | 140.000,00 € |
SV-Beitrag | 1.165,52 € | 1.101,02 € | 1.101,02 € | 16.188,21 € |
Lohnsteuer | 3.037,80 € | 496,74 € | 533,94 € | 37.484,28 € |
Netto | 5.796,68 € | 8.402,25 € | 8.365,05 € | 86.327,51 € |
Gehalt berechnen
Sie möchten wissen, welcher Nettobetrag nach Abzug aller Steuern und Abgaben von Ihrem Bruttogehalt noch übrig bleibt? Oder Sie wollen berechnen, wie viel Brutto Gehalt Sie in der nächsten Gehaltsverhandlung von Ihrem Chef einfordern müssen, um einen bestimmten Nettobetrag zu erreichen? Vielleicht sind Sie auch Dienstgeber und interessieren Sich dafür, welche zusätzlichen Kosten neben dem Bruttogehalt eines Angestellten tatsächlich für Sie anfallen. Oder Sie wollen einfach nur überprüfen, ob die Abzüge auf ihrer Gehaltsabrechnung korrekt bestimmt sind und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Nettogehalt zu optimieren.
Mit dem Brutto-Netto Rechner erfahren Sie - egal ob Angestellter oder Arbeiter - wie hoch Ihr Verdienst (Gehalt, Lohn) nach Abzug der Sozialversicherung und Lohnsteuer in Österreich ist.
Mehr Gehalt durch Steuerreform: Wie viel Geld bekomme ich pro Monat mehr durch die Steuerreform? Weitere Informationen zur Lohnsteuertabelle finden Sie hier! Vergessen Sie nicht jährlich Ihren Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) durchzuführen!
Die Fragen sind vielfältig, doch welcher Grund auch immer ihre Motivation sein mag, eines haben sie alle gemeinsam: Um sie beantworten zu können, müssen für ein bestimmtes Bruttogehalt alle anfallenden Angaben berechnet werden.
Zur Berechnung des Gehalts nach Bundesland inklusive der anfallenden Dienstgeberkosten kann der Brutto-Netto Rechner auf finanzrechner.at verwendet werden.
Die Berechnung von Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer und sonstigen Zusatzkosten für den Dienstgeber in Österreich ist äußerst komplex und enthält eine ganze Reihe an Ausnahmen und Besonderheiten, die selbst Experten immer wieder vor Herausforderungen stellt. Und gehört man nicht zu diesen Experten, ist eine selbst erstellte Brutto-Netto-Berechnung daher ein nahezu unmögliches Projekt oder würde zumindest äußerst viel Zeit in Anspruch nehmen.
Gehaltserhöhungen ab 2025
Ab 2025 werden auf Basis der Kollektivvertragsverhandlungen in Österreich viele Arbeitnehmer mehr Lohn und Gehalt überwiesen bekommen. Die Erhöhungen liegen bei bis zu 4,8 Prozent. In folgenden Branchen bekommt man mehr Gehalt:
- TaxilenkerInnen erhalten ab Januar 2025 um durchschnittlich 6,4 Prozent mehr Gehalt bzw. 120 Euro pro Monat. Der neue Mindestlohnsteigt auf 2.000 Euro, was einem Netto-Plus von 1.295,59 Euro jährlich entspricht.
- Beschäftigte in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung erhalten ab 2025 um 3,8 Prozent mehr Gehalt. Der neue Mindestlohn beträgt 2.080 Euro brutto pro Monat.
- ArbeitnehmerInnen in der Kinderbildung (KindergartenpädagogInnen und AssitentInnen) erhalten zwischen 4,0 und 4,3 Prozent mehr Gehalt - mindestens jedoch 3.063 Euro bzw. 2.137 Euro brutto pro Monat.
- Beschäftigte in der Arbeitskräfteüberlassung werden ab Januar 2025 3,8 Prozent mehr Lohn erhalten. Der neue Mindestlohn beträgt 2.274,97 Euro brutto pro Monat.
- Beschäftigte im Handel bekommen ab Januar 2025 um 3,3 Prozent mehr Bruttogehalt. Damit liegt dieser KV-Abschluss bei den niedrigsten im heurigen Jahr und sogar unter der errechneten Inflation von 3,5 Prozent. Immerhin bringt das neue Einstiegsgehalt von 2.194 Euro für Vollzeitmitarbeiter zusammen mit der Steuersenkung ein Netto-Plus von 806,70 Euro pro Jahr.
