Die neue Arbeitsplatzpauschale von bis zu 1.200 Euro pro Jahr ist ab 2023 erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2022 anwendbar.
Bislang konnten die Kosten für das Arbeitszimmer und dessen Einrichtung, wie etwa die anteilige Miete, Stromkosten oder Heizung, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dabei war entscheidend, dass das Arbeitszimmer (Büro) den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit darstellt und dieser Raum ausschließlich beruflich genutzt wurde.
Die Absetzbarkeit ist auch möglich, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Die Arbeitsplatzpauschale kann ab 2023 mittels Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 beantragt werden.
Höhe der Arbeitsplatzpauschale
Bei der Berechnung der Höhe des Jahresbetrags wird zwischen der großen und der kleinen Arbeitsplatzpauschale unterschieden.
Große Arbeitsplatzpauschale
Die Arbeitsplatzpauschale in Höhe von 1.200 Euro jährlich ermöglicht es nun diese Kosten pauschal steuerlich abzusetzen. Wichtig ist dabei, dass keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt werden, für die dem Steuerpflichtigen außerhalb der Wohnung ein anderer Raum beziehungsweise ein Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Die Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit dürfen 11.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Kleine Arbeitsplatzpauschale
Wird die Grenze von 11.000 Euro pro Jahr aus anderen Einkünften des Erwerbstätigen überschritten und stünde ein anderer Raum als das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung zur Verfügung, beträgt die maximale Höhe der Arbeitsplatzpauschale 300 Euro pro Jahr.
Arbeitsplatzpauschale beantragen
Diese Regelung wird erstmalig bei der Veranlagung 2022 (Steuererklärung) anwendbar sein. Die Beantragung ist ab 2023 direkt via FinanzOnline oder mittels Forumlar beim Finanzamt in Österreich möglich.
Weitere Informationen zum Thema "Steuern sparen":
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Häufige Fragen und Antworten
Wo kann die Arbeitsplatzpauschale beantragt werden?
Die Arbeitsplatzpauschale wird mittels Formular in FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) oder der Einkommensteuererklärung beantragt.
Wie hoch ist die Arbeitsplatzpauschale?
Die Arbeitsplatzpauschale beträgt zwischen 300 und maximal 1.200 Euro pro Jahr - je nach Höhe der Einkünfte des Erwerbstätigen.