Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.
Ab 2025 werden die Absetzbeträge um die Inflationshöhe angehoben:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):
Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:
Pensionistenabsetzbetrag
Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 30.957 Euro nicht übersteigen. Er beträgt 1.002 Euro monatlich ab 2025 (954 Euro in 2024).
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt 1.476 Euro und steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 24.196 Euro ab 2025 (23.043 Euro in 2024) nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.673 Euro (2.544 Euro in 2024) nicht übersteigen.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 487 Euro pro Jahr ab 2025 (463 Euro in 2024) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 838 Euro jährlich ab 2025 (798 Euro in 2024) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 15.782 Euro (15.030 Euro in 2024) nicht übersteigen.
Absetzbeträge mit Antrag:
Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:
(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)
Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 601 Euro, für das zweite Kind 813 Euro und für das dritte Kind 1.080 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 268 Euro erhöht. (Stand 2025)
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 601 Euro für ein Kind, 813 Euro für zwei Kinder und 1.080 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 268 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2025)
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 24,40 Euro zusätzlich pro Monat ab 2025 zur Verfügung. (23,30 Euro in 2024)
Pendlereuro
Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.
Arbeitsplatzpauschale
Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem selbstständig Erwerbstätigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals auch das Home-Office für Selbstständige pauschal steuerlich abgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Lohnsteuerausgleich":
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