- Im öffentlichen Dienst liegt die Erhöhung für Bundesbeamte bei 3,5 Prozent. Mindestens werden sie um 82,40 Euro pro Monat ansteigen, maximal jedoch um 437,80 Euro.
- Für die Sozialwirtschaft wurde eine Erhöhung der Gehälter um 4,0 Prozent ab 01. Januar 2025 erzielt. Das bringt mindestens 2.150,10 Euro pro Monat. Netto ergibt das ein Plus von 65,58 Euro pro Monat bzw. 918,96 Euro pro Jahr im Jahr 2025.
- Die rund 17.700 Beschäftigten im gemeinnützigen karitativen Bereich bzw. der Caritas erhalten ab Januar eine Gehaltserhöhung um 4,0 Prozent. Die neuen Mindestlöhne liegen für Hilfskräfte ab 2025 bei 2.152,80 Euro und für Fachkräfte bei 2.527 Euro brutto pro Monat. Das ergibt ein Netto-Plus von 65,65 Euro monatlich (919,96 Euro pro Jahr) bzw. 72,49 Euro pro Monat (1.021,40 Euro pro Jahr).
- ArbeitnehmerInnen in der Bekleidungs-, Textil- und Kürschner- und Gerber Gewerbe bekommen um 3,85 Prozent mehr Gehalt. Die neuen Mindestlöhne liegen bei 1.882,68 Euro pro Monat. Im Textilgewerbe steigen die Mindestlöhne auf 1.886,15 Euro.
- Beschäftigte im Textilreinigergewerbe bekommen um 3,95 Prozent mehr Lohn- und Gehalt. Der neue Mindestlohn steigt ebenfalls auf 1.882,68 Euro brutto pro Monat.
- Beschäftigte im Bewachungsgewerbe erhalten eine Lohnerhöhung von 4,1 Prozent ab 01. Januar 2025. Auch die Zulagen steigen um diesen Wert an. Das bedeutet, dass der Stundenlohn in der Verwendungsgruppe A und E (Wachdienste und Veranstaltungssicherheitsdienste) ab kommendem Jahr bei 12,25 Euro statt der aktuellen 11,77 Euro liegen wird. Damit steigt der Brutto-Grundlohn bei einer 40-Stunden-Woche auf über 2.100 Euro.
- Die Eisenbahner erhalten ab 2025 eine Lohnerhöhung von 4,1 Prozent. Die neuen Mindestlöhne liegen damit ab kommendem Jahr bei 38,5 Stunden pro Woche bei 2.659,63 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche sind es wenigstens 2.734,92 Euro brutto pro Monat.
- Die 90.000 Beschäftigten der IT-Branche erhalten bereits seit Januar bzw. Juli 2024 um über 7,25 Prozent mehr Geld. Lehrlinge erhalten sogar bis zu 9,0 Prozent mehr. Ab 2025 werden die KV-Löhne zudem um 0,65 Prozent über der Jahresinflation erhöht. Die Mindestgehälter steigen im kommenden Jahr um 0,15 Prozent über der Inflation des heurigen Jahres.
- MitarbeiterInnen in Privatkrankenanstalten werden ab 2025 eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex plus 0,45 Prozent erhalten. Heuer wurden die Kollektivvertrag lichen Löhne und Gehälter um 9,15 Prozent angehoben. Auch die Zulagen sind deutlich gestiegen.
- Speditionsarbeiter erhalten ab 2025 ein Gehaltsplus von 0,6 Prozent über der Jahresinflation 2024. Für das heurige Jahr wurden die Löhne im Durchschnitt bereits um 7,2 Prozent angehoben.
- MitarbeiterInnen der Österreichischen Post erhalten noch bis Jahresende eine monatliche Teuerungsprämie von 200 Euro (Lehrlinge erhalten 70 Euro). Ab 2025 werden die Gehälter, Zulagen und Lehrlingseinkommen um weitere 6,45 Prozent erhöht.
- Nach einer Erhöhung im heurigen Jahr um 8,2 bzw. 8,5 Prozent werden auch die rund 110.000 ArbeiterInnen und 18.000 Lehrlinge der Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik ab 2025 automatisch mehr Geld bekommen. Die Erhöhung liegt bei der Inflationrate von Oktober 2023 bis September 2024 plus 0,5 Prozent.
- Beschäftigte im Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung bekommen eine Erhöhung der KV-Gehälter aller Gruppen, Lehrlingseinkommen, Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen von 0,4 Prozent über dem Verbraucherpreisindex (VPI) von November 2023 bis Oktober 2024, sofern dieser nicht über 6,0 Prozent liegt.
