Visum vs. ESTA für die USA
Die Einreise in die USA ist für Österreicherinnen und Österreicher ohne Visum möglich. Eine ESTA-Registrierung (engl. „Electronic System for Travel Authorization“) muss 72 Stunden vor Abflug erfolgen. Diese kann via Online-Formular eingebracht werden und ist letztlich zwei Jahre lang gültig, sofern während dieser Zeit keine Änderungen im Reisepass erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. Hierbei werden auch anschließende oder zwischenzeitliche Aufenthalte in Mexiko, Kanada oder der Karibik eingerechnet. Für längere Aufenthalte in den Vereinigten Staaten ist daher ein Visum zu beantragen.
Für die Pflicht zur ESTA-Registrierung spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen oder mit welchem Transportmittel man in die USA einreisen möchte. Auch bei Fahrten mit dem Schiff oder Kreuzfahrtschiff ist eine derartige Registrierung notwendig. Selbst bei reinem Transit muss der ESTA-Antrag gestellt werden.
Wird der ESTA-Antrag abgelehnt, kann die Einreise in die Vereinigten Staaten dennoch erfolgen. In diesem Fall muss jedoch beim zuständigen US-Konsulat ein Visum beantragt werden. Die ESTA-Registrierung kann auch durch Dritte erfolgen und muss demnach nicht persönlich gestellt werden. Zur schnelleren Genehmigung des ESTA-Antrags kann im Online-Formular ein Eilverfahren beantragt werden, das binnen 60 Minuten bearbeitet werden sollte.
Seit 01. April 2016 ist für alle Personen, die in die USA einreisen möchten und unter das Visa Waiver Program (mit ESTA-Registrierung) fallen, ein Reisepass mit Chip verpflichtend. Auf diesem Pass müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.
Wie viel kostet ein Visum zur Einreise in die USA?
Die Gebühren für die ESTA-Registrierung zur Einreise in die USA betragen 21,00 US-Dollar und müssen bei Antragstellung online entrichtet werden. Dazu kann der Betrag mittels Kreditkarte bezahlt werden.
Ausstellungsdatum des Reisepasses
Ob eine Visumpflicht für ÖsterreicherInnen vorliegt, hängt auch vom Ausstellungsdatum des Reisepasses ab. Wurde der Reisepass vor 26. Oktober 2005 bzw. ab 16. Oktober 2006 ausgestellt, liegt keine Visumpflicht vor. Für diese Personen ist die ESTA-Registrierung ausreichend.
Wichtig: Der Name des Flugtickets (Schreibweise) muss unbedingt mit jenem Namen im Reisepass übereinstimmen.
Wurde der Reisepass zwischen 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt, muss ein Visum zur Einreise in die USA beantragt werden. Auch im Reisepass miteingetragene Kinder unterliegen weiterhin der Visumpflicht. Die Visumpflicht besteht für alle Einreisezwecke (touristisch, geschäftlich, journalistisch, zu Studienzwecken etc.).
Notfälle
In Notfällen ist nach Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums in Wien 24 Stunden täglich telefonisch unter +43 1 90115-4411 erreichbar.
Um im Notfall rascher und besser helfen zu können, wir seitens des Außenministeriums darum gebeten, dass sich alle österreichischen Staatsbürger nach der Einreise in die USA beim Auslandsservice des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten online registrieren.
Weitere Informationen und Quelle zum Visum / ESTA für die USA:
- Österreichisches Generalkonsulat New York – bmeia.gv.at
- „Häufige Fragen und Antworten“ der Homeland Security (USA)
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