Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.

Ab 2024 werden die Absetzbeträge um die volle Inflationshöhe (9,9 Prozent) erhöht:

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.405 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.475 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):

Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:

Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 29.482 Euro nicht übersteigen. Er beträgt 953,93 Euro monatlich (Stand: 2024).

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 23.043 Euro nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.544 Euro nicht übersteigen.

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 463 Euro pro Jahr (ab 2024; zuvor 421 Euro) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 798 Euro jährlich (ab 2024; zuvor 726 Euro) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 15.030 Euro nicht übersteigen.

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Absetzbeträge mit Antrag:

Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:

(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 571,50 Euro, für das zweite Kind 774 Euro und für das dritte Kind 1.029 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 255 Euro erhöht. (Stand 2024)

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 571,50 Euro für ein Kind, 774 Euro für zwei Kinder und 1.029 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 255 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2024)

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 23,25 Euro zusätzlich pro Monat zur Verfügung. (Stand 2023)

Pendlereuro

Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.

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Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem selbstständig Erwerbstätigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals auch das Home-Office für Selbstständige pauschal steuerlich abgesetzt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 02.01.2024, 11:57 Uhr