- Auch die Profi-Fußballer erhalten ab Juli 2025 ein höheres Mindestgehalt von 1.800 Euro (Steigerung um 9,1 Prozent) pro Monat. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre abermals erhöht.
Wie viel Lohnsteuer zahle ich pro Jahr und Monat?
Damit Sie Ihre Zeit besser investieren können, gibt es hier einen kostenlosen, umfassenden und professionellen Brutto-Netto Rechner, der Ihnen mit wenigen Eingaben und Klicks die gewünschten Werte liefert.
Der Vorteil dieses Rechners gegenüber anderen Brutto-Netto Rechnern: Es können sowohl sehr einfache Standardberechnungen in wenigen Sekunden berechnet werden, es ist jedoch auch möglich, kompliziertere Fälle zu erfassen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Alleinverdienerabsetzbetrag, Freibeträgen oder Sachbezügen. Darüber hinaus ist der Rechner nicht nur als Brutto-Netto Rechner, sondern auch umgekehrt als „Netto-Brutto Rechner“ verwendbar. Das bedeutet, Sie können auch einen Ziel-Nettobetrag vorgeben und der Rechner ermittelt das dafür notwendige Bruttogehalt.
Effektiv-Tabelle mit Abzügen und AVAB / AEAB 2024
Monatslohn bis * | Steuersatz | allg. Abzug | Verkehrsabsetzbetrag | 1. Kind | 2. Kinder | 3 Kinder ** | Familienbonus bis 18 *** | Familienbonus 18+ *** |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
€ 1.079,00 | 0 % | € 0 | € 0 | € 0 | € 0 | € 0 | ||
€ 1.745,83 | 20 % | € 215,80 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 2.887,08 | 30 % | € 390,38 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 5.562,00 | 40 % | € 679,09 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 8.283,17 | 48 % | € 1.124,05 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 83.344,33 | 50 % | € 1.289,72 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
mehr | 55 % | € 5.456,93 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
* Gehalt pro Monat abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge
allg. Abzug ohne AVAB / AEAB
** Für jedes weitere Kind erhöht sich der AVAB bzw. AEAB um 21,25 Euro.
*** Die Beträge gelten bei Anspruch auf Familienbonus zur Gänze pro Kind.
Die Absetzbeträge des Familienbonus Plus liegen pro Kind bis 18 Jahren bei 166,68 Euro (halb 83,34 Euro) und pro Kind über 18 Jahren bei 58,34 Euro (halb 29,17 Euro).
So ist der Brutto-Netto Rechner zu bedienen: Im einfachsten Fall können Sie die Voreinstellungen unverändert übernehmen. Lediglich durch die Eingabe eines Bruttogehalts und einen Klick auf „berechnen“ werden Ihnen dann alle anfallenden Abzüge in Form von Sozialabgaben und Lohnsteuer, das letztendlich verbleibende Netto sowie alle weiteren Kosten für den Dienstgeber angezeigt. Falls zu Beginn ein Nettowert vorgegeben wurde, wird analog dazu der dazugehörige Bruttowert bestimmt. Alle Werte werden dabei sowohl für das reguläre monatliche Gehalt als auch für ein 13. und 14. Gehalt und die Jahressummen ausgewiesen.
Wie viel Netto bleibt vom Brutto?
Für genaue Berechnungen können im Brutto-Netto Rechner auch noch weitere Angaben berücksichtigt werden: Zunächst lässt sich festlegen, für welches Jahr die Berechnung erfolgen soll. Dieser Punkt kann durchaus relevant sein – beispielsweise wird es im Zuge der Steuerreform 2016 wesentliche Änderungen in den Berechnungsvorschriften geben. Anschließend können Sie auswählen, ob Sie aus einem bekannten Bruttowert den zugehörigen Nettowert berechnen wollen, oder umgekehrt. Es folgt die Eingabe der Höhe des Brutto- bzw. Nettogehalts.
Abzüge und Ausgleich beim Finanzamt
Anschließend können Sie angeben, welcher Beitragsgruppe Sie angehören (Angestellter, Arbeiter oder Pension ist), wie viele Kinder sie haben, ob Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht und in welchem Bundesland Sie leben. Darüber hinaus ist die Eingabe eines Lohnsteuerfreibetrages und die Höhe des Sachbezugs möglich.
Auch die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstelle geht im Rahmen des Pendlerpauschals in die Berechnung ein. Neben der Wegstrecke ist auch anzugeben, ob eine Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln vorliegt ist damit sogar das große Pedlerpauschale angesetzt werden darf. Lediglich die Arbeitgeberkosten beeinflusst dagegen die Angabe, ob eine Beitragspflicht für die Mitarbeitervorsorgekasse vorliegt. Zudem wird der Verkehrsabsetzbetrag von 421 Euro ab dem Jahr 2023 (zuvor 400 Euro) abgezogen.
Besonders gut eignet sich der Rechner auch zur Optimierung des Nettogehalts und ein Spielen mit Fragen wie: „Wie würde es sich auswirken, wenn ich einen höheren Freibetrag ansetzen könnte?“, „Lohnt es sich für mich, den Sachbezug zu reduzieren?“ oder „Wie wirkt sich ein Umzug im Rahmen der Pendlerpauschle und durch einen eventuellen Wechsel des Bundeslandes aus?“. Solche und ähnliche Fragen lassen sich mit dem Rechner schnell, einfach und zuverlässig analysieren.
Bei der Berechnung des Bruttolohns vom Arbeiter beziehungsweise des Bruttogehalts vom Angestellten tauchen oft mehrere Fragen auf.
Was bedeutet Brutto?
Beim Brutto geht es um das Gehalt bzw. den Lohn, der im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Diesen erhält man normalerweise nicht monatlich auf das Bankkonto gutgeschrieben, weil noch die gesetzlichen Abzüge zu berücksichtigen sind.
Was bedeutet Netto?
Netto ist das Entgelt, dass man nach sämtlichen Abzügen je nach Beruf am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats tatsächlich auf das Bankkonto überwiesen bekommt.
Abzüge
Um den Nettolohn beziehungsweise das Nettogehalt zu berechnen, sind Abzüge wie Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und weitere Angaben über Beitragsgruppe, Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse, Sachbezüge, lohnsteuerfreie Bezüge, Anzahl der Kinder, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, Bundesland, Pendlerpauschale und Pendlerkilometer zu berücksichtigen.
Alle steuerlichen Absetzbeträge findet man in dieser Tabelle:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Sozialversicherung
Ein Arbeitnehmer trägt mit seinem Arbeitgeber jeweils zur Hälfte die Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie den Wohnbauförderungsbeitrag, die vom Bruttoentgelt berechnet werden. Die Arbeitslosenversicherung beträgt jeweils drei Prozent, während bei der Krankenversicherung beide Beteiligten 3,87 Prozent und beim Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 Prozent abzuführen haben. Lediglich bei der Pensionsversicherung zahlt der Arbeitnehmer 10,25 Prozent und der Arbeitgeber 12,25 Prozent. Dafür übernimmt der Angestellte beziehungsweise Arbeiter den Beitrag zur Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5 Prozent alleine.
Lohnsteuer
Wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden, erfolgt der Abzug der Lohnsteuer ab einem Jahreseinkommen von 11.000 €. Mithilfe des Einkommensteuertarifs wird die Lohnsteuer vom entsprechenden Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Je mehr Brutto vertraglich festgelegt wurde, desto mehr Lohnsteuer wird monatlich progressiv abgeführt.
Beitragsgruppe
Bei der Lohnberechnung ist anzugeben, welcher Beitragsgruppe man angehört. Hier geht es darum, ob man als Arbeiter oder Angestellter tätig ist.
Sachbezüge
Neben Geldbezüge gibt es ebenso Bezüge vom Unternehmen, die in Sachleistungen ausgegeben werden. Solche Sachbezüge berücksichtigt man in der Lohnverrechnung wie normale Bezüge. Nachfolgend ein Überblick über die üblichen Sachbezüge.
Dienstwohnung
Wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verbilligt oder kostenfrei eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, muss diese als steuerpflichtiger Sachbezug betrachtet werden. Nach dem entsprechenden mietrechtlichen Richtwert vom jeweiligen Bundesland richtet sich der Sachbezug. Als Sachbezug werden die Miete und Nebenkosten Minus 25 Prozent bei der Lohnberechnung mit berücksichtigt.
PKW / Firmenauto privat nutzen
Hier geht um die private Nutzung des Firmenwagens, die bei der Entgeltabrechnung mit herangezogen wird. Seit 2016 wird die Höhe des KFZ-Sachbezugs von den Anschaffungskosten, der Sonderausstattung, der Umsatzsteuer sowie Normverbrauchsabgabe berechnet und weiterhin der Kohlenmonoxyd-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs in Betracht gezogen. Berücksichtigt wird der volle oder der halbe PKW-Sachbezug.
Bei der Überschreitung des Emissionswertes berechnet man zwei Prozent des Kaufpreises vom KFZ, während bei Nichtüberschreitung der volle Sachbezug lediglich 1,5 Prozent beträgt. Wird der halbe PKW-Sachbezug bei der Lohnberechnung mit einbezogen, dann erfolgt beim Nichtüberschreiten des Emissionswertes das Berechnen von 0,75 Prozent des Fahrzeug-Neupreises, während ein Prozent bei Überschreitung des Kohlenmonoxyd-Ausstoß-Wertes als Berechnungsgrundlage gilt. Bei Ansatz des vollen KFZ-Sachbezugs wird kein Fahrtenbuch geführt, während beim halben Sachbezug ein Fahrtenbuch zu führen ist, in dem Privatfahrten von maximal 500 Kilometer im Monat nachzuweisen sind.
Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschuss
Hier wird als Sachbezug bei unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ein Prozent bei der Lohnberechnung angesetzt, der jedes Jahr vom Finanzministerium bestimmt wird.
Mitarbeiterrabatte
Ab 2016 sind bei Arbeitnehmer die Mitarbeiterrabatte vom Arbeitgeber bis höchstens 20 Prozent sozialversicherungs- und steuerfrei. Übersteigt dieser Rabatt 20 Prozent, wird der Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von insgesamt 1.000 Euro im Jahr berücksichtigt. Mitarbeiterrabatte von mehr als 1.000 € jährlich werden also als Sachbezug bei der Entgeltabrechnung mitberücksichtigt.
Lohnsteuerfreie Bezüge
Bei Überstunden mit höchstens 50 Prozent Zuschlag sind monatlich die ersten zehn Zuschläge steuerfrei, wobei hier maximal 86 Euro berücksichtigt werden können. Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit sind jeden Monat bis höchstens 360 Euro nicht zu versteuern. Bei überwiegender Nachtarbeit handelt es sich um monatliche steuerfreie Zuschläge bis maximal 540 Euro. Gefahren-, Erschwernis- und Schmutzzulagen sind bis 360 Euro oder bei hauptsächlicher Nachtarbeit 540 Euro monatlich steuerfrei.
Kinderanzahl und Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag
Die Anzahl der Kinder wird bei der monatlichen Entgeltabrechnung ebenso berücksichtigt wie der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn man hauptsächlich das Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder hat.
Berechnung pro Bundesland
Bei der Lohnberechnung ist ebenso das jeweilige Bundesland in Österreich auszuwählen.
Pendlerpauschale und Pendlerkilometer
Bei der Pendlerpauschale und den Pendlerkilometern sind die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte anzugeben. Die kleine Pendlerpauschale wird angesetzt, wenn das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Das Berücksichtigen der großen Pendlerpauschale erfolgt nur, wenn man hauptsächlich nachts arbeitet, das Massenverkehrsmittel mindestens auf dem halben Arbeitsweg nicht fährt, im Behindertenpass die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugemutet wird oder auch die einfache Fahrzeit 120 Minuten beträgt.
Jetzt Lohn und Gehalt mit dem Entlastungsrechner des Finanzminiteriums Österreich berechnen und erfahren, wie viel Lohnsteuer und SV-Beitrag pro Monat zu zahlen sind. Mit dem Online-Rechner können die Steuern, der Bezug und das Einkommen jährlich und monatlich für 2017 berechnet werden.
Weitere Informationen zum Thema "Gehalt":
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet Brutto?
Beim Brutto geht es um das Gehalt bzw. den Lohn, der im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Diesen erhält man normalerweise nicht monatlich auf das Bankkonto gutgeschrieben, weil noch die gesetzlichen Abzüge zu berücksichtigen sind.
Was bedeutet Netto?
Netto ist das Entgelt, dass man nach sämtlichen Abzügen je nach Beruf am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats tatsächlich auf das Bankkonto überwiesen bekommt.
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Brutto-Einkommen werden unter anderem die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Daraus ergibt sich das Netto-Einkommen.
Wie werden Sonderzahlungen berechnet?
Sonderzahlungen, wie das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) werden mit einem Sozialversicherungsbeitrag von 17,12 Prozent errechnet.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Mehr als 920 Euro - Berechnung zeigt, wie viel Netto die neuen Gehaltserhöhungen bringen
Neue Gehaltserhöhungen ab 2025 sind endlich fix: Für rund 380.000 Beschäftigte gibt es ab Januar mehr Gehalt. Weitere könnten bald folgen. Mindestens erhält man etwa in der Sozialwirtschaft um 920 Euro mehr Netto. Finanz.at hat neue Berechnungen zu den Gehältern der einzelnen Branchen durchgeführt. Alle Details gibt es jetzt hier.
Fix! Mindestens 2.700 Euro - Neue Brutto- & Netto-Löhne ab Januar
Aufgrund der beschlossenen Lohnerhöhungen ab 2025 gibt es ab Januar für Millionen von Arbeitnehmer mehr Brutto- und Netto-Gehalt. Bis zu 2.700 Euro und mehr sind bei Vollzeit ab 2025 möglich. Alle Details dazu findet man in der Übersicht der neuen Mindestlöhne auf Finanz.at.
Neue Berechnung: Diese Personen bekommen weniger Netto ab 2025
Die teilweise Abschaffung der kalten Progression bringt dem meisten Menschen in Österreich mehr Netto-Einkommen ab 2025. Doch für manche wird der Effekt genau umgekehrt ausfallen. Sie zahlen sogar drauf. Ab welchem Einkommen das aus welchen Gründen der Fall sein wird, findet man hier auf Finanz.at.
Mindestens 2.500 Euro pro Monat: Nächste Lohnerhöhungen fix
Nachdem bereits im Vorjahr viele Beschäftige von einem kräftigen Plus am Lohnzettel profitieren konnten, werden auch heuer wieder neue Lohnerhöhungen für das kommende Jahr beschlossen. Weitere Einigungen sind nun fix und bringen vielen Arbeitnehmern mindestens 2.500 Euro pro Monat ab 2025. Weitere Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Schon jetzt fix: Wer 2025 automatisch mehr Geld bekommt
Schon jetzt ist fix, dass ab kommendem Jahr Millionen von Menschen in Österreich deutlich mehr Geld erhalten werden - und zwar völlig automatisch. Gründe dafür sind etwa Lohn- und Gehaltserhöhungen, neue Steuertarifstufen, die Erhöhung der Pensionen und steigende Familienbeihilfen und Sozialleistungen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Neue Tabelle: So hoch steigen die Netto-Gehälter 2025 an
Ab Januar 2025 steigen die Netto-Einkommen in Österreich erneut an. Das liegt u.a. an der geringeren Lohnsteuer und den zu erwartenden Lohnerhöhungen. Die neue Lohntabelle zeigt, wie die Netto-Gehälter ansteigen werden. Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2025 kann zudem das Gehalt inkl. Lohnerhöhung berechnet werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Schon jetzt fix: Wer ab 2025 automatisch mehr Geld bekommt
Schon jetzt ist fix, dass ab kommendem Jahr Millionen von Menschen in Österreich teils deutlich mehr Geld erhalten werden - und zwar völlig automatisch. Das liegt u.a. an den Gehaltserhöhungen, neuen Werten der Steuertarife, der Erhöhung der Pensionen und höheren Familienbeihilfen und Sozialleistungen. Alle Details und wer wie viel bekommt findet man hier auf Finanz.at.
Vergleich: Mit diesem Gehalt ist man Gering- oder Top-Verdiener
Das Median-Einkommen in Österreich beträgt heuer rund 2.500 Euro netto monatlich. Ab 2025 steigen die Brutto- und Netto-Gehälter erneut an. Ab welchem Gehalt gilt man eigentlich als Spitzenverdiener oder Geringverdiener? Alle Berechnungen und Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Neue Werte: So hoch fällt das Netto-Einkommen ab 2025 aus
Ab 01. Januar 2025 steigen die Netto-Einkommen in Österreich erneut an. Das liegt nicht nur an der geringeren Lohnsteuer, sondern auch den zu erwartenden Lohnerhöhungen. Der neue Brutto-Netto-Rechner für 2025 zeigt, wie hoch das Einkommen ausfallen wird. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Schon jetzt fix: Wer 2025 automatisch mehr Geld bekommt
Schon jetzt ist klar, dass ab 2025 Millionen von Menschen in Österreich mehr Geld erhalten werden - und zwar völlig automatisch. Das liegt u.a. an der Erhöhung der Pension, der Senkung der Grenzwerte der Steuertarife und der höheren Familienbeihilfe. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.